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Problem mit "Vermittlungskosten" im Internet?

  • Starter*in Starter*in A-Ka
  • Datum Start Datum Start
Ich würde mich auf JEDEN FALL erst mal mit der nächsten Verbrauchezentrale in Verbindung setzen und dort um Rat fragen.

Ein Inkassounternehmen kann jeder beauftragen, ob die Forderung rechtens ist oder nicht.

Solltest Du - und ich glaube nicht - dass es soweit kommt, einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, dann lege auf jeden Fall Widerspruch ein (kann angekreuzt werden), denn ansonsten wird die Sache rechtskräftig und es ist dann egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Eventuell würde ich mich auch damit drohen, die Sache ins Fernsehen zu bringen z. B. bei der Sendung BIZZ auf ProSieben und das auch versuchen zu verwirklichen.

Publizity ist das letzte was solche Typen gebrauchen können.

Gruß. kasiopaja
 
Dieser werte Herr, dem die (und einige andere Seiten in diesem Stil) HP gehört, hat mittlerweile einige Anzeigen an der Backe. Auch sind bereits mehrere Rechtsanwälte von anderen Geschädigten und solchen, die mit Forderungs-Mails zugespammt werden, eingeschaltet.

Dank meiner Rechtschutzversicherung kann ich mich entspannt zurücklegen und warten, was kommt.

Danke euch für eure Hilfe!
 
Hallo A-Ka
Ich glaube da kommsst Du nicht raus es sei denn bei Dir ist nichts zu holen EV und so.Aber wenn Du zahlst wird Dir keine Leistung geboten 100%.
Ich bin ja von solchen Dingen geheilt ich erkenne die Pappenheimer schon von weitem.
Auch diese Kleinanzeigen in den Zeitungen alles Abzocke.Bekannter von mir antwortet auf Heimarbeitsanzeige(Kugelschreiber montieren)Hat ne Menge Geld eingesetzt und muß nun feststellen das er sich die Abnehmer selber suchen muß.
Kreditvermittler machen garnichts.Die kassieren nur und schicken ne Absage.
Lass uns gegen Abzocker eine Armee aufstellen und gegen sie kämpfen bis alle verschwunden sind.
Alles Gute
SB52
 
Hallo Schweinebacke, lies mal folgenden Threadhttp://www.netzwelt.de/forum/archive/index.php/t-38964.html
Man kann solchen Schweinehunden sehr wohl ans Leder. Zahlungshinweise dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt sein.
LG knotti
 
Hallo,
der Trick ist der älteste der Welt, so legt man Kunden auf Kreuz !
Aber Kunden können sich auch helfen, indem Sie den Vertrag einfach anfechten wegen arglistiger Täuschung und Irrtums bei Vertragsabschluss.
Zusätzlich sollte man sofort eine Strafanzeige wegen des Verdachtes wegen Betrug erstatten.
Dann entspannt zurücklehen und abwarten, was die gegner machen.
Wenn die wegen 80 Euro klagen wollen müssen die das Verfahren in Gang bringen, bei Gericht Kosten vorschiessen usw.

Conni
www.schuldnerschutzarchiv.de
 
A-Ka meinte:
Shit!

geschickt gemacht... eine Zahl wäre mir aufgefallen. Die Achtzig ist es leider nicht...

Hier habt Ihr einen schönen Beitrag über das Thema!

“Pharmafirmen erheben keine Gebühren“
Eiskalten Gegenwind bekommt die Firma, die mit dem Slogan „Partner der Pharma-Industrie“ wirbt, inzwischen auch von Ebendieser. So hat die Deutsche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin e.V. eine offizielle Warnung vor den Methoden der MKAV herausgegeben. „Die DGPharMed hält solche Vermittlungsdienste nicht für sachdienlich sondern für irreführend und unseriös“, heißt es in der Presseerklärung wörtlich. Auf der Webseite des Unternehmens MKAV könne man sich nirgendwo informieren, wer der Sponsor der jeweiligen zur Durchführung anstehenden klinischen Studie bzw. wer das vom Sponsor beauftragte Auftragsforschungsinstitut (CRO – Contract Research Organisation) ist, und um welche Art Studie es sich überhaupt handelt: „Das Fehlen solcher Angaben lässt Zweifel aufkommen, ob überhaupt irgendeine definierte Studie zur angeblichen Vermittlung durch die Firma MKAV existiert.“ Außerdem fehle auf den MKAV-Seiten jeglicher Hinweis, ob deren Texte von einer Ethikkommission beurteilt bzw. freigegeben wurden: „Es erscheint kaum vorstellbar, dass dies für die ausgesprochen werblichen Texte zutrifft.“ Bei einer nicht-repräsentativen Umfrage unter seinen Mitgliedern habe man zudem festgestellt, „dass die Firma MKAV, Fulda, bei den befragten pharmazeutischen Unternehmen und CROs nicht bekannt ist und auch bislang keine Dienstleistung, also Vermittlung von Studienteilnehmern, angeboten hat.“ Und noch eines stellt die Gesellschaft klar: „Im Übrigen erheben die Pharmafirmen bzw. die beauftragten CROs, die klinische Studien durchführen, im Unterschied zur Firma MKAV selbstverständlich keine Gebühren von Patienten oder gesunden Probanden für die Teilnahme an klinischen Studien.
 
Du hast voll und ganz recht. Ich bin fleißiger Student und habe unter anderem auch Recht in zwei Vorlesungen. Mein Professor hat das bestätigt.

Sobald es um Geld geht, muss es deutlich lesbar und klar definierbar sein. Wenn nicht, erfüllt das den Tatbestand der arglistigen Täuschung und ist rechtswidrig. Vor Gericht haben solche windigen Ganoven auf jeden Fall keine Chance und gehen hundertprozentig baden.

Mein Tipp: NICHT VERRÜCKT MACHEN LASSEN UND AUF KEINEN FALL ZAHLEN!
 
Ich würde mich trotzdem von einem Anwalt oder eben auch vom Verbraucherschutz beraten lassen.

Mit der Meinung von Schweinebacke: "ich glaube da kommst Du nicht raus!"
ist es nicht getan und ich würde mich wehren.

Geh zum Anwalt!
 

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