Weiter oben schreibst Du mehr als einmal, dass Du Deinem Vater leider total egal bist.
Er liebt nur sich selbst und SEIN Eigentum.
Ich würde ihm das sagen und auch, dass du nicht bereit bist, dies zu unterschreiben. Zwingen kann dich niemand dazu. So blöd, auch noch freiwillig auf meinen Pflichtteilsanspruch zu verzichten, wäre ich niemals.
Er kann deiner Schwester alles schon zu Lebzeiten überschreiben, wenn er will. Aber dann braucht er mit dir eben nicht mehr zu rechnen und deine Schwester auch nicht.
Meine Eltern hatten auch ein freistehendes Siedlungshaus mit Garten aus den 1950er Jahren und kein Testament gemacht. Nach dem Tode meines Vaters (1993) willigten meine Schwester und ich ein, dass unsere Mutter so gestellt wurde, als ob sie Alleinerbin geworden wäre. Alles wurde notariell entsprechend festgelegt. Darüber hinaus ließ meine Mutter ein notarielles Testament errichten, wonach nach ihrem Tode meine Schwester und ich Erbinnen zu gleichen Teilen werden sollten.
Meine Schwester entwickelte aber leider eine psychische Krankheit mit phasenweisen Wahnvorstellungen, vermutlich Schizophrenie, hat ihr Studium nicht abgeschlossen, keine Berufsausbildung, nie gearbeitet und nur mit der Mutter in deren Haus gelebt. Ich wohne 75 km von meinem Heimatort entfernt und arbeite als Volljuristin in einer Führungsposition in einer großen Behörde. Habe ebenso wie meine Schwester nie geheiratet und bin vollzeitbeschäftigt. Kenne im Grunde mein ganzes Leben lang nichts als Lernen und Arbeit.
Trotz des Wissens um die Situation war meine Mutter nicht bereit, sich noch einmal notariell beraten zu lassen und ihr Testament zu ändern, weil ja klar war, dass das Haus angesichts dieser Konstellation nach ihrem Tode nicht zu halten war.
Nach dem Tode unserer Mutter im September 2011 wollte meine Schwester allein in dem großen Haus wohnen bleiben. Ich sollte alles bezahlen. Sie hatte ja kein Einkommen. Ich ließ ihr noch ein Jahr Zeit zum Überlegen und zum Verkraften des Todes unserer Mutter, habe ihr das gesamte Barvermögen (rund 12.000 Euro) auf den Konten meiner Mutter überlassen, die Beerdigungskosten aus eigener Tasche bezahlt, Heizöllieferungen etc. finanziert.
Meine Schwester blieb dennoch uneinsichtig. Sie hat mein Entgegenkommen in keiner Weise anerkannt, sondern es als "das Mindeste" betrachtet, "das man von mir erwarten könne". Zu einem Verkauf des Elternhauses und Teilung des Erlöses war sie nicht bereit.
Mir blieb schließlich nichts anderes übrig, als die Teilungsversteigerung einzuleiten, um aus dieser Erbengemeinschaft herauszukommen. Sonst hätte ich ewig dafür bezahlen müssen, ohne das Grundstück nutzen zu können.
In dieser Situation bot mir ein Nachbar meiner Eltern an, mir meinen Erbteil abzukaufen. Natürlich unter Wert, aber der Gutachter hatte den Wert des Hauses ziemlich niedrig geschätzt, und mein Einspruch dagegen war erfolglos gewesen. Normalerweise wurden bebaute Grundstücke damals auch nur für ca. 70 % bis 80 % des geschätzten Wertes ersteigert (geschätzter Wert: 169.000 Euro, darin enthalten war ein Abzug, weil meine Schwester keine Innenbesichtigung des Hauses zuließ), das wären dann etwa 130.000 Euro gewesen. Ich verkaufte also notariell meinen Erbteil für ca. die Hälfte dieses Betrages, also für 65.000 Euro (anderes nennenswertes Vermögen war nicht vorhanden), war dann wenigstens aus der Erbengemeinschaft heraus, und der Nachbar führte die Teilungsversteigerung als mein Rechtsnachfolger mit meiner Schwester fort. Schließlich ersteigerte er das Grundstück für 215.000 Euro. Ich hatte meinen Erbteil für 65.000 Euro verkauft, also im Grunde für über 40.000 Euro zu wenig. Meine Schwester hat durch die Teilungsversteigerung viel mehr Geld herausbekommen als ich, aber es geht ja komplett für ihren Lebensunterhalt drauf. Mit anderen Worten: Es ist futsch.
Meine Schwester weigerte sich auch danach noch, auszuziehen, und wurde im Wege der Zwangsräumung aus dem Haus und in eine Sozialwohnung gebracht, in der sie wohl bis heute lebt. Ich habe seit 2013 keinen Kontakt mehr zu ihr. Die Teilungsversteigerung und Zwangsräumung waren 2015.
Wenn ich abziehe, was ich alles während der Übergangszeit für das Haus noch bezahlt habe, auf wieviel Geld ich freiwillig verzichtet habe und dass ich bis heute die Pflegekosten für die Grabstätten meiner Mutter, meiner Großeltern väterlicherseits und einer Tante (die ebenfalls kein Einkommen und von der Sozialhilfe gelebt hatte) allein bezahle, habe ich weniger erhalten als meinen Pflichtteil.
Das alles nur, weil meine Mutter nicht bereit war, angesichts der psychischen Erkrankung meiner Schwester ihr Testament zu ändern oder sich diesbezüglich wenigstens noch mal notariell beraten zu lassen.
Geholfen hat mir niemand, vor allem kein einziger Verwandter. Denen fiel nichts Besseres ein, als sich zurückzuziehen oder mit ihrem eigenen Leben zu protzen. Auch Ärzte, der Sozialpsychiatrische Dienst, Polizei und Ordnungsamt sahen sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen, solange meine Schwester nicht sich selbst oder andere akut und schwer gefährde. Sie ist bis heute weder diagnostiziert noch fachpsychiatrisch behandelt worden. Jeder darf in unserem Land so verrückt sein, wie er will, und die Gesundheit seiner Mitmenschen bis hin zur psychischen Erschöpfung gefährden, von finanziellen Nachteilen ganz zu schweigen.
Angesichts dessen kann ich dir nur raten, dir von deinem Alten und deiner Schwester nichts gefallen zu lassen! Rücksichtnahme wird einem in keiner Weise gedankt.