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Opferentschädigung OEG

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  • Datum Start Datum Start
Hallo Brummel,
ich habe seid einiger Zeit auch ein OEG Verfahren am Laufen – zum Gerichtstermin ist es bis heute noch nicht gekommen. Ich denke, dass der Termin nicht mehr lange auf sich warten lässt.
Da ich strafrechtlich die Täter nicht mehr belangen kann, so erhoffe ich mir die letzte Chance beim Versorgungsamt, wobei mir bekannt ist, dass dieser Weg sehr beschwerlich ist - ich erlebe es gerade.
Du schreibst, dass die OEG Rente auf ALG2 angerechnet wird / nur die Grundrente bleibt anrechnungsfrei. Ich erhalte die voller Erwerbsminderungsrente bis hin zum Renteneintrittsalter und bekomme anteilig aufstockend ALG2.

Wie funktioniert denn jetzt nun die Rechnung ?
Also bitte Brummel ich brauche deine Hilfe ;-)))
 
Hallo Sunsun,

die Rente setzt sich (bei mir zumindest) zusammen aus Grundrente, Ausgleichsrente und Ehegattenzuschlag.

Die beiden letzt genannten werden als Einkommen berechnet und i ch bekomme nichts mehr von der ARGE.

Ich sehe es so, dass es ein Glück ist für die ARGE, dass mir das passiert ist; dadurch sparen die eine Menge Geld.....
 
Brummel, bist du in Widerspruch gegangen denn ich hatte eine Seite gefunden wo es heißt, dass alles an Renten, sowohl die Grundrente als auch die Ausgleichsrente nicht angerechnet werden.🙁
Denn es sind alles Renten nach dem BVG. Die OEG Rente ist nur ein Teil davon....
Ich würde Widerspr. einlegen und vors Sozi Gericht gehen.
Ich erhalte übrigens auch Rente nach OEG.
Mir wurde geraten auch die EU Rente zu beantragen, denn eine Ausgleichsrente bekommt man ja so viel ich weis, weil man beruflich eingeschränkt ist oder schlimmsten falls nicht mehr arbeiten kann....
Hier der Link von dem ich u.a. die Infos las:
Opferentschädigungsgesetz - Leistungen

Ich bin auch im Widerspruch da bei mir die berufl. Situation (Folgen der Schädigung f. Beruf) nicht mit berücksichtigt wurde...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo vermisst,

ja, im Moment läuft der Widerspruch. Nur hat mir der Anwalt wenig Hoffnung gemacht. Mal schauen, was wird.


Klar ist: ich lasse mir das nicht gefallen. Aber berichten werde ich auf jeden Fall darüber.


Und: danke für den Tipp und den Link
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist alles sehr verwirrend.....
wobei ein Ausgleich für Beruf ja gezahlt wird, denn jemand der Ausgleich bekommt, der hat berufl. starke Einschränk. und wie es hier heißt, würde eine Reha nix bringen.....
Ich weis von einigen, alles was mit dem Einkommen zus. hängt wird angerechnet, wobei wir da wieder beim Thema Grundrente wären, denn eine Ausgleichsrente ist kein Teil der Grundrente....die Grundrente kann bis 100 GdS gezahlt werden.
Die Frage besteht nun für mich:
Wer bestimmt die Grade d. Schädigung?
Gibt es dafür Listen etc...?
Ab 50 GdS zahlt man wohl auch Ausgleichsrente.
Weisst du zufällig was mit den 6 Stufen der Rente gemeint ist?
Ist nun die Grundrente etwas anderes wie Ausgleichsrente oder ist
es da alles nach dem [FONT=arial,helvetica,sans-serif](§ 31BVG[/FONT]
anrechnungsfrei??
Anschein. darf eine Schwerstbeschädigtenzulage nicht angerechnet werden....

Musst du den Anwalt selber bezahlen?

Braucht man denn einen?
Ich bin beim VDK, ich weis über den gibt es auch Anwälte...
Hier mal nochmal ne Erklärung:
[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Ausgleichsrente[/FONT]
[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Die Ausgleichsrente (§ 32 BVG) wird nur an Schwerbeschädigte (GdS mindestens 50 v. H.) gewährt. Sie dient der Sicherstellung des Lebensunterhalts und kommt erst in Betracht, wenn das sonst verfügbare Einkommen nicht ausreichend ist. Empfänger einer Pflegezulage erhalten einkommensunabhängig wenigstens die Hälfte der vollen Ausgleichsrente, Empfänger einer Pflegezulage von mindestens Stufe III die volle Ausgleichsrente. Nach dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" kommt eine Ausgleichsrente erst dann in Betracht, wenn eine Maßnahme der medizinischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zumutbar und erfolgversprechend ist (§29 BVG).[/FONT]
Quelle: http://www.soziales.niedersachsen.d....jsp?C=41525710&N=41249183&L=20&D=0&I=1740859
 
Also, so wie ich das verstehe mit den Sechs Stufen, ist das abhängig vom Grad der Behinderung. Will heißen, zum Beispiel bei 50 bis 60 % gibt es so und soviel Grundrente, bei 70 bis 80 % halt mehr.

Und ob die Grundrente nun was anderes ist als die Ausgleichsrente, klar ist sie das.

Die Grundrente (die Höhe richtet sich nach dem, was ich oben schrieb), ist unabhängig vom Einkommen.

Die Ausgleichsrente soll den Nachteil ausgleichen, der da ist, weil jemand, was weiß ich, diesen oder jenen Schaden hat und dementsprechend nicht mehr im Beruf so viel verdienen kann.

Ein Ausgleich eben.
 
Hallo Sunsun,

die Rente setzt sich (bei mir zumindest) zusammen aus Grundrente, Ausgleichsrente und Ehegattenzuschlag.

Die beiden letzt genannten werden als Einkommen berechnet und i ch bekomme nichts mehr von der ARGE.

Ich sehe es so, dass es ein Glück ist für die ARGE, dass mir das passiert ist; dadurch sparen die eine Menge Geld.....

Du könntest höchstens noch Wohngeld beantragen wenn das Geld knapp ist...
Mich würde interessieren, wie hoch eine Grundrente sein kann?
(Ohne Ausgleichsrente etc...)
Ich finde es blöd, erst kämpft man darum, dann wird das Geld angerechnet.....erst wurde man Opfer schwerster Gewalt (denn keiner bewilligt so einfach Rente)
dann wird einem das alles angerechnet.....da würde ich nicht mehr von Schmerzensgeld reden....wobei wenn die Grundrente hoch genug ist, dann hat man ein paar 100 Euro vielleicht mehr.....immerhin 🙁
 
Die Ausgleichsrente soll den Nachteil ausgleichen, der da ist, weil jemand, was weiß ich, diesen oder jenen Schaden hat und dementsprechend nicht mehr im Beruf so viel verdienen kann.

Ein Ausgleich eben.

Und der Ausgleich wird dann auf ALG 2 angerechnet?
Da er als Ausgleich gesehen wird und wie Einkommen behandelt wird?🙁
 
So ist es bei mir seit neuestem. Die haben mir alles abgezogen außer der Grundrente.
In meinen Augen eine schallende Ohrfeige für ein Opfer.
 
denn ich hatte eine Seite gefunden wo es heißt, dass alles an Renten, sowohl die Grundrente als auch die Ausgleichsrente nicht angerechnet werden.🙁
Denn es sind alles Renten nach dem BVG. Die OEG Rente ist nur ein Teil davon....

Opferentschädigungsgesetz - Leistungen

Hallo "Vermisst", dein Wissen bezüglich der OEG Leistungen ist gross. Ist es nicht so, dass alle Leistungen (Grundrente, Ausgleichsrente, wie die Schwerbeschädigtenzulage) anrechnungsfrei bleiben ? Ich bin mir da aber nicht ganz sicher. Vielleicht hast du eine Antwort für mich.

Erzähl doch mal wie dein Verfahren so verlaufen ist. Gab es Probleme wegen mangelnden Beweisen oder ähnliches und wielange ging dein Verfahren ?

Ich bin mal gespannt auf deine Antwort.

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Hallo Brummel du kannst dich natürlich auch angesprochen fühlen 🙂 wie all die anderen Leser hier auch. Es ist immer schwer die richtigen Worte zu finden, zudem der Tag auch schon fast gelaufen ist. Also, ich freu mich auf euch.
 

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