Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Obdachlosem nicht helfen - strafbar?

G

Gast

Gast
Ich hab mal eine vertrickte Frage.

Ich arbeite an einem öffentlichen Ort im Schichtdienst. Das Gebäude gehört nicht meiner Firma, wir sind dort Mieter. Die Firma der das Gebäude gehört, hat dort auch Mitarbeiter, die aber am frühen Abend Feierabend machen. Dieser Firma gehört auch ein öffentlich zugänglicher Raum (ohne stehlbares Inventar, einfach nur ein simpler Warteraum), der bei ihrem Feierabend abgeschlossen wird. Für den Notfall haben wir einen Schlüssel zu verschiedenen Gebäudeteilen, darunter auch dieser besagte Raum.

Formal habe ich nichts mit dem Raum zu tun, er spielt bei meinen Aufgaben gar keine Rolle und ich darf nicht über seine Nutzung entscheiden, aber ich habe eben Zugang. Und die Besitzer haben eben entschieden dass er abends abgeschlossen wird.

Wenn mir nun folgendes passiert:

- strenger Frost, Schneesturm und ich habe die Nachtschicht, bin allein vor Ort
- Obdachloser klopft bei mir, teilt mir mit er befürchte zu erfrieren
- ich kann es bei meiner Arbeit nicht gebrauchen dass er bei mir rumhängt (wäre mir auch nicht gestattet)
- ich schicke ihn also weg
- Mann wird am Morgen erfroren auf der Bank gefunden

Ist das dann unterlassene Hilfeleistung für die ich verantwortlich gemacht werde, weil ich ja technisch gesehen Zugang zum "risikolosen", weil nicht weiter beklaubaren Warteraum hatte, und ihm diesen nicht gewährt habe? Müsste ich nach den Regeln der Nothilfe eigenmächtig diesen Raum verfügbar machen?

Das ist mir NICHT so passiert aber als es mal wieder so kalt war habe ich drüber nachgedacht was ich in dem Fall wohl machen würde. Denn bei uns laufen ab und zu hilflose Personen herum, und die Polizei ist sehr unterbesetzt (vor allem am Wochenende) und sagt mir manchmal am Telefon ganz klar dass sie gerne was machen würden aber keine Streife erübrigen können, diese Lösung fällt dann also flach.
 
Gast
Ist das dann unterlassene Hilfeleistung für die ich verantwortlich gemacht werde, weil ich ja technisch gesehen Zugang zum "risikolosen", weil nicht weiter beklaubaren Warteraum hatte, und ihm diesen nicht gewährt habe? Müsste ich nach den Regeln der Nothilfe eigenmächtig diesen Raum verfügbar machen?

Ich weiß es nicht, ob man Dich rein rechtlich verantwortlich machen würde. Aber wenn Du doch als Mensch die Möglichkeit hast, Obdachlose die frieren, in diesen Warteraum zu lassen,dann tue das doch.
Sag ihnen das sie sich da für 2-3 Std aufwärmen können, aber alles sauber hinterlassen müssen.




Liebe Grüsse
Lena
 
das ist so pauschal gar nicht zu beantworten. da sind sicher viele faktoren zu berücksichtigen. die tatsache, ob es sich um einen obdachlosen oder nicht handelt, ist da wahrscheinlich nicht mal entscheidend, sondern vielmehr, ob dieses gebäude zu diesem zeitpunkt der einzig erreichbare ort wäre, der vor dem erfrieren schützen würde.

vielmehr als mögliche strafrechtliche folgen würde mir allerdings wahrscheinlich mein gewissen zu schaffen machen... als frau hätte ich aber andererseits hemmungen, einfach einen fremden mann in ein gebäude zu lassen, indem ich mich allein aufhalte.
 
Zuletzt bearbeitet:
[SUP]Wenn jemand stirbt und du es hättest verhindern können, ist das "unterlassene Hilfestellung". Da Obdachlose aber relativ selten jemanden haben, der sich drum "kümmert" was mit ihnen passiert ist, wirst du wohl nichts ausser deinem Gewissen zu befürchten haben.....[/SUP]
 
Als Frau würde ich keinen Fremden reinlassen, auch nicht wenn er Obdachlos ist.
Wenn du jede Person die bei euch herumlungert zum Aufwärmen reinbittest, macht das bald die Runde und du hast den Raum voll. Selbst wenn die Polizei unterbesetzt ist, würde ich sie trotzdem anrufen.
 
Ich hab mal eine vertrickte Frage.

Ich arbeite an einem öffentlichen Ort im Schichtdienst. Das Gebäude gehört nicht meiner Firma, wir sind dort Mieter. Die Firma der das Gebäude gehört, hat dort auch Mitarbeiter, die aber am frühen Abend Feierabend machen. Dieser Firma gehört auch ein öffentlich zugänglicher Raum (ohne stehlbares Inventar, einfach nur ein simpler Warteraum), der bei ihrem Feierabend abgeschlossen wird. Für den Notfall haben wir einen Schlüssel zu verschiedenen Gebäudeteilen, darunter auch dieser besagte Raum.

Formal habe ich nichts mit dem Raum zu tun, er spielt bei meinen Aufgaben gar keine Rolle und ich darf nicht über seine Nutzung entscheiden, aber ich habe eben Zugang. Und die Besitzer haben eben entschieden dass er abends abgeschlossen wird.

Wenn mir nun folgendes passiert:

- strenger Frost, Schneesturm und ich habe die Nachtschicht, bin allein vor Ort
- Obdachloser klopft bei mir, teilt mir mit er befürchte zu erfrieren
- ich kann es bei meiner Arbeit nicht gebrauchen dass er bei mir rumhängt (wäre mir auch nicht gestattet)
- ich schicke ihn also weg
- Mann wird am Morgen erfroren auf der Bank gefunden

Ist das dann unterlassene Hilfeleistung für die ich verantwortlich gemacht werde, weil ich ja technisch gesehen Zugang zum "risikolosen", weil nicht weiter beklaubaren Warteraum hatte, und ihm diesen nicht gewährt habe? Müsste ich nach den Regeln der Nothilfe eigenmächtig diesen Raum verfügbar machen?

Das ist mir NICHT so passiert aber als es mal wieder so kalt war habe ich drüber nachgedacht was ich in dem Fall wohl machen würde. Denn bei uns laufen ab und zu hilflose Personen herum, und die Polizei ist sehr unterbesetzt (vor allem am Wochenende) und sagt mir manchmal am Telefon ganz klar dass sie gerne was machen würden aber keine Streife erübrigen können, diese Lösung fällt dann also flach.

Hallo,

ich kann deine Gewissensnot sehr gut verstehen.

Ich würde das mal so beschreiben:

Der Hilfesuchende ist in diesem Moment nicht akuter Lebensgefahr, sodass er sich selbst helfen kann.
So sieht die Polizei das auch.
Die Tatsache, dass er nachts erfrieren könnte, stellt in dem Moment des Hilfeersuchens nicht den Zwang dar, dass du ihm Zugang gestatten musst.

Anders, wenn erkennbar ist, dass er sich nicht selbst helfen kann. Er also im Sinne des Gesetzes „Hilflos“ ist. Dann wären du und die Polizei verpflichtet zu helfen. Wobei deine Hilfspflicht insoweit genüge getan wärst, dass du Krankenwagen/Polizei verständigst und möglichst nach deiner Möglichkeit erste Hilfe leistest.

Also resultiert daraus keine Pflicht Räume aufzuschließen.

Soweit die unmenschlich nüchterne Betrachtung des § 323c Strafgesetzbuch.

Jetzt meine persönlich ethische Meinung dazu.

Die Obdachlosen sind im Winter der bitteren Not ausgesetzt. Die Asylheime sind überfüllt und das große Leid jetzt alles zu schildern, ist mir bei diesem Gedanken heute Abend zu viel.

Viele Einrichtungen wurden geschlossen, Bahnhöfe und U-Bahnen werden verschlossen, wie auch Einkaufspassagen.
So gesehen, sind diese Leute in höchster Not. Ich entnehme deinem Beitrag, dass du auch dies alles so siehst.

Ich habe immer gewisse Grenzen, was in meiner Verantwortung lag, diesbezüglich gebrochen und übertreten, wenn ich damit Not lindern konnte.
Das hätte ich auch notfalls vertreten, wenn es dazu gekommen wäre. Denn für mich persönlich gilt Menschenrecht und Gewissen mehr, als irgendein Ordnungs-, Dienst-, oder Gebäuderecht.
Nur man muss sich nur im Klaren sein, dies notfalls vertreten zu müssen.

Es ist schade, dass man dem einzelnen Bürger das abverlangt und kein Geld für die Ärmsten hat.

Ich kann dir daher nicht abschließend sagen, was du tun solltest...
Doch gibt es eine gewisse Lässlichkeit, wenn du mich jetzt verstehst... 😉 Das Schloss kann zeitweise aus Versehen offen sein, oder so...🙂

Ethisch hätte ich große Probleme, jemanden wegzuschicken in die Kälte. Ich wüsste genau, was ich meinem Gewissen schuldig wäre.
Doch diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen.
 
Man hätte Hilfe holen müssen,wenn man sie nicht selbst geben kann.

Das man nicht an ein Telefon kommt glaube ich nicht.

Polizei der sonstwer hätte die Sache geklärt.

Solange hätte man den Mann mit ins Warme nehmen können.
Es wäre nur Minuten gewesen,die man hätte "ertragen" müssen.😉 wenn es so war.🙂
 
Bestraft würdest du wohl nicht, jedoch möchte ich dir eines einmal zu denken geben.
Stelle dir vor du wärst an seiner Stelle,was würdest du tun um nicht zu erfrieren ? wahrscheinlich das selbe wie er, der Obdachlose.
Bestrafen würde dich vielleicht dein Gewissen weil du seinen Tod hättest verhindern können und sei es nur für eine Nacht.

Einige hier aus diesem Forum zu ihnen zähle auch ich waren selber schon von Obdachlosigkeit betroffen und das nicht weil sie Alkohol und/oder Drogen genommen habens ie hatten einfach Pech in ihrem Leben.
Ich kann deine Bedenken verstehen immerhin hattest du mit dem Raum nichts zu tun und du wolltest keinen Ärger riskieren, verständlich in einer Zeit wo man selber schnell arbeits und vielleicht Obdachlos wird.

Sei froh das diese Geschichte fiktiver Natur ist und so nicht statt gefunden hat, so lebt der Obdachlose Mann auch heute noch und du hast ein reines Gewissen.
 
Du könntest dir die Kontaktdaten des nächsten Obdachlosenheims raussuchen und dem imaginären Obdachlosen bei Gelegenheit geben.
Wenn du Unbekannte in diese Halle lässt, die dir nicht gehört, begehst du einen Fehler.
Ein Mensch wird nicht automatisch edler oder "besser", weil er obdachlos ist. Der Besitzer des Hauses darf schon noch alleine entscheiden, wer da rein kommt.
 
Ich würde ihm eine Decke spenden und vielleicht einen Tee anbieten aber nicht reinlassen, ist ja nicht deine Räumlichkeit über die du entscheiden kannst. Schick ihn anschließend zur Bahnhofsmission, wenn er nicht hingeht und draussen erfriert, kannst du ja nichts für.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben