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Oma akzeptiert Kontaktverbot zu Enkel nicht was tun?

Mond-Wind

Aktives Mitglied
Die grundlegende Frage ist ja, wie gehen die Großeltern mit dem Enkelkind um?

Schaffen sie es, für ein paar Stunden einfach nur Oma und Opa zu sein? Sich auf das Kind zu konzentrieren, zu spielen, ein Eis essen zu gehen, schöne Zeit miteinander zu verbringen und die Wickel mit den Eltern komplett außen vor zu lassen?

Wenn das geht, ist es eine tolle Sache. Und das sollte mit erwachsenen Menschen doch möglich sein.
 
G

Gelöscht 127371

Gast
Wenn die Oma so ist wie beschrieben, was soll das für ein Kontakt für das Kind sein.
Wie neutral oder gar wohlwollend wird Omchen über die Mama des Kindes sprechen, wenn es ihr Ziel ist Sohn und Schwiegertochrer auseinander zu bringen?

Nur weil man blutsverwandt ist muss man nicht gut füreinander sein.
 

Mond-Wind

Aktives Mitglied
Wenn die Oma so ist wie beschrieben, was soll das für ein Kontakt für das Kind sein.
Wie neutral oder gar wohlwollend wird Omchen über die Mama des Kindes sprechen, wenn es ihr Ziel ist Sohn und Schwiegertochrer auseinander zu bringen?

Nur weil man blutsverwandt ist muss man nicht gut füreinander sein.
Muss man über die Mutter sprechen?

Ich spreche mit meinen Nichten oder meinem Patenkind auch nicht über deren Eltern. Da haben wir Besseres zu tun.

Aber wie gesagt, es ist alles auch eine Frage des Willens.
 
G

Gelöscht 127371

Gast
Ich kenne Personen, die nichts besseres zu tun hatten als immer über "die böse Mama" zu sprechen.
Ist ja auch müßig, jeder kennt jemanden bei dem ja alles ganz anders war. Solange Max nichts mehr beiträgt, ist es eh wie Topfschlagen im Kosmos der Eventualitäten.
 

Silan

Aktives Mitglied
Anhang anzeigen 32139Der Umgang der Großeltern mit dem Enkelkind muss dem Kindeswohl dienen. Sie müssten also beweisen bei Gerivht, dass der Umgang dem Kind nicht nur nicht schadet, sondern ihm nützt. Das ist schwierig, diesen Nachweis zu führen. Ein Beschluss, das die Großeltern Umgang haben ist also möglich, aber eher unwahrscheinlich.
Es reicht, wenn die Großeltern eine gute Beziehung zum Kind haben. Großeltern sind direkte Familie. Direkte Familie hat immer Recht auf Umgang, wenn nicht gravierende Dinge dagegen sprechen wie z.B. Gewalt. Der alleinige Wunsch der Eltern ist nicht ausreichend. Ab dem 12 Lebensjahr kann dann das Kind mit bestimmen, vorher übernimmt das ein vom Gericht bestellter Verfahrenspfleger.
Selbst LebensgefährtInnen die nicht leiblich mit dem Kind verwandt sind, können das Umgangsrecht zum Kind zugesprochen bekommen. Wenn z.B. der Partner einer Frau mit Kind aus einer anderen Beziehung zusammenleben und sich dann trennen, hat dre Partner durchaus Recht auf Umgang mit dem Kind. Das kann sogar höher bewertet werden als der Umgang mit dem leiblichen Vater.
So läuft es derzeit bei meiner Tochter uny meiner Enkelin. Diese muss den leiblichen Vater ihres kleinen Bruders 2- 4x im Jahr sehen, obwohl sie das nicht will. Die Eltern haben sich getrennt, da war sie 4, bis dahin hatte sie ihren leiblichen Vater nie gesehen. Mittlerweile hat sie ein gutes Verhältnis zu ihrem leiblichen Vater, ihr Ziehvater ist ihr sehr fremd geworden. Sie sagte neulich, hoffentlich kommt der bis zu meinem Geburtstag nicht noch, dann bin ich 12 und darf das selbst entscheiden.
 

Silan

Aktives Mitglied
@Max Neu beklagt die übergriffigen Eltern, die überhaupt gar nichts akzeptieren können und nun mit Klage drohen, weil sie ihren Willen nicht bekommen.
Und das gar noch auf dem Rücken des Enkels austragen wollen.
Aber du weißt nicht, wie die Großeltern wirklich drauf sind.
Ich bin froh, dass die Gesetze sich im Umgangsrecht so geändert haben. Auch wenn es manchmal komplihiert dadurch wird. Das Umgangsrecht auch zu Großeltern ist ein wichtiges Recht. Genau so wie das Umgangsrecht mit Geschwistern oder sogar auch Menschen, die mal ein Teil der Familie waren abdr nichg verwandt. Erwachsene stellen oft gefühlsbedingte Grenzen auf, weil sie selbst überfordert sind. Ob das so auf das Kind zu übertragen werden kann muss notfalls ein Gericht klären. Und irgendwann sind die Kinder dann zum Glück alt genug mitentscheiden zu dürfen.
 

Silan

Aktives Mitglied
Doch das bedeutet es, es sein denn, sie wollen Ärger provozieren.... und wenn sie das tun, läuft man irgendwann ganz weg. Einfach weg, weit weit weg vor diesen Menschen, die die eigenen Grenzen nicht respektieren.
Nein ist Nein. Wenn jemand nein sagt, respektiere ich das. Das ist die Basis aller Beziehungen, dass man das Wort , die Grenzen des anderen erstmal ernst nimmt....
Danach wird es natürlich komplexer.
Wenn meine Tochter versuchen würde, mir den Kontakt zu meinen Enkeln zu verbieten, würde sie auf Granit beißen.
Und das weiß sie, weil ihr Exmann das auch versucht hat. Er wollte mir den Kontakt zu meinem Enkel verbieten, weil er eine Homophobie hat. Er ist da vor Gericht dran gescheitert.
Eltern können nicht mal eben so den Großeltetn den Kontakt verbieten. Nur wenn das Kind durch den Kontakt zu den Großeltern körperlichen oder seelischen Schaden davontragen würde ist das möglich. Durch '''reinreden''in die Erziehung ist das nicht der Fall, solange es nicht um Gefährdung des Kindes geht, was von den Großeltern eingeredet wurde.
Leider wissen das viele Großeltern gar nicht und ziehen sich zurück. Ich habe schon viele Großeltern getroffen, die keinen Kontakt mehr zu ihren Enkeln hatten, die wenigsten wussten, dass man was dagegen unternehmen könnte.
 

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