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OEG-Antrag, nicht zufrieden mit Psychologin

Bernd90

Mitglied
Ich habe am 01.01.2024 einen Neufeststellungsantrag auf Opferentschädigung gestellt. Ich leide unter Depressionen aufgrund des Todes meines Vaters im Jahr 2008.

Nun war ich gestern bei der Begutachtung durch eine Psychologin. Allerdings bin ich mit diesem Termin nicht zufrieden, weil diese Psychologin sehr pampig zu mir war. Sie sagte zu beginn nicht einmal hallo und fragte mich nicht direkt zu der Tat, sondern stellte eher Fragen die mit der Tat nichts zu tun haben z.B. ob ich Geschwister habe. Auch die Zeit in der ich bei ihr zu Begutachtung war ist viel zu kurz (ca. 15 Min).

Ich habe deswegen heute bei dem Landratsamt, die den Antrag bearbeitet, nachgefragt, ob ich einen weiteren Termin zu einem Psychologischen Begutachtung bekommen könnte, dies wurde abgelehnt mit dem Hinweis, ich soll erstmal abwarten, wie das Gutachten ausfällt und, ob ich dann Entschädigungsleistungen erhalte oder nicht.

Wie ist eure Meinung dazu?
 

Höhnchen

Mitglied
Ich glaube auch, dass abwarten aktuell die beste Option ist.

15 Minute für eine Begutachtung halte ich allerdings für fragwürdig. Wie will man in der Kürze der Zeit etwas wirklich Konkretes über deinen Gesundheitszustand erfahren? Dies kann man mEn nur durch genaues Eruieren deines Anliegens.
Aus welchem Grund hast du den Verschlechterungsantrag gestellt? Bekommst du bereits Entschädigungszahlungen? Und warum die Antragstellung genau zum 01.01.2024?
 

Bernd90

Mitglied
Ich glaube auch, dass abwarten aktuell die beste Option ist.

15 Minute für eine Begutachtung halte ich allerdings für fragwürdig. Wie will man in der Kürze der Zeit etwas wirklich Konkretes über deinen Gesundheitszustand erfahren? Dies kann man mEn nur durch genaues Eruieren deines Anliegens.
Aus welchem Grund hast du den Verschlechterungsantrag gestellt? Bekommst du bereits Entschädigungszahlungen? Und warum die Antragstellung genau zum 01.01.2024?
Ich habe OEG-Leistungen von 2008-2009 erhalten danach nicht mehr, ab dem Jahr 2019 hatte ich eine Art "Flashback". Deswegen habe ich mir ende 2019 überlegt, einen Neufeststellungsantrag auszufüllen und abzuschicken.

Die Antragsstellung ab dem 01.01.2024 erfolgte weil ab diesen Datum das neue Soziale Entschädigungsrecht in Kraft getreten ist, und ich mir dadurch erhoffte, das der Antrag schneller bearbeitet werden würde, jedoch habe ich allein schon 8 Monate warten müssen auf einen Termin zur psychologischen Begutachtung.
 

Höhnchen

Mitglied
Einen schnelleren Termin oder Bearbeitung von Anträgen sehe ich mit dem neuen Gesetz nicht, da die Ämter sich selbst noch mit der Umstellung schwer tun und ihre Vorbereitungszeit, so scheint es, nicht gut genutzt haben, um sich selbst weiter zu bilden. Zudem können jetzt mehr Menschen den Antrag stellen, da nun auch psychische Schäden berücksichtigt werden.

Das mit den 15 Minuten Begutachtung würde ich mir auf jeden Fall als Argument merken, der Zeitraum erscheint mir zu deutlich zu kurz. Insofern kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so eine Begutachtung gut für dich ausgeht. Hast du einen Zeugen für die Zeit?
Sollte es zu einer Ablehnung kommen, würde ich aus diesem Grund Widerspruch einlegen und eine neue Begutachtung beantragen.

Nun heißt es Geduld zu haben.
 

logig

Aktives Mitglied
Ich finde 8 Monate bis zur Begutachtung fürs Amt schnell. Ich würde mich nicht wundern, wenn es momentan aufgrund des SGB XIV eher länger dauert. Bis jetzt höre ich nur, stille im Reiche der Ämter, weil diese sich noch nicht auskennen.

Wie hier bereits geschrieben, würde ich auch erstmal das Gutachten abwarten. Soweit es im Antragsverfahren erfolgt ist, hast du selbst wenn einem negativen Gutachten gefolgt wird, die möglichkeit in den Widerspruch etc. zu gehen. Allerdings vielleicht klappt es mit dem Gutachten auch besser als erfahrtet oder wenigstens wird ein Teil anerkannt. Auch dann kannst du für den Restteil in den Widerspruch gehen.

Für alle Taten vor dem 01.01.2024 müssen die Voraussetzungen nach dem OEG vorliegen. Dabei zählt mit dem SGB XIV der Tatzeitpunkt, der letzten Tat. Insoweit werden auch die dazu aufgenommen psychischen Gewalttaten (es werden nur gewisse anerkannt) nur berücksichtigt, wenn die letzte Tat nach dem 31.12.2023 geschehen ist.

Ob mit dem SGB XIV mit weniger Belastung anerkannt wird, bleibt abzuwarten.
 

Silan

Aktives Mitglied
Auch die Zeit in der ich bei ihr zu Begutachtung war ist viel zu kurz (ca. 15 Min).
Die Zeit würde ich persönlich schonmal vorab dem VA kundtun. Das ist wirklich kurt und bislang war es zumindest so, dass diese Gutachten vom VA gut bezahlt werden, weil sie eben nicht in 15 min. abzuhandeln sind. Ich würde einfach anrufen und zu den Akten geben, wie lange die Begutachtung gedauert hat. Ohne da jetzt schon was Ablehnendes oder so zu formulieren. Einfach als Hinweis und evtl. als Rückversicherung, ob das ok so ist.
 

logig

Aktives Mitglied
Mir fällt gerade ein Gutachten wegen Reha ein. Da hat die Gutachterin die Zeit mitgeteilt, zu welcher ich ihr Wartezimmer (dort ein - zwei Stunden gewartet) betretten habe und nachdem ich draußen war. Sprich nach außen sah es aus, als wenn sie mich ca. zwei Stunden begutachtet hatte, davon hat sie mich allerdings nur ein paar Minuten gesehen.

Ich finde die Idee von Silan gut, die kurze Begutachtungszeit mitzuteilen. Insbesondere soweit im Gutachten ein längerer Zeitpunkt steht.
 

Silan

Aktives Mitglied
Meine frühere Therapeutin hat auch für das OEG Gutachten geschrieben. Daher weiß ich, dass es Gutachter gibt, die nicht die korrekten Zeiten angeben und einfach abkassieren. Sie hat sich da mal tieeisch drüber aufgeregt...
 

Blumenwiese

Aktives Mitglied
Huhu,

ich habe das OEG-Verfahren durch. Bis zur letzten Instanz. Insgesamt ging es 6 Jahre.
Ich habe also meine Erfahrungen gesammelt und hoffe, Dir helfen zu können.

Dir bleibt tatsächlich nur das Abwarten. Wenn der Bescheid da ist, kannst Du in den Widerspruch gehen. Du kannst aber nichts widersprechen, was noch gar nicht da ist. Nach dem Widerspruch kannst Du ans Sozialgericht gehen und bekommst dann nochmal ein Gutachten erstellt von einer anderen Psychologin/Ärztin.

Alternativ kannst Du Dir selbst eine Psychologin dafür suchen, insgesamt belaufen sich die Kosten dafür aber auf rund 2000€, Stand Sommer 2023.

Also warte ab. Der Prozess dauert.
 

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