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Hallo Bernd90,
schau mal hier: OEG-Antrag, nicht zufrieden mit Psychologin. Dort wirst du bestimmt fündig! :-)
@ Silan ich hatte das so verstanden, dass die PTBS versehentlich im Antrag genannt wurde, aber gar nicht als gesicherte Diagnose vorlag.
Wenn nicht, hättest du natürlich Recht.
Ich finde es jetzt tatsächlich auch wichtig, die gemachten Aussagen durch ärztliche Befunde zu belegen. Und wenn die Depresssion die einst anerkannte Schädigungsfolge war, so kann sich diese sicher auch verschlechtern.
@ Bernd, Ich vermute mal, dass du aktuell einen GdS unter 25 hast, oder?
Die depressive Symptomatik entwickelte sich nach belastenden Erfahrungen und steht aus meiner Sicht in engem Zusammenhang mit den bereits anerkannten Schädigungsfolgen.
Wenn dein GDS 0 beträgt, haat du doch gar keine anerkannten Schädigungsfolgen. Denn die belaufen sich ja auf null, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?Mein GdS liegt aktuell bei 0.
Wenn dein GDS 0 beträgt, haat du doch gar keine anerkannten Schädigungsfolgen. Denn die belaufen sich ja auf null, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Kann man dann überhaupt einen Verschlechterungsantrag stellen oder müsste nicht eher ein Neuantrag gestellt werden?
Oder hattest du erst einen GDS von 20 oder mehr, der dann auf 0 gesetzt wurde?
Danke.Ah, ok. Dann fange ich jetzt langsam an, zu verstehen.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob nicht doch ein Neuantrag gestellt werden müsste. Weil du ja keinen GDS mehr hattest für 15 Jahre.
Die PTBS, war die damals festgestellt oder ''nur'' die Depression? Das hab ich auch noch nicht wirklich verstanden.
Auf jeden Fall würde ich um eine sachverständige Begutachtung bitten. Ich finde, was da gelaufen ist, ist ja schon fast Bezrug am Amt, da die bestimmt den vollen Satz kassiert hat. Denn meines Wissens ist die Vergütung für Gutachter auf eine mehrstündige Begutachtund mit ausführlicher Stellungnahme ausgelegt. Der Bericht meiner Gutachterin war fast 40 Seiten lang.
Ich drück dir die Daumen, dass du mit dem Widerspruch weiterkommst.
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