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OEG Bearbeitungsstand

raven75

Neues Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
ich schreibe heute zum ersten Mal hier.
Meinen Antrag auf Opferentschädigung habe ich Anfang 2022 gestellt. Bis Ende 2024 passierte erst mal nichts.
Dann sollte ich schriftlich die Taten ausführlich schildern. Dies habe ich, soweit es mir möglich war, auch getan. Im Februar 2025 wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Geschwister, die auch beteiligt waren als Täter, als Zeugen zulassen soll, sodass das OEG sie schriftlich befragen kann. Dies habe ich mit einer ausführlichen Stellungnahme abgelehnt. Daraufhin bekam ich im März 2025 die Aufforderung, alle Ärzte, Therapeut, KK, Rentenkasse, Schwerbehinderung usw zu nennen und von der Schweigepflicht zu entbinden. Diesem bin ich nachgekommen. Im November 2025 meldete sich meine Fallmanagerin telefonisch und berichtete mir, dass die Taten anerkannt sind und meine Akte seit Oktober 2025 beim MD liegt zur Prüfung der medizinischen Unterlagen und inwieweit mein gesundheitlicher Zustand auf die erlebten Vorfälle zurückzuführen ist. Am letzten Wochenende bekam ich dann Post von meinem Sachbearbeiter, in dem ich wieder aufgefordert werde, meine Geschwister als Zeugen zuzulassen und dem folgenden Satz "Nach erfolgter Prüfung kann ein Nachweis der geltend gemachten Gewalttaten auf Grundlage der derzeitigen Aktenlage nicht geführt werden.".
Bei mir geht es um SM, körperliche Gewalt, psychische Gewalt ab Geburt bis 16. Lebensjahr duch Erzeuger, Erzeugerin und Männer, die mich "gekauft" hatten. Weiter um die gleichen Themen ab 20. bis 42. Lebensjahr duch Exmann.

Seit 2019 bin ich in Behandlung, medizinisch wie therapeutisch, immer wieder stationär. Habe einen GDB von 70 mit Merkzeichen G und B, bin dauerhaft erwerbsunfähig, habe Pflegegrad 3, eine persönliche Assistenz von 4 Stunden kalendertäglich und 2 Stunden wöchentlich durch eine qualifizierte Fachkraft. Meine Diagnosen sind unter anderem DIS, KPTBS, chron. Depression, Verlust des Urvertrauens usw. Einige körperliche Diagnosen kommen auch noch dazu. Dem OEG liegt unter anderem auch ein Gutachten für die Rentenkasse aus dem Jahr 2022 vor, das 7,5 Std gedauert hat und 48 Seiten lang ist.

Ich denke, meine Chancen anerkannt zu werden, sind gen 0. Allerdings frage ich mich dann, warum diese Aussage der Fallmanagerin getroffen wurde und ich diese auch noch schriftlich habe.

Kann mir vielleicht irgendwer helfen, dies zu verstehen?

Vielen Dank schon mal.
 
A

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Re: OEG Bearbeitungsstand
Warum deine Fallmanagerin dies gesagt hat ist merkwürdig. Wobei es immer wieder möglich ist, dass verschiedene Sachbearbeiter verschiedenes aussagen. Genauere Angaben könntest du nur mit Akteneinsicht sehen. Ich sehe durch auch die Aussage der Fallmanagerin deine Chancen nicht gleich Null. Fraglich ist hier ob, dass Amt den leichtesten Beweismaßstab nimmt. Ich kann sowohl nachvollziehen, warum das Amt auch deine Geschwister befragen will, als auch das du dieses nicht wünscht. Insbesondere wenn diese auch Täter waren. Gibt es andere Personen die etwas zu den Taten oder Umfeld aussagen könnten? Hilfreich wäre schon, wenn jemand etwas zum Verhalten des Täters bzw. der Täter schreiben kann. Ggf. das er sich vorstellen kann, dass die Taten geschehen sind.

Es kann auch sein, dass zwar die Taten gesehen werden, allerdings diese nicht im Sinne von § 1 OEG fürs Amt anerkannt gesehen werden (was nicht heißt, dass sie es nicht sind). Es ist immer schwirig, wenn es um mehrere verschiedene Taten handelt. Was zwar in der Praxis leider häufig vorkommt, scheint die Verwaltung teilweise nicht nachzuvollziehen.

Gut wäre es wenn du alles von einem Anwalt besprichst, dieser könnte dir sagen, wie es am besten wäre weiter vorzugehen. Ggf. kannst du über den Weißen Ring einen Erstberatungsschein bekommen.

Nach dem OEG zählt psychische Gewalt meist nicht als eine vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs. Wobei es in der Rechtssprechungen ausnahmen gibt. Die Taten müssen bewissen werden. Wobei die leichtest Beweisform, soweit es keine Tatzeugen gibt, das es glaubenhaft ist. Das Amt scheint momentan abzulehnen, weil sie deine Geschwister nicht befragen können und damit nichts haben was deine Aussagen bestätigt. Wobei das Problem ist, das Täter kaum sagen werden, ja habe ich gemacht, weshalb es fraglich ist, ob ihre Aussagen etwas bringen. Wie dazu die Rechtssprechung ist, weiß ich nicht.

Deshalb wäre es gut, wenn du Personen nennen könntest, die wenn auch nicht zu den Taten, dann doch zu den gegebenheiten, den Tätern oder ähnliches sagen können. Dabei bringt es schon etwas jemanden zu benennen, der etwas zum Verhalten des / der Täter schreiben könnte. Oder jemanden der etwas über dich aussagen könnte, was evtl. Hinweise geben kann, dass es geschehen ist. Soweit du mit jemand gesprochen hast, wäre es auch gut, auch wenn du nicht direkt über die Taten gesprochen hast.

Selbst, wenn das Amt ablehnt, heißt es nicht, dass du keine Chancen hast. Danach kannst du in Widerspruch und ggf. Klage gehen. Es wäre gut, wenn du erstmal einen Anwalt befragst.
 
Vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.
Heute morgen bekam ich eine Mail meiner Fallmanagerin, in der sie mich um Verzeihung bat. Sie hätte die Verfahrensschritte falsch interpretiert.

Ich habe meinem Sachbearbeiter schon Anfang letzten Jahres angeboten, mit meiner persönlichen Assistenz zu sprechen. Doch darauf wurde nicht eingegangen.

Mein nächster Schritt ist jetzt entweder den VDK oder Weissen Ring um Hilfe zu bitten oder einfach aufzugeben.
 

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