Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?

Sarnade

Aktives Mitglied
Im Testament unserer Mutter ist ihr Erbe gedrittelt. Unser Vater will, dass mein Bruder und ich auf den Pflichtteil des 2-Familienhauses von ihm verzichten und unsere Schwester dafür auf den Pflichtteil bei der Mutter. Doch da das keiner will, wird das so nicht zustande kommen.
Da deine Eltern geschieden sind, hat dein Vater überhaupt nichts zu kamellen, was den Nachlass deiner Mutter betrifft. Das Vermögen seiner Exfrau geht ihn gar nichts an.

Ich würde an deiner Stelle nicht auf den Pflichtteil verzichten, weder im Hinblick auf seinen Nachlass noch auf den deiner Mutter.

Deine Mutter könnte außerdem ihr Testament noch jederzeit zu euren Ungunsten ändern, und was dann?
 

Blume444

Mitglied
Da deine Eltern geschieden sind, hat dein Vater überhaupt nichts zu kamellen, was den Nachlass deiner Mutter betrifft. Das Vermögen seiner Exfrau geht ihn gar nichts an.

Ich würde an deiner Stelle nicht auf den Pflichtteil verzichten, weder im Hinblick auf seinen Nachlass noch auf den deiner Mutter.

Deine Mutter könnte außerdem ihr Testament noch jederzeit zu euren Ungunsten ändern, und was dann?
Sehe ich auch so, deshalb werde ich das auch nicht machen
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Ohne dass ich alle Beiträge gelesen habe: Ich würde nichts unterschreiben.

Dein Vater kann alles verschenken wie er will. Aber du musst nicht unterschreiben dass du auf einen Erbteil verzichtest. Erst Recht nicht auf ein Erbe seitens deiner Mutter.
Wenn dein Vater innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt, hast du ein Anrecht auf den Pflichtteil. Warum darauf freiwillig verzichten?

Bezüglich Pflege dürften hier so und so vermutlich keine Pflichten auf dich zukommen, solange du nicht extrem viel verdienst. Die Grenze von 100.000 € Jahreseinkomen wurde bereits genannt.
Wobei ich moralisch sagen würde, dass der Haupterbe bzw. der Beschenkte (und nicht du) sich für die Pflege verantwortlich fühlen sollte.

Insgesamt eine etwas merkwürdige Aktion. Ich kenne es eher andersrum: Der Beschenkte unterschreibt, dass er sich die Schenkung auf das Erbe anrechnen lässt. Er als Begünstigter (durch die Schenkung) hat dann auch einen Grund zu unterschreiben. Du (als Benachteiligte) hast keinen Grund zu unterschreiben.
 

Blume444

Mitglied
Das wissen wir nicht. Bis jetzt gab es laut TE noch keinen Streit.

@Blume444 , habt ihr denn mittlerweile mal miteinander über das alles gesprochen?
Ja
Da meine Schwester eben diejenige ist, die auf dem Hof bleibt und ich weit weg gezogen bin und mein Bruder in der IT-Branche arbeitet, ist es nur logisch, dass sie den Hof bekommt. Und dieser muss komplett übergeben werden, das ist ein gewerbliches Grundstück. Auch die Mietwohnungen stehen auf dem gewerblichen Grund. Auch der Wert wird komplett anders berechnet, nämlich nach dem Ertragswert und nicht dem Verkehrswert.
Dafür muss sie laut Vertrag auch den Haushalt für den Vater machen und täglich für ihn kochen - sprich: Sie hat ihn am Hals.
Meine Nerven sind mir heiliger als auf Zeit zu spielen und eventuell mal Pflichtteilergänzungsansprüche einzuklagen, die mit jedem Jahr eh weniger werden und nach 10 Jahren komplett erloschen sind.
Das mit dem Pflichtteilsverzicht beim restlichen Erbe unterschreibt jedoch keiner.
Mein Bruder hat übrigens den Notartermin platzen lassen.
 
G

Gelöscht 126203

Gast
Dafür muss sie laut Vertrag auch den Haushalt für den Vater machen und täglich für ihn kochen - sprich: Sie hat ihn am Hals
Ich bin zwar kein Jurist, aber einiges an den Forderungen, die ich in diesem Thread gelesen habe, klingen nach Fantasieforderungen, die so nicht durchsetzbar sind.

Hältst du es für möglich, dass deine Schwester vielleicht deinen Vater verarscht?
 

CabMan

Aktives Mitglied
Ja, nur wird der Hof nicht mit dem Verkehrswert sondern mit dem Ertragswert gerechnet - und der liegt bei 120 k.
Ich bin Laie. Ertragswert heißt für mich, dass der Hof jährlich 120.000,00€ abwirft. Du sollst dann einmalig mit 30.000,00€ bedacht werden. Warum gibt es dann nicht eine jährliche Zahlung oder eine einmalige, die dann aber wesentlich höher ist. Hier werden Äpfel (= regelmäßiger Ertrag) mit Birnen (= einmalige Zahlung) verglichen. Das passt überhaupt nicht.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben