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Offfener Brief an Herrn Christian Klar

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mikenull

Urgestein
Das ist ja nun wirklich Unsinn. Die Gesellschaft hat sich darauf geeinigt, jedem Straftäter eine zweite Chance ( nach Verbüßung der Strafe ) zu geben. Das muß in diesem ( auch besonders schlimmen ) Fall auch für Herrn Klar gelten.
Tut es übrigens auch - Klar ist in keiner einzigen TV-Sendung aufgetaucht. Wird kaum rückfällig werden udn höchstwahrscheinlich auch sonst keine Rolle spielen.
 
W

willy

Gast
Das ist ja nun wirklich Unsinn. Die Gesellschaft hat sich darauf geeinigt, jedem Straftäter eine zweite Chance ( nach Verbüßung der Strafe ) zu geben. Das muß in diesem ( auch besonders schlimmen ) Fall auch für Herrn Klar gelten.
Tut es übrigens auch - Klar ist in keiner einzigen TV-Sendung aufgetaucht. Wird kaum rückfällig werden udn höchstwahrscheinlich auch sonst keine Rolle spielen.
Das entspricht nicht der Wahrheit. Es gibt sehr wohl die ganzjährige Wegsperrung nach nur einmaligem Vergehen. Selbst in Deutschland.
 
D

Die Eule

Gast
Was mir in dem Brief unklar ist: Man liest oft genug "Wenn ich Sie duze, kommt mir die Kotze hoch!" oder "Wenn ich Sie sehe, könnte ich brechen", aber andererseits steht überall "verehrter Herr Klar", ist wohl etwas wiedersprüchig, oder?

Aber nun zur eigentlichen Frage: Er hat seine Strafe abgesessen und ich finde, 26 Jahre ist eine sehr lange Zeit, die er absitzen musste - zu Recht natürlich.
Aber es gibt genug Serienmörder dadraußen, die auch irgendwann wieder freigekommen sind. Und nur weil er durch RAF bekannt geworden ist, sehe ich keinen Grund darin, ihn deshalb bis zu seinem Tod festzuketten, denn das spielt keine Rolle. Wenn man ihn ganze 26 Jahre beobachtet und untersucht hat, glaube ich nicht, dass der Beschluss, dass er nicht mehr rückfällig wird, einfach dahergesagt ist.

Auch Mörder und Serientäter haben ihre Rechte und diese sollte jeder auch behalten. Auch wenn Herr Klar ein totaler Vollarsch gewesen ist, er kann wenigstens das, was ihm noch übrig bleibt, ausleben und versuchen, damit fertig zu werden. Er steht doch eh noch unter Bewährungsstrafe, von daher kann hier keiner behaupten, dass er ein vollkommen freier Mensch ist, der tun und lassen kann, was er will.
 
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