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Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?

Dunkle Prinzessin

Moderator
Teammitglied
@Blume444

Das liest sich hier alles sehr kalt und wenig familär, es geht nur ums Geld und Besitz in deiner Familie also von deinem Schreiben her, dein Vater mag nicht einmal vernünftig mit dir reden. Weisst du was ich machen täte?

Ich täte diesen Vertrag nicht unterschreiben und wenn es soweit ist, würde ich meinen Pflichtteil einklagen und basta. Ohne Verpflichtungen und eventuellen Streit mit den anderen Geschwistern, das Leben ist zu kurz sich unnötig damit rumzuärgern, Nicht untschreiben, Pflichtteil einklagen und fertig.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
So würde ich es auch machen. Ich ließe mich als erwachsener Mensch zu keiner Unterschrift zwingen. Soll die Schwester doch gefälligst ihre Geschwister auszahlen, wenn sie so scharf auf den Hof ist. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, hat sie eben Pech gehabt. Und von dem Vater finde ich es auch unmöglich, eines seiner Kinder derart zu bevorzugen. Der Mann kann höchstens zehn bis 15 Jahre älter sein als ich - unfassbar, dass es so etwas heute noch gibt!
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Klalalala

Gast
Ich meinte auch nicht die TE, sondern bezog mich auf Beiträge, die explizit das Thema Pflegekosten und wie man sich drücken kann zum Thema haben.
Für das Anliegen der TE habe ich vollstes Verständnis.
Ganz einfach. Wir haben alles gezahlt. Aber wir hätten neben der Pflege nicht noch ihre Wohnung zahlen können. Den da hieß es plötzlich, ne, die ganze Rente gehört zu meinen Vater und alles Erspartes ebenfalls. Natürlich hätten wir ihn in ein billiges reinwerfen können, aber wer tut das seinen Eltern an. Und nein, meine waren keine guten Eltern. Allerdings sind. Es trotzdem die Eltern. Und man wird auch alleine gelassen. Wie gesagt zahlen OK, aber meine Mutter hätte ihren Wohnort verloren. Zumal wir keine günstige Wohnung für sie gefunden haben. Und hatte auch null Rücklagen aber gespart haben sie zusammen. Und plötzlich musst du alles Nachweisen und darfst nichts mehr von Geld nehmen. Wobei sie verheiratet waren.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Weiter oben schreibst Du mehr als einmal, dass Du Deinem Vater leider total egal bist.
Er liebt nur sich selbst und SEIN Eigentum.
Ich würde ihm das sagen und auch, dass du nicht bereit bist, dies zu unterschreiben. Zwingen kann dich niemand dazu. So blöd, auch noch freiwillig auf meinen Pflichtteilsanspruch zu verzichten, wäre ich niemals.

Er kann deiner Schwester alles schon zu Lebzeiten überschreiben, wenn er will. Aber dann braucht er mit dir eben nicht mehr zu rechnen und deine Schwester auch nicht.

Meine Eltern hatten auch ein freistehendes Siedlungshaus mit Garten aus den 1950er Jahren und kein Testament gemacht. Nach dem Tode meines Vaters (1993) willigten meine Schwester und ich ein, dass unsere Mutter so gestellt wurde, als ob sie Alleinerbin geworden wäre. Alles wurde notariell entsprechend festgelegt. Darüber hinaus ließ meine Mutter ein notarielles Testament errichten, wonach nach ihrem Tode meine Schwester und ich Erbinnen zu gleichen Teilen werden sollten.

Meine Schwester entwickelte aber leider eine psychische Krankheit mit phasenweisen Wahnvorstellungen, vermutlich Schizophrenie, hat ihr Studium nicht abgeschlossen, keine Berufsausbildung, nie gearbeitet und nur mit der Mutter in deren Haus gelebt. Ich wohne 75 km von meinem Heimatort entfernt und arbeite als Volljuristin in einer Führungsposition in einer großen Behörde. Habe ebenso wie meine Schwester nie geheiratet und bin vollzeitbeschäftigt. Kenne im Grunde mein ganzes Leben lang nichts als Lernen und Arbeit.

Trotz des Wissens um die Situation war meine Mutter nicht bereit, sich noch einmal notariell beraten zu lassen und ihr Testament zu ändern, weil ja klar war, dass das Haus angesichts dieser Konstellation nach ihrem Tode nicht zu halten war.

Nach dem Tode unserer Mutter im September 2011 wollte meine Schwester allein in dem großen Haus wohnen bleiben. Ich sollte alles bezahlen. Sie hatte ja kein Einkommen. Ich ließ ihr noch ein Jahr Zeit zum Überlegen und zum Verkraften des Todes unserer Mutter, habe ihr das gesamte Barvermögen (rund 12.000 Euro) auf den Konten meiner Mutter überlassen, die Beerdigungskosten aus eigener Tasche bezahlt, Heizöllieferungen etc. finanziert.

Meine Schwester blieb dennoch uneinsichtig. Sie hat mein Entgegenkommen in keiner Weise anerkannt, sondern es als "das Mindeste" betrachtet, "das man von mir erwarten könne". Zu einem Verkauf des Elternhauses und Teilung des Erlöses war sie nicht bereit.

Mir blieb schließlich nichts anderes übrig, als die Teilungsversteigerung einzuleiten, um aus dieser Erbengemeinschaft herauszukommen. Sonst hätte ich ewig dafür bezahlen müssen, ohne das Grundstück nutzen zu können.

In dieser Situation bot mir ein Nachbar meiner Eltern an, mir meinen Erbteil abzukaufen. Natürlich unter Wert, aber der Gutachter hatte den Wert des Hauses ziemlich niedrig geschätzt, und mein Einspruch dagegen war erfolglos gewesen. Normalerweise wurden bebaute Grundstücke damals auch nur für ca. 70 % bis 80 % des geschätzten Wertes ersteigert (geschätzter Wert: 169.000 Euro, darin enthalten war ein Abzug, weil meine Schwester keine Innenbesichtigung des Hauses zuließ), das wären dann etwa 130.000 Euro gewesen. Ich verkaufte also notariell meinen Erbteil für ca. die Hälfte dieses Betrages, also für 65.000 Euro (anderes nennenswertes Vermögen war nicht vorhanden), war dann wenigstens aus der Erbengemeinschaft heraus, und der Nachbar führte die Teilungsversteigerung als mein Rechtsnachfolger mit meiner Schwester fort. Schließlich ersteigerte er das Grundstück für 215.000 Euro. Ich hatte meinen Erbteil für 65.000 Euro verkauft, also im Grunde für über 40.000 Euro zu wenig. Meine Schwester hat durch die Teilungsversteigerung viel mehr Geld herausbekommen als ich, aber es geht ja komplett für ihren Lebensunterhalt drauf. Mit anderen Worten: Es ist futsch.

Meine Schwester weigerte sich auch danach noch, auszuziehen, und wurde im Wege der Zwangsräumung aus dem Haus und in eine Sozialwohnung gebracht, in der sie wohl bis heute lebt. Ich habe seit 2013 keinen Kontakt mehr zu ihr. Die Teilungsversteigerung und Zwangsräumung waren 2015.

Wenn ich abziehe, was ich alles während der Übergangszeit für das Haus noch bezahlt habe, auf wieviel Geld ich freiwillig verzichtet habe und dass ich bis heute die Pflegekosten für die Grabstätten meiner Mutter, meiner Großeltern väterlicherseits und einer Tante (die ebenfalls kein Einkommen und von der Sozialhilfe gelebt hatte) allein bezahle, habe ich weniger erhalten als meinen Pflichtteil.

Das alles nur, weil meine Mutter nicht bereit war, angesichts der psychischen Erkrankung meiner Schwester ihr Testament zu ändern oder sich diesbezüglich wenigstens noch mal notariell beraten zu lassen.

Geholfen hat mir niemand, vor allem kein einziger Verwandter. Denen fiel nichts Besseres ein, als sich zurückzuziehen oder mit ihrem eigenen Leben zu protzen. Auch Ärzte, der Sozialpsychiatrische Dienst, Polizei und Ordnungsamt sahen sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen, solange meine Schwester nicht sich selbst oder andere akut und schwer gefährde. Sie ist bis heute weder diagnostiziert noch fachpsychiatrisch behandelt worden. Jeder darf in unserem Land so verrückt sein, wie er will, und die Gesundheit seiner Mitmenschen bis hin zur psychischen Erschöpfung gefährden, von finanziellen Nachteilen ganz zu schweigen.

Angesichts dessen kann ich dir nur raten, dir von deinem Alten und deiner Schwester nichts gefallen zu lassen! Rücksichtnahme wird einem in keiner Weise gedankt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sarnade

Aktives Mitglied
Mir ist durch eine Freundin ein ähnlicher Fall bekannt, in dem die Eltern vernünftiger waren. Da hat die psychische gesunde Schwester das Elternhaus geerbt (oder überschrieben bekommen), der psychisch schwerkranke, daher auch erwerbsunfähige Bruder ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommen. So konnte das Haus in der Familie bleiben, und der psychisch kranke Bruder ist auch abgesichert und kann in seiner vertrauten Umgebung bleiben.

Nach dem Tod unserer Mutter suchte ich mit meiner Schwester gemeinsam den Notar auf, der damals das Testament unserer Mutter errichtet hatte. Er schlug uns genau diese Lösung vor, aber meine Schwester war nicht dazu bereit.

Hätte sich meine Mutter dazu durchringen können, sich angesichts der offensichtlichen psychischen Erkrankung meiner Schwester wegen des Hauses noch einmal notariell beraten zu lassen, wäre mir viel erspart geblieben. Aber ich konnte sie auf die drohende Misere aufmerksam machen, soviel ich wollte: Sie tat es einfach nicht.
Motto: Nach mir die Sintflut.

Unverantwortlich. Und als Zeichen von Liebe sehe ich es auch nicht gerade an, mir diesen Sauhaufen zu hinterlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sofakissen

Aktives Mitglied
Und am Ende wird die Schwester selbst vorzeitig pflegefällig (Unfall oder Krankheit) und der Hof geht komplett für ihre Pflege drauf. Allein daher wäre eine faire Dreiteilung besser: passiert der Schwester was, kommt nicht alles weg (die Geschister könnten ihren Teil dann abkaufen, sodass nur 1/3 des Hofes von der Pflege gefressen wird) und die TE und der Bruder hätten die Möglichkeit, sie aus Geschwisterliebe auf deren Hofteile leben zu lassen. Sprich: die Geschwister könnten sich in der Not gegenseitig aushelfen, sodass der Hof irgendwie in der Familie bleibt.
 

Boone92

Aktives Mitglied
So schnell geht heutzutage kein Haus mehr für Pflege drauf.

Wer pflegebedürftig ist, hat einen Pflegegrad, und der trägt meist schonmal einen guten Teil der Kosten.

Ein bisschen Rente gibt es ja meist auch noch, das deckt schonmal 80-90%.

Verschulden müssen sich Kinder heutzutage nicht mehr, zumindest Stand heute.
Meine Oma hat ein schönes Einzelzimmer, Pflegegrad 3 und von der Rente bleibt auch noch übrig.
 

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