Pfefferminzdrops
Sehr aktives Mitglied
Mit dieser Aussage wäre ich schon vorsichtig. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Geschäftsführung ist da u. U. tatsächlich nicht alleinverantwortlich. Das gälte es zumindest mal herauszufinden, bevor man meint, sich entspannt zurücklehnen zu können.Naja, er ist "nur" Arbeitnehmer. Das hat dann die Geschäftsführung zu verantworten.
Als Arbeitnehmer ist er auch nur beschränkt haftbar. Mails ausdrucken (oder an eine private Mailadresse weiterleiten) ist aber eine gute idee
Ich bin z. B. auch in einem Bereich tätig, in dem ich Dienstleistungen oder Waren, die ich einkaufe, steuerrechtlich korrekt einordnen muss. Bedeutet für mich, dass ich es mir - da ich dieses Wissen noch nicht einmal ansatzweise habe - von den Kollegen der Steuerabteilung holen muss, um die Vorgänge ordnungsgemäß weiterbearbeiten lassen zu können.
Mache ich das nicht ist das ein Steuerdelikt, tatsächlich ein Straftatbestand für den niemand anderes als ich verantwortlich gemacht werden kann. Ich bin zwar Leitende Mitarbeiterin mit eigenem Sachgebiet, allerdings gilt das gleichermaßen auch für meine KollegInnen ohne Leitungsfunktion.