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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Personalschlüssel wird nicht eingehalten.

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die Erzieherin ist auf dem Papier noch da, da sie sich offenbar im Beschäftigungsverbot befindet. Das könnte theoretisch auch wieder aufgehoben werden. Das sie auch bei Anwesenheit aus Arbeitsschutzgründen nur noch die Hälfte machen darf, spielt erstmal auch keine Rolle. Die Stelle ist besetzt, der Arbeitgeber zahlt ihr Lohn, nur leider ist die Kollegin nicht da.

Daraus folgt, das der AG sich natürlich um eine Neubesetzung kümmern muss. Er muss aber nicht die Gruppe verkleinern oder dergleichen. Das fällt unter Erkrankung, muss also falls möglich vertreten werden.

Kinder von der Kita ausschließen ist nur möglich, wenn der Betreuungschlüssel keinen Durchschnittswert darstellt, sondern die tatsächliche Betreuung abbildet. Das ergibt sich sann aus den Landes-Kitagesetzen.

Die Eltern haben auch einen Betreuungsvertrag unterschrieben. Sie haben ein Recht auf die Betreuung. Wenn man die Gruppe verkleinert, hat man vielleicht den Betreuungsschlüssel eingehalten, aber dafür an anderer Stelle Unrecht verübt. Über sowas wird die Kitaleitung auch nachdenken.
 

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