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Nötigung?

G

Gelöscht 5176

Gast
Gut wäre es natürlich, wenn der Anwalt sich mit den lokalen Begebenheiten auskennt, zB den Landrat kennt oder so. Oder über die Historie des Ortes mit seinen politischen Implikationen Bescheid weiß. Das erwarte ich eigentlich von einem guten Anwalt.

Aber einen Streit, wo jeder jeden kennt, erinnert mich eher an die negativen Seiten eines Dorfkrimis ;-). Überlagern da nicht auch persönliche Animositäten die Objektivität?
Ich kann dir halt nur aus eigener Erfahrung berichten.
Würde jemanden meinen Mann anzeigen, ich wüsste nicht welcher Anwalt hier in der Stadt meinen Mann, zu Ungunsten seines Mandanten, in Schutz nehmen würde.
Im Gegenteil, vielleicht könnte es sein, dass der Anwalt sagt: Ach, der , der Ar..... wegen dem habe ich den oder jenen Prozess verloren, dem zeig ich jetzt was eine Harke ist.
So tolle Freunde sind Polizisten und Anwälte wirklich nicht, die kennen sich, ja aber das war es dann auch.
 
Hallo Gelöscht 5176,

schau mal hier: Nötigung?. Hier findest du was du suchst.
G

Gelöscht 5176

Gast
Den Termin habe ich nächsten Mittwoch.
Dann kann ich ja anschließend ihn anzeigen:D

Was mir Kopfzerbrechen macht ist, dass die zu dritt und ich alleine war. Wobei die junge Dame keine Uniform trug.

In mir sträubt sich alles dagegen, noch Geld für den Anwalt wegen diesem Typen zu zahlen.
junge Dame - Praktikantin.
Das könnte deine Chance vor Gericht sein, wenn sie was mitbekommen hat. Praktikanten sind nur vorübergehend auf der Dienststelle. Ansonsten würde ich behaupten: Streifenkollegen helfen immer zusammen, sorry das ist halt mal so.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Eine Gegenanzeige ist durchaus üblich, wenn
man sich ungerecht beschuldigt sieht und einem
daraus ein erheblicher Schaden entsteht/droht.

Die Gegenanzeige selbst kostet nichts, es sei
denn, man bemüht einen Anwalt. Kann man bei
jeder Polizeidienststelle erstatten, auch per
Mail oder Brief. Die Frage ist nur, wie lautet hier
das mögliche Vergehen des Polizisten? Amtsan-
maßung vielleicht?

Ob das im konkreten Fall hier sinnvoll ist, weiß
ich nicht. Ich war ja nicht dabei. Aber sicher gibt
es Grenzen für das Verhalten von Polizisten, das
so etwas rechtfertigt.

Ein Beispiel: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/strafrecht/strafanzeige/gegenanzeige
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Betätigung der Schallzeichen Einrichtung ohne Grund:
Hupe und Lichthupe dürfen nach § 16 Abs. 1 StVO nur zum Einsatz kommen, wenn der Fahrer “sich oder andere >gefährdet sieht”.
Das warst du, oder andre nicht!
Außerorts dürfen damit auch Überholmanöver angekündigt werden.
Aus diesem Grund stellt der Gesetzgeber bei einem Missbrauch der Warnzeichen einen Bußgeldbescheid aus.
Verkehrsteilnehmer sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass der leichtfertige Gebrauch von Warnzeichen ihre Wirkung schmälert und andere belästigt.
Da hast du einen Fehler gemacht und schlechte Karten.
Reite dich nicht durch unsachliches oder privates Unvermögen noch tiefer rein.
Ich habe jetzt mal meinen eigenen Hilfsheriff um seine Meinung gefragt,
Nötigung( wie ich es hier irrtümlich ausgelegt hatte) war es nicht, denn die setzt Angst erzeugen voraus. Somit bliebe wie oben der User Hilfssheriff schreibt, das Betätigen der Hupe, die einen Bußgeldbescheid zur Folge hat.
Das Bußgeld ist billiger als eine Erstberatung beim Anwalt.
Nun stellt sich die Frage, was ist mit dem "Vogel zeigen"und Beamtenbeleidigung?
Ist das nicht mehr aktuell, dann zahle und gut ist es.
Hier geht mein Mann mit Hilfssheriff konform.
Um das Bußgeld kommst du so oder so nicht herum.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Herbstzeitrose

Aktives Mitglied
Du hast doch den Polizisten nicht beleidigt oder angepöbelt so wie ich es heraus lese.

Ich würde eine Gegenanzeige wegen Amtsmißbrauch, Nötigung erstellen. Außerdem scheint er Dir Worte in den Mund gelegt zu haben die Du gar nicht gesagt hast.

Mir ist mal sowas vor ein paar Jahren passiert, ich war spät Abends von ner Freundin mit den Rad nach Hause unterwegs, strömender Regen. Januar. Fast schon im Viertel angekommen, fuhr ein Sixpack mit 2 oder 3 Polizisten langsam die Straße lang und hielten mich an, ich wollte schnell nach Hause bei den strömenden Regen habe aber keine Geschwindigkeit überschritten und auch nicht bei Rot gefahren. Ampeln sind bei uns ab einer gewissen Uhrzeit ausgeschaltet außer bei stark befahrenen Straßen.
Sie hielte mich an und ich folgte deren Anweisungen. Personenkontrolle und die Durchsuchung meines gesamten Rucksackes inklusive Abtastung. Währenddessen stellten mir die Polizisten komische Fragen ob ich studiere und was ich mache. Sie machten sich über mich lustig und ich hatte Kuchen dabei da haben die gesagt das ist doch bestimmt Haschkuchen. Ich sagte nein, denn Haschkuchen würde ganz anders riechen. Dann haben sie gesagt es war nur Spaß. Ich war derzeit arbeitslos und mußte mir dumme Sprüche gefallen lassen weil ich die Fragen beantwortet habe ich habe nicht zuviel von mir erzählt war also wortkarg.
Ich hab nur gefragt was vorliege. Dann haben die gesagt wir können sie auch gerne auf das Polizeirevier mitnehmen zur Vernehmung.

Ihr müßt Euch vorstellen das Ganze hat bei eisigen Temperaturen und Regen stattgefunden. Gott sei Dank mußte ich mich nicht ausziehen denn da war ja auch eine Frau dabei.

Manche Polizisten haben Langeweile und nutzen ihre Macht aus um willkürlich Passanten zu beschuldigen.

Ich hab das Ganze für mich abgehakt und hatte auch keine Anzeige bekommen. Wieso auch? Denn ich habe ja nichts strafrechtliches gemacht. Sie haben gemeint ich hätte mich verdächtig verhalten. Habe mich aber erkundigt es war nichts gesetzwidriges und wegen einem Stück Kuchen so einen Aufriß zu machen fand ich mehr als grenzwertig.

Ich habe seitdem kein Vertrauen mehr in die Polizei weil sie ihre Macht ausnutzen und ich meide Gegenden wo viel Polizei ist und auch allgemein Polizeiautos.

Andere Polizisten waren mir allerdings hilfsbereit und haben Schlimme Dinge verhindert. Manche sind so Andere so

In Deinem Fall rate ich Dir zu einer Gegenanzeige sonst macht der das immer weiter und wer weiß wie es beim Nächsten endet
 
Denke euch für eure interessanten Beiträge.

@hilfssheriff, darf man auch nicht leicht auf die Hupe drücken, wenn jemand die Fahrbahn versperrt?

Da kennt sich niemand, das ist in einer Großstadt.
 

Uri

Aktives Mitglied
Den Termin habe ich nächsten Mittwoch.
Dann kann ich ja anschließend ihn anzeigen:D

Was mir Kopfzerbrechen macht ist, dass die zu dritt und ich alleine war. Wobei die junge Dame keine Uniform trug.

In mir sträubt sich alles dagegen, noch Geld für den Anwalt wegen diesem Typen zu zahlen.
Hallo,
gehe da NICHT hin.

Der Termin ist nicht verpflichtend und Nichterscheinen wird NICHT negativ ausgelegt. Es handelt sich lediglich um den polizeilichen internen Ermittlungstermin.

Gebe ihnen nichts - wirklich nichts- was sie vorher bewerten können. Ohne Deine Aussage müssen sie nämlich aus freien Stücken eine Anklage formulieren. Das fällt denen nicht leicht.
Erst bei Anklage -vor Gericht- machst Du Deine Aussage.
Aber es wird vermutlich zu keinem Verfahren kommen, weil sie zu wenig in der Hand haben.

Einen Anwalt brauchst Du nicht bzw. ggf. erst dann, falls eine Anklage eintrudelt.
Cool bleiben.

Gegenanzeige würde ich auf gar KEINEN Fall machen. Wäre nur eine unnötige Provokation, die nichts bringt.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Hallo TE,
mir ging dein Fall nicht so ganz aus dem Kopf.
Mir stellt sich die Frage: wenn dir nur eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ( unberechtigtes Hupen) warum bekommst du eine Vorladung. Normalerweise ergeht doch hier ein Bußgeldbescheid. Du bekommst ev. einen Anhörungsbogen und kannst dich darin zur Sache äußern.
Unberechtigtes Hupen wäre laut Bußgeldkatalog zwischen 5 und 10 €. Dafür macht die Polizei nicht so einen Aufriss.
Also muss meines Erachtens seitens der Polizei mehr dahinterstecken.

Ich würde es wie Uri halten: nicht hingehen. Du reitest dich mit einer Aussage nur tiefer rein.
Lies mal im Netz nach. bei Google: Vorladung als Beschuldigter..... , besser vorher informieren, als nachher dumm aus der Wäsche geguckt.

nachträglich habe ich hier etwas an meinem ursprünglichem Post geändert.

laut meinem Mann steht (wenigstens in Bayern) der Tatbestand in der Vorladung drin. Du müsstest also wissen um was es tatsächlich geht. Es kann nicht nur um dieses Anhupen gehen.

§16 der Straßenverkehrsordnung regelt ganz eindeutig die "Huperei". Kannst du ja selbst nachlesen.
Da gibt es kein es war doch nur ganz leicht auf die Hupe gedrückt.
Es ist so wie fast auf s Kloo gekommen ist auch in die Hose gekackt.

Von einer Gegenanzeige würde ich genau wie Uri auch absehen. Unnötigen Ärger, der nichts bringt und nur kostet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 79650

Gast
Hallo TE,
was willst du denn zur Gegenanzeige bringen???
Dass DU ohne mitzuführenden Führerschein gefahren bist?
Dass DU rumgehupt und genervt hast?
Verstehe ich nicht.
 

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