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Personalschlüssel wird nicht eingehalten.

LaVie

Neues Mitglied
Guten Tag,

ich brauche bitte dringend Hilfe. Wir arbeiten normalerweise als Erzieherin und zwei Kinderpflegerinnen mit 15 Krippenkindern zusammen. Ich bin mir recht sicher, dass schon da der Schlüssel nicht eingehalten wird, da Krippe eigentlich 1:4 Kinder berechnet wird. Nun ist unsere Erzieherin wegen Schwangerschaft ausgefallen und wir sind nur noch zwei Kinderpflegerinnen. Unser Arbeitgeber will trotzdem, dass wir 15 Kinder weiterhin betreuen, da er ja schon nach Personal sucht. Ich und meine Kollegin weigern uns aber, uns zu Überarbeiten und wollen auf keinen Fall zusammen 15 Kinder betreuen. Kann da jemand mal sagen, ob das rechtens ist, dass wir als zwei Kinderpflegerinnen 15 Krippenkinder betreuen.
Liebe Grüße
 

blackstone

Aktives Mitglied
Nicht eingehaltene Personalschlüssel sind heutzutage eher die Regel als die Ausnahme.
Gegenfrage ist: Was willst du tun? Du kannst entweder dauerhaft auf Konfrontation gehen und musst dich dann eventuell später mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen, oder du suchst dir auf kurz oder lang ne neue Stelle in der Hoffnung, dass es da besser ist.
 

Abendlicht

Mitglied
Guten Tag,

ich brauche bitte dringend Hilfe. Wir arbeiten normalerweise als Erzieherin und zwei Kinderpflegerinnen mit 15 Krippenkindern zusammen. Ich bin mir recht sicher, dass schon da der Schlüssel nicht eingehalten wird, da Krippe eigentlich 1:4 Kinder berechnet wird. Nun ist unsere Erzieherin wegen Schwangerschaft ausgefallen und wir sind nur noch zwei Kinderpflegerinnen. Unser Arbeitgeber will trotzdem, dass wir 15 Kinder weiterhin betreuen, da er ja schon nach Personal sucht. Ich und meine Kollegin weigern uns aber, uns zu Überarbeiten und wollen auf keinen Fall zusammen 15 Kinder betreuen. Kann da jemand mal sagen, ob das rechtens ist, dass wir als zwei Kinderpflegerinnen 15 Krippenkinder betreuen.
Liebe Grüße
Zu der Rechtslage kann ich nichts sagen, ich frage mich aber: Was soll der AG in deinen Augen machen? Anscheinend sucht er schon nach Personal, aber neue MA kann er sich ja auch nicht herhexen. Und es gibt viele offene Stellen in dem Bereich... Die Alternative wäre demnach, den Betrieb einzustellen?
 

blackstone

Aktives Mitglied
Die Alternative wäre demnach, den Betrieb einzustellen?
Wenn die Rahmenbedingungen keine ordentliche Betreuung mehr hergeben, schlimmstenfalls ja.

Ich würde von der Einrichtungsleitung verlangen, dass sie Personal aus anderen Gruppen irgendwie umschichten, oder eben nach Möglichkeit mal selbst einspringen. Zudem es theoretisch auch rechtlich zu Problemen führen kann, wenn in einem Team die Fachkraft fehlt und die Hilfskräfte alles allein stemmen müssen, inklusive dem, das sie eventuell nicht mal allein entscheiden dürfen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ein Personalschlüssel einer Kita mag davon abhängen, wie die Gegebenheiten sind.
Stehst Du auf einem Tisch und laufen 15 Kinder im Kreis, so wäre das kein Problem.
Gibt es aber 3 Zimmer, in die je nur 5 Kinder passen, so ist nachgewiesen, dass die Betreuung nicht aufrecht erhalten werden kann!

Es geht also beim Mittel der Wahl, nämlich bei der Überlastungsanzeige, um „mehr“.

Folglich müsstest Du Fakten sammeln die belegen, dass zu einem Zeitpunkt x wegen der Personalsituation Eure Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet wurde.

Spätestens dann, wenn ihr beide in Urlaub seid, gibt es nämlich niemanden mehr, der die Aufsicht durchführt.
Auf dem Weg dahin gibt es Zwischenschritte der geminderten Aufsicht.

Es geht allerdings bestenfalls um Fakten, nicht um ein „ was-wäre-wenn“.
Denn Fakten sind unbestreitbar zu erwarten, können daher nicht Mitarbeitern angelastet werden.

Durch die Überlastungsanzeige erfährt der Arbeitgeber nachweislich, dass die Mitarbeiter eine Entlastung von der Haftung begehren, die nicht in deren Verschulden liegen kann.

Zeitgleich wäre dem Arbeitgeber nahe zu legen, eine Meldung an die bewilligende Stelle des Kita-Betriebes zu richten, nämlich dass die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der AG ist sodann in der Pflicht, den Betrieb sicher stellen zu müssen: kann er es nicht, wird er die Kita schließen müssen.
 

Martok01

Mitglied
Bei uns in Schleswig-Holstein ist der U3 Schlüssel 1:5. Sprich, wenn nur 1 Erzieher/in da ist, dann muss die Kinderzahl auf 5 Kinder reduziert werden. Kommt bei uns in der Krippe hin und wieder vor, dass bei starkem Personalmangel dann eben nur 5 statt 10 Kinder kommen dürfen. Meistens regeln die Eltern das unter sich welche 5 Kinder dann kommen.

Du könntest es einfach ansprechen und im zweifel weigerst du dich und lässt dich Krankschreiben. Das Gesetz würde da auf deiner Seite stehen.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ganz wichtig: hier geht es auch um Haftungsfragen nicht nur um Streß für Euch zwei Kinderpflegerinnen. Wenn einem Kind etwas zustößt, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Einrichtungsleitung, aber meist auch gegen die diensthabende Betreuung. Dann kommt es wesentlich darauf an, daß Ihr Euch durch schriftliche Nachweise absichern könnt, daß Ihr Eure Überlastung und die unhaltbare Situation gemeldet habt. Deswegen alles schriftlich machen. Keine mündlichen Absprachen. Immer auf schriftliche Anweisungen der Einrichtungsleitung bestehen, um die Verantwortung immer nach oben durchzureichen.
 

weidebirke

Urgestein
Es ist nicht nur Eure Belastung, Ihr dürft es schlicht nicht. De facto gibt es keine einzige Fachkraft und Ihr könnt keine pädagogischen Entscheidungen treffen.

Ja, der Betreiber müsste die Betreuung einstellen, bis er Ersatz gefunden hat. Allerdings wärt Ihr dann arbeitslos.
 

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