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Prügel von Mädchen

Blaumeise

Aktives Mitglied
Besorge Dir Begleitung und/oder Reizgas, wenn Du ihnen anders nicht beikommst. Achte beim Reizgas auf die Windrichtung, damit Du es nicht selbst abbekommst und darauf, daß man es Dir nicht wegnimmt und gegen Dich einsetzt.
Eben weil man bei Reizgas auf so viel achten muss, würde ich es im Notfall nur eingeschränkt empfehlen.

@Bauchschmerzen
Sobald du merkst, dass man dir Gewalt antun will, renne weg. Um sich zu schützen ist das erstmal die beste Lösung.
Wenn man dich bereits festhält, dann gehe auf die Schwachpunkte des Gegners. Wenn man festgehalten wird, hat man in der Regel die Beine frei. Schwachpunkte, die du mit Beinen erreichen kannst: Schienbein, Knie und Kniekehle oder ein kräftiger Tritt auf Fuß oder Zehen tut es auch. Wer den Schmerz spürt, wird dich auch nicht mehr festhalten können.
 
D

Daniela

Gast
Mir wurde auch we getan mal nach der Schule vor den Ferien, 3 Mädels von unserer Schule mich blöd angemacht zwei hielten mich fest die dritte Schlug mir zuerst ins Gesicht anschließend harte Fausthiebe voll in den Bauch und in den Magen
 

shadesofbeige

Aktives Mitglied
Mir wurde auch we getan mal nach der Schule vor den Ferien, 3 Mädels von unserer Schule mich blöd angemacht zwei hielten mich fest die dritte Schlug mir zuerst ins Gesicht anschließend harte Fausthiebe voll in den Bauch und in den Magen
Liebe Daniela,

ist das Problem noch akut? am besten du wendest dich an deine Eltern. Falls du Angst hast kaufe dir einen Taschenalarm, ich denke das verscheucht die Angreifer. Um Selbstvertrauen aufzubauen könntest du mit Kampfsport anfangen.

LG shadesofbeige
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Wer überfallen wird und körperliche Schäden befürchtet erlitten zu haben, hat das Recht, ärztliche Hilfe zu suchen. In akuten Fällen kann dies auch ein Krankenwagen sein.
Nach einer Schlägerei wird vermutlich die Kostenfrage für den Einsatz gestellt, sprich: wer die Straftat der Körperverletzung gemäß § 223Strafgesetzbuch verursacht hat.
Kann man als Opfer diese Person benennen, so kann ein Täter für die Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden.
Strafmündigkeit tritt in Deutschland ein, wenn der Täter 14 Jahre alt ist ( also 14 Jahre gelebt hat).
Deliktfähigkeit tritt bereits mit 7 Jahren ein, sodass auch eine Person unter 14 je nach Situation für Schäden aufzukommen hat, von denen sie wusste oder hätte wissen müssen, dass man so etwas nicht macht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Daoga

Urgestein
Mir wurde auch we getan mal nach der Schule vor den Ferien, 3 Mädels von unserer Schule mich blöd angemacht zwei hielten mich fest die dritte Schlug mir zuerst ins Gesicht anschließend harte Fausthiebe voll in den Bauch und in den Magen
Wenn das Risiko wieder besteht und die Schule das nicht unterbinden kann, ein fieser Trick: besorg Dir ein Stück Blech, das sich zu einem gut passenden Bauchpanzer biegen läßt, und binde das um, trag es unter den Klamotten so daß es nicht sichtbar ist. Wenn die Persönchen dann wieder zuschlagen ... sind es ihre Hände, die den Preis zahlen.
 
A

Amazoneohne

Gast
Mit sowas haben wir oft zu tun als Behörde.
Ohne Grund passiert sowas nie, da musst du nichts getan haben.
Das ist Erpressung wenn du nicht dagegen vorgehst werden die bald auch noch was fordern ( Geld ) um dich vor andern zu beschützen.
Damit dir das mit denen nicht auch so passiert.
Sage es erst mal deine Eltern, dann hol dir Unterstützung:
Wenn die eigenen Möglichkeiten der Schule zur Abwehr von Gewalt nicht ausreichen, kann die Polizei zu Hilfe gerufen werden.
Hat ein Schüler mehrfach Mitschüler verprügelt, von ihnen Geld erpresst, sie bestohlen, sexuell belästigt oder sie zum Konsum von Rauschmitteln verleitet, so kann die Polizei, aber auch die Schule das Jugendamt einschalten.
Das Jugendamt kümmert sich um den Fall, lädt den Schüler vor und legt einen Aktenvermerk an.
Es informiert sich über die Familie, die Schulsituation und den Freundeskreis und prüft, ob die Eltern evt. mit der Erziehung überfordert sind.
Wurde wegen der Gewaltanwendung durch einen Schüler die Polizei eingeschaltet und stellt diese fest, dass er mindestens 14 Jahre alt war und eine Straftat begangen hat (z.B. Körperverletzung, Erpressung, Bedrohung,...), so meldet sie den Fall der Staatsanwaltschaft.
Der Staatsanwalt überlegt dann, ob er es zu einer Anklage vor dem Jugendgericht kommen lassen muss (§ 39 Jugendgerichtsgesetz - JGG) oder ob weniger einschneide Reaktionen genügen.
 
S

Schließer

Gast
Dagegen musst du was unternehmen, die Behörden einachalten.
Solche Täter kommen dann oft mal 24 Stunden in Jugend Gewahrsam, damit die sehen in welche Kreise sie geraten wenn so weitergemacht wird.
 
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