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Neue Stelle

Naja, er ist "nur" Arbeitnehmer. Das hat dann die Geschäftsführung zu verantworten.
Als Arbeitnehmer ist er auch nur beschränkt haftbar. Mails ausdrucken (oder an eine private Mailadresse weiterleiten) ist aber eine gute idee
Mit dieser Aussage wäre ich schon vorsichtig. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Geschäftsführung ist da u. U. tatsächlich nicht alleinverantwortlich. Das gälte es zumindest mal herauszufinden, bevor man meint, sich entspannt zurücklehnen zu können.

Ich bin z. B. auch in einem Bereich tätig, in dem ich Dienstleistungen oder Waren, die ich einkaufe, steuerrechtlich korrekt einordnen muss. Bedeutet für mich, dass ich es mir - da ich dieses Wissen noch nicht einmal ansatzweise habe - von den Kollegen der Steuerabteilung holen muss, um die Vorgänge ordnungsgemäß weiterbearbeiten lassen zu können.

Mache ich das nicht ist das ein Steuerdelikt, tatsächlich ein Straftatbestand für den niemand anderes als ich verantwortlich gemacht werden kann. Ich bin zwar Leitende Mitarbeiterin mit eigenem Sachgebiet, allerdings gilt das gleichermaßen auch für meine KollegInnen ohne Leitungsfunktion.
 

Hallo Pfefferminzdrops,

schau mal hier: Neue Stelle. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Probearbeiten kann man gut finden und praktizieren, man muss es aber nicht. Das finde ich erst einmal nicht verwerflich und ja, dafür ist die Probezeit da, in der man ja jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
Und ja, vielleicht wäre es gut gewesen, wenn auch das ausländische Steuerrecht in der Ausschreibung erwähnt worden wäre, allerdings sehe ich das so, dass wenn du schon Grundsatzwissen mitbringst, es auch immer noch Spezialwissen gibt, das man sich über die Zeit aneignet. Grundsätzlich scheint man dir ja zugetraut zu haben, dir das fehlende Wissen anzueignen. Nicht alles muss in der Stellenbeschreibung stehen.

Wenn das der Fall ist würde der TE wohl nirgends glücklich. Ich finde es völlig überzogen, wenn jemand nach 2 Wochen (!!!) schon meint, zum BR rennen zu müssen, statt sich selber erst einmal durchzufuchsen und Lösungen für Probleme zu finden. Und wenn du dir dann mal alte Threads des TE durchliest wirst du auch schnell merken, dass er per se kein ganz einfacher Mitarbeiter ist.

Wahrscheinlich liegt die Wahrheit in der Mitte: Die Verhältnisse sind nicht optimal, womöglich kann man sich aber dennoch einfinden. Dazu kann man sich ein Vorgehen überlegen, wie man an das fehlende Wissen kommt, das aber auf eine Weise bewerkstelligen, mit der man die eigenen Herausforderungen der anderen KollegInnen oder des Chefs ebenfalls berücksichtigt. Wer aber direkt schon losjammert, ohne dass überhaupt erst Betriebstemperatur erreicht werden konnte, da schrillen bei mir die Alarmglocken.
ich verbitte mir das Wort "Jammern"!
 
Naja, er ist "nur" Arbeitnehmer. Das hat dann die Geschäftsführung zu verantworten.
Als Arbeitnehmer ist er auch nur beschränkt haftbar. Mails ausdrucken (oder an eine private Mailadresse weiterleiten) ist aber eine gute idee
Mails an eine private Adresse weiterleiten ist brandgefährlich! Wenn das rauskommt, ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Ich hab mir heimlich Ausdrucke gemacht. Aber auch da ist es gefährlich, wenn jemand kommt und zufälligerweise auch was vom Drucker holen will.
 
Versteh ich nicht was du nicht kannst?
Bist grad erst aus der Ausbildung raus, da ist Einarebitung notwendig.
Als was wurdest denn eingestellt, was hast denen in der Bewerbung, im Bewerbung Gespräch denn erzählt, was alles kannst?
Gibt für jeden Beruf eine Arbeitsplatz Beschreibung was Firmen spezifisch erwartet wird.
Steht doch auch schon in der Stellen Ausschreibung!
Weil Informationen verwirren, was hast den vorher gemacht in der alten Firma?
Selbst im Handwerk steht ja auch keiner hinter dir, um zu zeigen wie du deine Arbeit zu machen hast.
Das wird vorausgesetzt, das es beherrscht wird.
Welcher Kollege hast dich kritisiert, ist das ein Vorgesetzter?
Woher weis der was du gebucht hast, ist wohl nicht so doll mit ( viel zu tun ) wenn der die Zeit hat dich zu kontrollieren.
Deine Entscheidung was du da zu tun hast, geht ja um deine Zukunft.
Natürlich weiß ich, was man als Buchhalter macht. Aber das Arbeitsprogramm ist vollkommen neu, und auch noch in Englisch. Und wo ich was finde, das wurde mir nicht erklärt. Ich schaue ja schon, wo ich die Buchungsmasken finde, die Kontenblätter, die Stammdaten, aber das ist bei dem Programm alles viel umständlicher und durch die andere Sprache nicht gerade einfacher. Ich hab mir von einer Kollegin heimlich einen Screenshot geben lassen, bei ihr ist das Programm auf Deutsch. Ich hab den Vorgesetzten gefragt, ob ich es auch in Deutsch bekommen kann, da hat er nur gesagt, dass er keine Ahnung hat, wie das eingestellt werden muss, damit das in Deutsch ist.

Kritisiert hat mich ein Kollege. Er hat gesagt, dass ich zu wenig gebucht habe. Ich hab ihm erklärt, dass ich gebucht habe, was ich konnte. Dann hab ich ihm Fragen gestellt zu Rechnungen, die auf bestimmten Konten gebucht wurden, obwohl die da überhaupt gar nicht zu passten. Die Rechnungen hatten eine ganz andere Firmenanschrift als im System hinterlegt. Ich hätte die da nie draufgebucht. Er kam dann nur mit einer patzigen Antwort. Er sagte, dass unten auf der Rechnung an einer Stelle eine Fachabteilung der Firma benannt wird, und nach der ist das Konto benannt. Das konnte ich aber nicht wissen. Dann sagte er zu mir, ich hätte mir die Rechnung ansehen müssen. Sowas kann man aber erst wissen, wenn man die sache schon einige Male gebucht hat. Von allein wäre niemand auf die Idee gekommen. Da meinte er nur "es hat schon seinen Grund, dass ein Konto so heißt, und nicht Lieschen Schulze". Das hat er übrigens nicht mal vor Ort gesagt, sondern von zu hause aus (homeoffice).
 
Mit dieser Aussage wäre ich schon vorsichtig. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Geschäftsführung ist da u. U. tatsächlich nicht alleinverantwortlich. Das gälte es zumindest mal herauszufinden, bevor man meint, sich entspannt zurücklehnen zu können.

Ich bin z. B. auch in einem Bereich tätig, in dem ich Dienstleistungen oder Waren, die ich einkaufe, steuerrechtlich korrekt einordnen muss. Bedeutet für mich, dass ich es mir - da ich dieses Wissen noch nicht einmal ansatzweise habe - von den Kollegen der Steuerabteilung holen muss, um die Vorgänge ordnungsgemäß weiterbearbeiten lassen zu können.

Mache ich das nicht ist das ein Steuerdelikt, tatsächlich ein Straftatbestand für den niemand anderes als ich verantwortlich gemacht werden kann. Ich bin zwar Leitende Mitarbeiterin mit eigenem Sachgebiet, allerdings gilt das gleichermaßen auch für meine KollegInnen ohne Leitungsfunktion.
hier kommt noch hinzu, dass teilweise Arbeitsschritte gemacht werden, die gegen das stehen, was im Steuerrecht gilt. Da werden von den Leuten, die alles vorbereiten, Steuerschlüssel ausgewählt, die gar nicht zu der Rechnung passen. Und ich hab mal an einigen Stellen stichprobenartig geschaut. Da haben die Leute vorher auch schon so gebucht. Das verwirrt mich noch mehr.
 
Mit dieser Aussage wäre ich schon vorsichtig. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Geschäftsführung ist da u. U. tatsächlich nicht alleinverantwortlich. Das gälte es zumindest mal herauszufinden, bevor man meint, sich entspannt zurücklehnen zu können.

Ich bin z. B. auch in einem Bereich tätig, in dem ich Dienstleistungen oder Waren, die ich einkaufe, steuerrechtlich korrekt einordnen muss. Bedeutet für mich, dass ich es mir - da ich dieses Wissen noch nicht einmal ansatzweise habe - von den Kollegen der Steuerabteilung holen muss, um die Vorgänge ordnungsgemäß weiterbearbeiten lassen zu können.

Mache ich das nicht ist das ein Steuerdelikt, tatsächlich ein Straftatbestand für den niemand anderes als ich verantwortlich gemacht werden kann. Ich bin zwar Leitende Mitarbeiterin mit eigenem Sachgebiet, allerdings gilt das gleichermaßen auch für meine KollegInnen ohne Leitungsfunktion.
Danke für den Hinweis, mein Beitrag bezieht sich tatsächlich nur auf die Haftung des Arbeitnehmers (in Geld) ggü. dem Arbeitgeber.

Dass das unter Umständen Steuerstraftaten sein können, war mir jetzt nicht bewusst.
 
ich verbitte mir das Wort "Jammern"!
Verbitten kannst du dir viel; ich empfinde das trotzdem als Gejammer.

Ich finde es schon befremdlich, wie oft du erwähnt, etwas heimlich gemacht zu haben und das, wo du gerade mal 2 Wochen im Betrieb bist. Sei es, den BR einzubinden, dir Beweisdokumente zu sichern, KollegInnen zu fragen, die du gemäß Vorgabe des Vorgesetzten in Ruhe lassen sollst. Warum stehst du nicht offen dazu, zu den firmeninternen Abläufen Anleitung zu benötigen. Es liegt doch auf der Hand, dass dir dieses Wissen nicht über Nacht vom lieben Gott eingeflüstert werden kann, du es aber brauchst, um deinen Job ordentlich zu machen. Genau das würde ich dem Chef sagen (okay, den Hinweis mit dem Einflüsterer würde ich weglassen).

Es wiederholt sich, was auch schon in anderen Threads von dir ersichtlich wurde: Statt dass du die Herausforderungen und bei denen, die Abhilfe schaffen können, offen ansprichst, idealerweise mit Vorschlägen, wie man das lösen könnte, rennst du los und versuchst hintenherum Front zu machen oder dir Unterstützer zu suchen. Es ist doch nur noch eine Frage der Zeit, bis dein Vorgesetzter mitbekommt, welche schrägen Spielchen du treibst. So etwas braucht kein Mensch und ich würde ich schon sehr wundern, wenn er dich nicht achtkantig rausschmeißt.

Thematisiere lieber offen, welche Unterstützung du benötigst, um deinen Job gut machen zu können. Dabei differenziere zwischen dem, was man von dir als gestandener Fachkraft von fast 50 Jahren erwarten darf, dass du es dir selber aneignest und z. B. Firmeninterna, die du nicht wissen kannst.

Du versuchst, es dir so einfach wie möglich zu machen, und so funktioniert das eben bei diesem offenbar anspruchsvollen Job nicht. Wenn du damit überfordert bist, musst du dir etwas Einfacheres suchen. Auch das wäre dein gutes Recht und du könntest deinerseits in der Probezeit kündigen.
 
  • § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht):
    • Vorsätzlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
    • Fahrlässig: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
  • § 283 StGB (Bankrott): Vereitelung der Zugriffsmöglichkeiten der Gläubiger durch mangelhafte Buchführung, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
  • § 263 StGB (Betrug): Wenn durch manipulierte Bücher eine Täuschung über die Vermögenslage erfolgt.
 
Mails ausdrucken wird erfasst. Das kann Konsequenz nach sich ziehen. Jede Firma hat heutzutage VMware drauf oder andere Software wo jeder Tastenanschlag aufgezeichnet wird. Ich kenne diverse Firmen die Gespräche, Kantine und sogar Büros abhören.

In der Firma hier will man doch gar nicht als buchhalter arbeiten. Völlig verrückt. Solche Firmen werden irgendwann vom Zoll gestürmt und dichtgemacht.
 

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