Ich habe am 01.01.2024 einen Neufeststellungsantrag auf Opferentschädigung gestellt. Ich leide unter Depressionen aufgrund des Todes meines Vaters im Jahr 2008.
Nun war ich gestern bei der Begutachtung durch eine Psychologin. Allerdings bin ich mit diesem Termin nicht zufrieden, weil diese Psychologin sehr pampig zu mir war. Sie sagte zu beginn nicht einmal hallo und fragte mich nicht direkt zu der Tat, sondern stellte eher Fragen die mit der Tat nichts zu tun haben z.B. ob ich Geschwister habe. Auch die Zeit in der ich bei ihr zu Begutachtung war ist viel zu kurz (ca. 15 Min).
Ich habe deswegen heute bei dem Landratsamt, die den Antrag bearbeitet, nachgefragt, ob ich einen weiteren Termin zu einem Psychologischen Begutachtung bekommen könnte, dies wurde abgelehnt mit dem Hinweis, ich soll erstmal abwarten, wie das Gutachten ausfällt und, ob ich dann Entschädigungsleistungen erhalte oder nicht.
Wie ist eure Meinung dazu?
Nun war ich gestern bei der Begutachtung durch eine Psychologin. Allerdings bin ich mit diesem Termin nicht zufrieden, weil diese Psychologin sehr pampig zu mir war. Sie sagte zu beginn nicht einmal hallo und fragte mich nicht direkt zu der Tat, sondern stellte eher Fragen die mit der Tat nichts zu tun haben z.B. ob ich Geschwister habe. Auch die Zeit in der ich bei ihr zu Begutachtung war ist viel zu kurz (ca. 15 Min).
Ich habe deswegen heute bei dem Landratsamt, die den Antrag bearbeitet, nachgefragt, ob ich einen weiteren Termin zu einem Psychologischen Begutachtung bekommen könnte, dies wurde abgelehnt mit dem Hinweis, ich soll erstmal abwarten, wie das Gutachten ausfällt und, ob ich dann Entschädigungsleistungen erhalte oder nicht.
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