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OEG Bearbeitungsstand

Ich denke die Realität liegt wohl auch darin, dass die Behörden extrem genau prüfen, ob nicht doch ein Ablehnungsgrund irgendeiner Art vorliegt, da Sozialhilfe den Staat finanziell weniger belastet.

Man muss nicht großartig interpretieren, wenn man sich die sehr geringen Zahl für BSA Bezieher anschaut, dass das Prüfverfahren Opfer nicht zu ihren Rechten kommen lässt.
Eine dieser Taktiken sind wenig Aufklärung in der Bevölkerung über Opferrechte und sehr lange Bearbeitungszeiten, die potentiell Anspruchsberechtigte zermürbt.

Ich denke, dass das Gesetz positiv gemeint ist, und einige Menschen auch zu ihrem Recht kommen, oder die Chance darauf haben. Das gilt aber nicht für alle. Obwohl ich privilegiert bin, da ich anerkannt bin, macht mich das manchmal ohnmächtig oder total wütend. Vor allem deshalb, weil das Problem dann auf die Opfer geschoben wird, obwohl sie ganz sicher nicht das Problem sind.

Aber zurück zur Frage, nachdem der Sachverhalt feststand, bekam ich ein Schreiben, dass ich zu einem bestimmten Termin zum medizinischen Gutachten „eingeladen“ werde - vorher wusste ich nichts vom geklärten Sachverhalt.
Der Termin war daraufhin in ca 2 - 3 Wochen. Einen Monat nach dem Gutachten habe ich erfahren, dass ich anerkannt bin und wieder einen Monat später kam der Bescheid.
 
Ich habe vor einigen Tagen beim Versorgungsamt den Sachstand erfragt und man antwortete mir, dass die Unterlagen vom medizinischen Dienst zurück seien und der Bescheid nun fertiggestellt wird (innerhalb der nächsten 3 Wochen, wegen Urlaub).
Doch ich hatte keinen Termin zur Begutachtung, weder bei der vorherigen Sachaufklärung noch beim medizinischen Dienst. Ich hoffe natürlich, dass das ein gutes Zeichen ist. Doch irgendwie habe ich trotzdem Bedenken, ob am Ende alle Unterlagen und Beweise wirklich gesichtet und bearbeitet worden sind.

Wie sind Eure Erfahrungen dazu, wenn anscheinend nur nach Aktenlage alles geprüft wird?
Und gibt es Betroffene hier, die schon vorab einen anerkannten GdB hatten (der Folge einer Tat war)?

Wenn ja, wurde der GdB-Wert einfach als GdS übernommen oder immer komplett neu berechnet?
Ich frage nur, um einen Eindruck zu erhalten, wie so etwas bei anderen gehandhabt wird/wurde.

Habe 25 Jahre noch nicht einmal gewusst, dass es überhaupt so ein OEG-Gesetz (SER) gibt
; (
 
Wie die Behörden es handhaben ist schwer zu sagen, da jede Behörde es unterschiedlich handhabt. Zumal es auch darauf ankommt, wie die Tat(en) bewiesen wurden. Soweit als bewiesen gelten, wird geprüft ob kausal daraus Schädigungsfolgen entstanden sind und mit welchem GdS. Da beim GdB deine gesamten Beeinträchtigungen festgestellt wurden, kann es nicht pauschal auf den GdS übertragen werden. Häufig gibt es bei der Feststellung des GdB zwar auch Einzel-GdB diese können allerdings auch allgemein festgestellt wurden sein. Z.B. Wenn du psychische Beeiträchtigungen wegen einer PTBS hast und beim Einzel-GdB seelische Beeiträchtigungen steht, kann nicht geschlossen werden, dass diese wegen z.B. einer evtl. PTBS die ggf. als kausal als Schädigungsfolge anerkannt werden könnte, genommen werden. Bei den Ämtern kommt es allerdings vor, dass diese pauschal sagen, wie hoch der GdS wäre. Dies entspricht häufig nicht den Versorgungsärztlichen Richtlinien.

Erstmal solltest du abwarten, ob 1.) die Tat(en) anerkannt wurdest und du 2.) Anerkannt wurdest
und erst danach mit welchen Schädigungsfolgen und ggf. GdS. Soweit die Tat(en) anerkannt wurden, hättest du schon mal die erste Hürde geschafft.
 

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