Traurig, dass noch nicht mal ein Schreiben dazukommt. Gibt es in Niedersachsen eine Bürgerbeauftragte oder andere Stellen, damit mal geklärt werden, kann warum keine Aufklärungen etc. erfolgen.
Das Amt scheint sich genau nach dem SGB XIV erhalten zu haben, nur leider übersehen haben, dass die Betroffenen auch aufgeklärt werden sollen. Die Gesetzgebung hat es nicht für nötig gehalten ins Gesetzt aufzunehmen, dass die Ämter eine Gegenüberstellung etc. mit einreichen müssen, weil sie es selbstverständlich hilt. Dazu hat die Gesetzgebung auf das Fallmanagement verwiesen, welche geben werden soll und in dem u.a. auch alles zum Wahlrecht etc. besprochen werden würde (angeblich)
Die Dinge, welche es der Verwaltung vereinfachen sollen, wurden noch per 28.12.2023 aufgenommen, nur die Betroffenen mal wieder anscheiend übersehen.
Nur die Problematik, dass ein Wahlrecht nur schwer ausgeübt werden kann, wenn wir nicht wissen, was damit erhalten wird und weitere Auswirkungen. Zwar können sie per SGB XIV selbst errechnet werden, nur die Behörden scheinen das SGB XIV anders auszulegen.
Ich habe auch in den anderen Tread noch etwas geschrieben, hoffe das nicht etwas Doppelt.
Bist du beim BSA ein Altfall (sprich vor 6/2011)?