Der Verschlechterungsantrag ist rein rechtlich wie ein Neuantrag zu bewerten, deshalb darf man durch ihn auch bei Verschlechterung des GdS durchs VA ins neue Recht transferiert werden.
Aber ich habe wegen der nur bruchstückhaften Beschreibung von dir Bernd90 auch Verständnisschwierigkeiten.
Wenn nur für so einen kurzen Zeitraum ein GdS überhaupt gesehen wurde, wirds vermutlich tatsächlich schwierig. Ich würde insofern meinen Schwerpunkt auf die Kürze des Gutachtens legen. Evtl. war die Überprüfung auch so kurz, da keine Berichte vorlagen, was natürlich bereits eine wichtige Vorinformation für die Gutachterin ist. Das Gutachten basiert insofern keineswegs nur auf die Begutachtung vor Ort, sondern ebenfalls darauf was an medizinischen VORberichten vorliegt. Dadurch bildet sich die Gutachterin schon mal ein Bild VORab, welches natürlich durch die Untersuchung noch validiert wird.
JA mein Rechtsanwalt sagte mir auch ich soll das kurze Psychologische Gutachten im Widerspruch als wichtigen Punkt sehen. Die Psychologin wusste viel über die Zeit von 2008-2009, ich denke das sie medizinische Berichte hatte.