Hallo Ihr Lieben,
ich schreibe heute zum ersten Mal hier.
Meinen Antrag auf Opferentschädigung habe ich Anfang 2022 gestellt. Bis Ende 2024 passierte erst mal nichts.
Dann sollte ich schriftlich die Taten ausführlich schildern. Dies habe ich, soweit es mir möglich war, auch getan. Im Februar 2025 wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Geschwister, die auch beteiligt waren als Täter, als Zeugen zulassen soll, sodass das OEG sie schriftlich befragen kann. Dies habe ich mit einer ausführlichen Stellungnahme abgelehnt. Daraufhin bekam ich im März 2025 die Aufforderung, alle Ärzte, Therapeut, KK, Rentenkasse, Schwerbehinderung usw zu nennen und von der Schweigepflicht zu entbinden. Diesem bin ich nachgekommen. Im November 2025 meldete sich meine Fallmanagerin telefonisch und berichtete mir, dass die Taten anerkannt sind und meine Akte seit Oktober 2025 beim MD liegt zur Prüfung der medizinischen Unterlagen und inwieweit mein gesundheitlicher Zustand auf die erlebten Vorfälle zurückzuführen ist. Am letzten Wochenende bekam ich dann Post von meinem Sachbearbeiter, in dem ich wieder aufgefordert werde, meine Geschwister als Zeugen zuzulassen und dem folgenden Satz "Nach erfolgter Prüfung kann ein Nachweis der geltend gemachten Gewalttaten auf Grundlage der derzeitigen Aktenlage nicht geführt werden.".
Bei mir geht es um SM, körperliche Gewalt, psychische Gewalt ab Geburt bis 16. Lebensjahr duch Erzeuger, Erzeugerin und Männer, die mich "gekauft" hatten. Weiter um die gleichen Themen ab 20. bis 42. Lebensjahr duch Exmann.
Seit 2019 bin ich in Behandlung, medizinisch wie therapeutisch, immer wieder stationär. Habe einen GDB von 70 mit Merkzeichen G und B, bin dauerhaft erwerbsunfähig, habe Pflegegrad 3, eine persönliche Assistenz von 4 Stunden kalendertäglich und 2 Stunden wöchentlich durch eine qualifizierte Fachkraft. Meine Diagnosen sind unter anderem DIS, KPTBS, chron. Depression, Verlust des Urvertrauens usw. Einige körperliche Diagnosen kommen auch noch dazu. Dem OEG liegt unter anderem auch ein Gutachten für die Rentenkasse aus dem Jahr 2022 vor, das 7,5 Std gedauert hat und 48 Seiten lang ist.
Ich denke, meine Chancen anerkannt zu werden, sind gen 0. Allerdings frage ich mich dann, warum diese Aussage der Fallmanagerin getroffen wurde und ich diese auch noch schriftlich habe.
Kann mir vielleicht irgendwer helfen, dies zu verstehen?
Vielen Dank schon mal.
ich schreibe heute zum ersten Mal hier.
Meinen Antrag auf Opferentschädigung habe ich Anfang 2022 gestellt. Bis Ende 2024 passierte erst mal nichts.
Dann sollte ich schriftlich die Taten ausführlich schildern. Dies habe ich, soweit es mir möglich war, auch getan. Im Februar 2025 wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Geschwister, die auch beteiligt waren als Täter, als Zeugen zulassen soll, sodass das OEG sie schriftlich befragen kann. Dies habe ich mit einer ausführlichen Stellungnahme abgelehnt. Daraufhin bekam ich im März 2025 die Aufforderung, alle Ärzte, Therapeut, KK, Rentenkasse, Schwerbehinderung usw zu nennen und von der Schweigepflicht zu entbinden. Diesem bin ich nachgekommen. Im November 2025 meldete sich meine Fallmanagerin telefonisch und berichtete mir, dass die Taten anerkannt sind und meine Akte seit Oktober 2025 beim MD liegt zur Prüfung der medizinischen Unterlagen und inwieweit mein gesundheitlicher Zustand auf die erlebten Vorfälle zurückzuführen ist. Am letzten Wochenende bekam ich dann Post von meinem Sachbearbeiter, in dem ich wieder aufgefordert werde, meine Geschwister als Zeugen zuzulassen und dem folgenden Satz "Nach erfolgter Prüfung kann ein Nachweis der geltend gemachten Gewalttaten auf Grundlage der derzeitigen Aktenlage nicht geführt werden.".
Bei mir geht es um SM, körperliche Gewalt, psychische Gewalt ab Geburt bis 16. Lebensjahr duch Erzeuger, Erzeugerin und Männer, die mich "gekauft" hatten. Weiter um die gleichen Themen ab 20. bis 42. Lebensjahr duch Exmann.
Seit 2019 bin ich in Behandlung, medizinisch wie therapeutisch, immer wieder stationär. Habe einen GDB von 70 mit Merkzeichen G und B, bin dauerhaft erwerbsunfähig, habe Pflegegrad 3, eine persönliche Assistenz von 4 Stunden kalendertäglich und 2 Stunden wöchentlich durch eine qualifizierte Fachkraft. Meine Diagnosen sind unter anderem DIS, KPTBS, chron. Depression, Verlust des Urvertrauens usw. Einige körperliche Diagnosen kommen auch noch dazu. Dem OEG liegt unter anderem auch ein Gutachten für die Rentenkasse aus dem Jahr 2022 vor, das 7,5 Std gedauert hat und 48 Seiten lang ist.
Ich denke, meine Chancen anerkannt zu werden, sind gen 0. Allerdings frage ich mich dann, warum diese Aussage der Fallmanagerin getroffen wurde und ich diese auch noch schriftlich habe.
Kann mir vielleicht irgendwer helfen, dies zu verstehen?
Vielen Dank schon mal.