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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Hallo zusammen, nach über fünf Jahren Klage, hab ich jetzt beim Sozialgericht gegen das Regierungspräsidium gewonnen

Und mir wurde ein BSA zugesprochen
Sowie eine Erhöhung vom GdS.

Die Besoldungsgruppe ist A7 Stufe acht

Ich bin seit 15 Jahren im Opferentschädigungsgesetz, und habe 15 Jahre jetzt Klageverfahren hinter mir

Ich hatte das Glück, vor dem Ganzen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen zu haben, aus dieser Versicherung erhalte ich seit 15 Jahren eine BU Rente

Jetzt hab ich aber nachgelesen, dass die BU Rente, bei dem jetzt per Urteil zugesagten BSA abgerechnet wird

D.h., ich hab jetzt sechs Jahre Klage hinter mir, mit mehreren Gutachten und erhalte keine BSA, weil meine private BU angerechnet wird

 
Seite 10, ganz unten im PDF

Einnahmen aus Vermögen, das Geschädigte mit Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit

zur Sicherung des Lebensunterhalts nach unfreiwilliger Reduzierung der Einkommen

oder nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geschaffen haben; dabei bleiben

diese Einnahmen insoweit unberücksichtigt, als die Geschädigten eine im Verhältnis

zu den tatsächlichen Einkommen angemessene zusätzliche Vorsorge aus ihrem Ein-

kommen aufgebaut haben.

Seite 17:

 Versicherungen, deren Ziel es ist, den Verlust der Erwerbstätigkeit abzusichern

(z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsrente, Grundfähigkeiten-

versicherungen, Dread Desease Versicherungen) sowie bei Alters- und/oder Invali-

ditätsversorgung aus einer betrieblichen Altersvorsorge;

 kapitalbildende Versicherungen (z. B. Kapitallebensversicherungen oder private

Rentenversicherungen) und sonstige private Altersvorsorge wie z. B. Riester- oder

Rürup-Rente, wenn der Vertrag frühestens mit dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird

oder er eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren hat.

 Private Unfallversicherungen, aber beschränkt auf die Fälle ohne anderweitige, pri-

vate tätigkeitsbezogene Absicherung. So ist z. B. bei Vorliegen einer angemesse-

nen Berufsunfähigkeitsversicherung anzunehmen, dass das Ziel der Lebensunter-

haltsicherung nach dem Erwerbsleben durch diese erfüllt wird und mit der privaten

Unfallversicherung ein anderes Ziel verfolgt wird. Letztere ist damit regelmäßig nicht

mehr zu berücksichtigen.
 
Ich glaube nicht, dass für dich die Vorschriften aus dem SGB XIV gelten, denn du erhältst deinen BSA ja rechtlich gesehen nach dem ganz alten! Recht, also vor 07/2011.
Schau mal in dem Bundesversorgungsgesetz und der Berufsschadensausgleichverordnung von damals, was dort bzgl Einnahmen steht.

Hast du deine BU Versicherung selbst gezahlt?
 
Das neue Recht (SGB XIV) scheint da ja eindeutig, wenn die BU Rente als Einkommensausgleichsfunktion dient, dann müsste sie auf den BSA angerechnet werden. Wie es nach dem alten Recht aussieht, weiß ich nicht.
 
Wer sich früher mit einer eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt hat, und die natürlich selber bezahlt hat, geht natürlich heute zu sagen, leer aus, und erhält keinen BSA, weil die private BU jetzt angerechnet wird.
 

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