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Gast
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Ich hab mal eine vertrickte Frage.
Ich arbeite an einem öffentlichen Ort im Schichtdienst. Das Gebäude gehört nicht meiner Firma, wir sind dort Mieter. Die Firma der das Gebäude gehört, hat dort auch Mitarbeiter, die aber am frühen Abend Feierabend machen. Dieser Firma gehört auch ein öffentlich zugänglicher Raum (ohne stehlbares Inventar, einfach nur ein simpler Warteraum), der bei ihrem Feierabend abgeschlossen wird. Für den Notfall haben wir einen Schlüssel zu verschiedenen Gebäudeteilen, darunter auch dieser besagte Raum.
Formal habe ich nichts mit dem Raum zu tun, er spielt bei meinen Aufgaben gar keine Rolle und ich darf nicht über seine Nutzung entscheiden, aber ich habe eben Zugang. Und die Besitzer haben eben entschieden dass er abends abgeschlossen wird.
Wenn mir nun folgendes passiert:
- strenger Frost, Schneesturm und ich habe die Nachtschicht, bin allein vor Ort
- Obdachloser klopft bei mir, teilt mir mit er befürchte zu erfrieren
- ich kann es bei meiner Arbeit nicht gebrauchen dass er bei mir rumhängt (wäre mir auch nicht gestattet)
- ich schicke ihn also weg
- Mann wird am Morgen erfroren auf der Bank gefunden
Ist das dann unterlassene Hilfeleistung für die ich verantwortlich gemacht werde, weil ich ja technisch gesehen Zugang zum "risikolosen", weil nicht weiter beklaubaren Warteraum hatte, und ihm diesen nicht gewährt habe? Müsste ich nach den Regeln der Nothilfe eigenmächtig diesen Raum verfügbar machen?
Das ist mir NICHT so passiert aber als es mal wieder so kalt war habe ich drüber nachgedacht was ich in dem Fall wohl machen würde. Denn bei uns laufen ab und zu hilflose Personen herum, und die Polizei ist sehr unterbesetzt (vor allem am Wochenende) und sagt mir manchmal am Telefon ganz klar dass sie gerne was machen würden aber keine Streife erübrigen können, diese Lösung fällt dann also flach.
Ich arbeite an einem öffentlichen Ort im Schichtdienst. Das Gebäude gehört nicht meiner Firma, wir sind dort Mieter. Die Firma der das Gebäude gehört, hat dort auch Mitarbeiter, die aber am frühen Abend Feierabend machen. Dieser Firma gehört auch ein öffentlich zugänglicher Raum (ohne stehlbares Inventar, einfach nur ein simpler Warteraum), der bei ihrem Feierabend abgeschlossen wird. Für den Notfall haben wir einen Schlüssel zu verschiedenen Gebäudeteilen, darunter auch dieser besagte Raum.
Formal habe ich nichts mit dem Raum zu tun, er spielt bei meinen Aufgaben gar keine Rolle und ich darf nicht über seine Nutzung entscheiden, aber ich habe eben Zugang. Und die Besitzer haben eben entschieden dass er abends abgeschlossen wird.
Wenn mir nun folgendes passiert:
- strenger Frost, Schneesturm und ich habe die Nachtschicht, bin allein vor Ort
- Obdachloser klopft bei mir, teilt mir mit er befürchte zu erfrieren
- ich kann es bei meiner Arbeit nicht gebrauchen dass er bei mir rumhängt (wäre mir auch nicht gestattet)
- ich schicke ihn also weg
- Mann wird am Morgen erfroren auf der Bank gefunden
Ist das dann unterlassene Hilfeleistung für die ich verantwortlich gemacht werde, weil ich ja technisch gesehen Zugang zum "risikolosen", weil nicht weiter beklaubaren Warteraum hatte, und ihm diesen nicht gewährt habe? Müsste ich nach den Regeln der Nothilfe eigenmächtig diesen Raum verfügbar machen?
Das ist mir NICHT so passiert aber als es mal wieder so kalt war habe ich drüber nachgedacht was ich in dem Fall wohl machen würde. Denn bei uns laufen ab und zu hilflose Personen herum, und die Polizei ist sehr unterbesetzt (vor allem am Wochenende) und sagt mir manchmal am Telefon ganz klar dass sie gerne was machen würden aber keine Streife erübrigen können, diese Lösung fällt dann also flach.