Ja, aber das für die Kinder aufkommen muss auch Grenzen haben...
Yukimaus, musstest du denn deine Eltern wirklich auf Unterhalt verklagen? Warum wohntest du nicht bei Ihnen, hast dich von ihnen ernähren lassen und dir ein wenig Taschengeld nebenher verdient? Oder bist du ein "Spezialfall" aus einem "schlechten Elternhaus"?
Ja die Grenzen gibts ja auch. Und zwar da, wo die Kinder sich nicht mehr ernsthaft bemühen, ihre Ausbildung zügig zuendezubringen. Deswegen dürfen Eltern ja auch Leistungsnachweise verlangen. Und bei Fehlen derselben völlig zu Recht den Unterhalt einstellen. Das ist doch in Ordnung so?
Elternhaus*: hatte ich nicht. Ich bin mit 18 vom Jugendamt aufgelesen worden und hatte also schon als Schülerin meine eigene Wohnung. Verklagt habe ich meine Eltern viel später, als ich angefangen hatte zu studieren, weil sie nicht einsahen, Unterhalt zu zahlen (bis dahin hat das ja das Jugendamt übernommen). Aber eine schlechte Kindheit hatte ich durchaus. Bei Vattern konnte ich nicht wohnen, da er nichts von mir wissen wollte. Bei Muttern nicht, weil sie auf 45 qm bereits mit meiner älteren Schwester gewohnt hat.
Sollte man nun ein super Verhältnis zu den Eltern haben, dann kann man ja durchaus da wohnen bleiben wenn denn die Ausbildungsstätte in der Nähe ist.
Was machst du aber mit zb Studenten die weit entfernt einen Studienplatz bekommen haben, die können zwangsläufig nicht bei den Eltern wohnen. Und nicht alle Eltern sehen dann ein, warum das Kind denn nun studieren muß. Ist doch gut, wenn man dann die Möglichkeit hat zu klagen. Oder soll jemand aufs Studium verzichten, weil Pappi der Meinung ist, Frauen brauchen keine Bildung (so wie meiner)?
Schlechte Eltern sind gar nicht so ein seltener "Spezialfall". Da braucht man nur mal in die Zeitung gucken. Wenn das Ausziehen aber nur so ein "Luxusproblemchen" ist, können die Eltern ja ohnehin einen Riegel vorschieben. Klagen kann man eh nur wenn Erfolgsaussicht gegeben ist, andernfalls bekommt man ja keine PKH und welches unterhaltsberechtigte Kind kann schon ohne PKH klagen? Dh die Klagen sind dann schon berechtigt.
*Elternhaus. Was ist das? Das Haus der Mutter oder des Vaters? Oder die Wohnung eines der beiden? Dann welche? die erste, eine der vielen dazwischen oder die letzte, in der einer der Eltern gelebt hat, bevor man dort ausgezogen ist? Oder die wo sie jetzt leben? Oder gar kein Haus, sondern die Herkunftsfamilie? Welche? die der Mutter oder des Vaters.... etc pp. Ich kann mit dem Begriff leider nix anfangen.