Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Patientenverfügung

KI im Internet sagt hierzu:

Es gibt in Deutschland keine Pflicht, lebenserhaltende Maßnahmen ergreifen zu müssen, wenn ein Patient seinen Willen entsprechend geäußert hat. Ärzte sind nach der Rechtsprechung nicht absolut zur Lebenserhaltung verpflichtet; stattdessen ist das Verbot, eine Behandlung gegen den Patientenwillen fortzuführen, maßgeblich. Der Wille des Patienten muss geäußert sein, entweder durch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht mit delegierter Entscheidungsbefugnis an einen Bevollmächtigten oder durch den mutmaßlichen Willen, der von Ärzten und Angehörigen ermittelt wird.
 
Ich habe auch schon lange eine. Von Maschinen am Leben gehalten zu werden und nichts selbst entscheiden zu können, ist Horror für mich.
 
Ich finde eine Patientenverfügung wichtig und habe auch seit Jahren eine. Früher kostenlose Vorlagen, mittlerweile zahle ich 20 €/Jahr dafür, dass ich Vorlagen (mit wertvollen Tipps zum Ausfüllen) bekomme und einen Scan online bei dem Unternehmen speichern (und auch immer wieder neu bearbeiten) kann. Man bekommt bei dem Anbieter einen Aufkleber zugeschickt, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, den klebt man auf die Krankenkassenkarte und wenn sie z. B. im Krankenhaus genutzt wird, sehen sie dort, dass ich eine Patientenverfügung habe, die sie dann online direkt abrufen können (entsprechende Infos zum Abruf sind auf dem Aufkleber). Das gibt mir viel Sicherheit.

Meine Patientenverfügung wurde von meinem Hausarzt unterschrieben und sie hat teilweise auch Fragen, die ihr wichtig waren, genauer beantwortet haben wollen. Alles ist dort im Computer hinterlegt, wird bei ihr also angefragt, weiß sie auch genauestens Bescheid und den Ärzten, die sich im Extremfall darum kümmern müssen, ist auch klar, dass das keine unbedachten Wünsche sind in der Verfügung, sondern, dass meine Hausärztin auch noch mal darauf geschaut und es "abgesegnet" hat.

Einen langen "Brief" an den jeweiligen Arzt, den es im Extremfall trifft, habe ich auch eingefügt. Ich habe schon gehört, dass Ärzte Zweifel bekommen können, z. B. weil man in ihren Augen "noch so jung" ist und dann trauen sie sich vielleicht doch nicht, der Patientenverfügung Folge zu leisten. Deshalb habe ich noch mal an "den" Arzt geschrieben und ihn sozusagen beruhigt. Und mich damit auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich selbst habe eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht, eine Bankvollmacht für eine Vertrauensperson und ein Testament.

Mein Problem ist ein anderes. Was mache ich, wenn jemand (in diesem Falle meine Mutter) sich gegen das alles wehrt? Sie zeigt mMn deutliche Anzeigen einer beginnenden Demenz (nein, ich bin nicht medizinisch vorgebildet) und will das alles nicht. In ihrer Welt ist alles in bester Ordnung, und wenn ich das Thema anspreche, dann wirft sie mir vor, ich sei herzlos und warte nur auf ihr Ableben.
Nota bene: es gibt nichts zu erben und nichts was eventuelle Pflegekosten auch nur annähernd decken könnte.

Mein Hausarzt (den ich mal gefragt habe und der meine Mutter nicht kennt, da sie und ich mehrere Hundert Kilometer auseinander wohnen) meinte nur, es blieben mir rechtlich gesehen nichts anderes übrig, als auf den großen Knall zu warten.
Echt jetzt? Ich find das schon hart...
 
Ich habe vor zwei Jahren eine notariell beglaubigte Verfügung für meinen Vater erhalten. Sein Bruder (mein Onkel) und ich entscheiden, wann die Maschinen abgestellt werden. Da es keine lebenserhaltene Maßnahmen geben soll, also sofort.

Aber in diesem Schrieb stehen noch viel mehr Dinge z.B. Punkte zur Beerdigung in einem Friedwald bei uns in der Nähe usw.

Meine Partnerin und ich haben uns darüber auch schon Gedanken gemacht. Vor allem, da wir noch nicht verheiratet sind und erst ein Haus gebaut haben. Aber da spielen noch einige andere Sachen mit rein.
 
Man muss es mit Absicherungen bestimmt nicht übertreiben, aber man sagt ja auch "vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen".

Viel blöder finde ich, wenn Leute sich Versicherungen aufquatschen lassen, die gar nicht nötig sind und eine Überversicherung mit entsprechenden Kosten dann die Folge ist.
 
Patientenverfügung ist sehr wichtig. Sollte ausführl. deinen Willen u. deine Wünsche enthalten.
Vorsorgevollmacht ist ebenfalls sehr wichtig.
Kannst du mit od. ohne Notar im "zentralen Vorsorgeregister" eintragen lassen.
Schreibst du sie selbst, eigenhändig unterschreiben. Auch Zeugen mitunterschreiben lassen. Die bezeugen können, dass du beim Unterschreiben Herr deiner Sinne u. geschäftsfähig warst. Oder Hausarzt bitten, Stempel + Unterschrift darunter zu setzen. Eine Kopie gleich in Hausarztakte. Weitere Kopien an Famile + bevollmächtigte Freunde.
 
Schwierig, einzuschätzen, finde ich. Patientenverfügung kann womöglich nicht schaden, genauso wenig Vorsorgevollmacht, könnte immerhin theoretisch eine rechtliche Betreuung ersetzen.

Bei General- bzw. Bankenvollmachten sehe ich das anders: zu viel Schindluder wird damit getrieben.
 
Bei General- bzw. Bankenvollmachten sehe ich das anders: zu viel Schindluder wird damit getrieben.
Ja und nein.

Ohne Bankvollmacht (wir hatten getrennte Konten) hätte ich das Konto meines Mannes nie so "einfach" auflösen können.
Und da er es an seinem Arbeitsort bei einer Bank hatte, ging es so sogar telefonisch bzw. online.

Und meine Tochter hat jetzt eine für das Konto der Oma väterlicherseits. Der Sohn lebt ja nicht mehr und der Mann ist dement. So hat sie im Ernstfall Zugriff, da die beiden ihr Mietshaus bislang nicht verkaufen wollen und wir im Notfall die Verbindlichkeiten nicht aus eigener Tasche bezahlen könnten.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben