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OEG-Antrag, nicht zufrieden mit Psychologin

UPDATE:

Also es gibt in meine Fall etwas neues.

Ich habe am kommenden Dienstag einen Begutachter Termin, in dem Brief steht folgendes drin:
"Die Begutachtung wird neben einem längeren, u. U. mehrstündigen Gespräch eine körperliche
und eine neurologische Untersuchung, sowie die Durchführung psychologischer Fragebogentests
einschließen. Ggf. kann auch eine Blutentnahme zur Laborwertbestimmung erfolgen."


Da diese Termin sehr wichtig ist und er entscheidend ist in meinem Widerspruchsverfahren vor dem Sozialgericht, wäre es sehr nett wenn jemand, der bereits eine Begutachtung hinter sich hatte mir Tipps geben könnte. Ich weiß jede Begutachtung ist individuell aber vielleicht kann der ein oder andere Tipp mir helfen.
 
Bist du noch im Widerspruchsverfahren oder bereits in der Klage vorm Sozialgericht?

Autentisch bleiben und versuchen klarzumachen, warum deine Verschlechterungen auf die anerkannte Schädigung zurückzuführen sind.

Da es hier um eine Begutachtung wegen geänderterter Tatsachen bzw. Verschlechterungsantrag geht, denke ich wird im Gutachten überprüft ob wegen der anerkannten Taten entweder neue Schädigungsfolgen aufgetretten sind oder eben die anerkannte Schädigungsfolge sich insoweit verschlechtert hat, dass wieder ein GdS von mind. 30 vorliegt.

Mit welcher Schädigungsfolge warst du damals anerkannt?

Die Problematik bei psychischen Schädigungsfolgen wie z.B. Depression ist, dass diese relative viele Ursachen haben kann. Bei einer PTBS wird i.d.R. angenommen, dass es sich um das ggf. Trauma aus der Schädigung handelt, es sei den ein anderes Trauma mit kausalzusammenhang lag vor. Soweit ich dich verstanden habe, liegt bei dir allerdings keine PTBS vor, sondern eine Depressive Störung o.ä..
Im Gutachten wäre es gut, denke ich, wenn deutlich wird, warum deine Depressionen o.ä. aufgrund der Taten gekommen ist. Du hattest geschrieben, dass 2019 ein Ereigniss war, wodurch du an die damaligen Taten erinnert wurdest und damit Verschlechterungen eingetretten sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es gut wäre, wenn du dieses Ereigniss ansprichst und deutlich macht, warum hieraus Verchlechterungen eingetretten sind, die dich bis heute belasten und welche Beeinträchtigung daraus entstanden sind und Verschlechterungen verursacht haben.

Soweit bzw. ob bei dir eine PTBS vorliegt, wird diese wahrscheinlich anhand von Testdiagnostik überprüft. Sollte sie vom Gutachter*inn gesehen werden, könnte geprüft werden, ob in den letzten Jahren ein Trauma geschehen ist oder ob es auf die Taten zurückzuführen ist. Wie und ob bei Verschlechterungsanträgen der Kausalzusammenhang geprüft wird, weiß ich nicht.

Leider kenne ich mich mit einer Psychoaktiven Störung, welche als Schädigungsfolge anerkannt ist, nicht aus. Wahrscheinlich wird der Gutachter prüfen, welche Diagnose bei dir vorliegt und ob es Schädigungsfolgen also ob sie Ursächlich auf die Schädigung zurückzuführen ist.

Gerade wenn es ein längeres Gutachten ist, kannst du zwischendurch wegen Pause fragen. Manchmal kann es auch hilfreich sein, zwischendurch auf WC zu gehen um sich zu sammeln. Wobei der Gutachter schon deine tiefen mitbekommen kann. Vielleicht am Ende nochmal kurz alles durchdenken, falls dir noch was wichtiges einfällt. Wirst du zum Gutachten begleitet?
 
Bist du noch im Widerspruchsverfahren oder bereits in der Klage vorm Sozialgericht?

Autentisch bleiben und versuchen klarzumachen, warum deine Verschlechterungen auf die anerkannte Schädigung zurückzuführen sind.

Da es hier um eine Begutachtung wegen geänderterter Tatsachen bzw. Verschlechterungsantrag geht, denke ich wird im Gutachten überprüft ob wegen der anerkannten Taten entweder neue Schädigungsfolgen aufgetretten sind oder eben die anerkannte Schädigungsfolge sich insoweit verschlechtert hat, dass wieder ein GdS von mind. 30 vorliegt.

Mit welcher Schädigungsfolge warst du damals anerkannt?

Die Problematik bei psychischen Schädigungsfolgen wie z.B. Depression ist, dass diese relative viele Ursachen haben kann. Bei einer PTBS wird i.d.R. angenommen, dass es sich um das ggf. Trauma aus der Schädigung handelt, es sei den ein anderes Trauma mit kausalzusammenhang lag vor. Soweit ich dich verstanden habe, liegt bei dir allerdings keine PTBS vor, sondern eine Depressive Störung o.ä..
Im Gutachten wäre es gut, denke ich, wenn deutlich wird, warum deine Depressionen o.ä. aufgrund der Taten gekommen ist. Du hattest geschrieben, dass 2019 ein Ereigniss war, wodurch du an die damaligen Taten erinnert wurdest und damit Verschlechterungen eingetretten sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es gut wäre, wenn du dieses Ereigniss ansprichst und deutlich macht, warum hieraus Verchlechterungen eingetretten sind, die dich bis heute belasten und welche Beeinträchtigung daraus entstanden sind und Verschlechterungen verursacht haben.

Soweit bzw. ob bei dir eine PTBS vorliegt, wird diese wahrscheinlich anhand von Testdiagnostik überprüft. Sollte sie vom Gutachter*inn gesehen werden, könnte geprüft werden, ob in den letzten Jahren ein Trauma geschehen ist oder ob es auf die Taten zurückzuführen ist. Wie und ob bei Verschlechterungsanträgen der Kausalzusammenhang geprüft wird, weiß ich nicht.

Leider kenne ich mich mit einer Psychoaktiven Störung, welche als Schädigungsfolge anerkannt ist, nicht aus. Wahrscheinlich wird der Gutachter prüfen, welche Diagnose bei dir vorliegt und ob es Schädigungsfolgen also ob sie Ursächlich auf die Schädigung zurückzuführen ist.

Gerade wenn es ein längeres Gutachten ist, kannst du zwischendurch wegen Pause fragen. Manchmal kann es auch hilfreich sein, zwischendurch auf WC zu gehen um sich zu sammeln. Wobei der Gutachter schon deine tiefen mitbekommen kann. Vielleicht am Ende nochmal kurz alles durchdenken, falls dir noch was wichtiges einfällt. Wirst du zum Gutachten begleitet?
Ich bin momentan in der Klage vor dem Sozialgericht, das Gericht hat diese Begutachtung angeordnet.

Meine damalige Schädigungsfolge war eine "Psychoreaktive Störung".

Ich bereite mich nun auf den Dienstag vor und werde viel Literatur lesen.
 
Dann müsstest es auch ein Schreiben über die Fragestellungen, welche das Gericht an den Gutachter gestellt hat, geben.

Was hatten den deine Ärzte evtl. Psychotherapeut*in in ihren Berichten fürs Gericht geschrieben? Wenigsten kenne ich es bei Klagen vom Gericht so, dass erstmal von allen Ärzten Berichte angefordert werden.

Was hat dein Anwalt in der Klage beantragt?
 

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