Hajooo
Urgestein
Wer ist "man" ?Man gibt zu gleichen Teilen.
Bist du das ?
Es gibt eine gesetzliche Erbreihenfolge, in dieser ist alles klar geregelt 🙂
Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Wer ist "man" ?Man gibt zu gleichen Teilen.
Hallo Hajooo,
schau mal hier: Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Oh, diese gesetzliche Erbfolge möchte ich sehen, bei welcher 2 Kinder etwas bekommen und 1 nicht!Es gibt eine gesetzliche Erbreihenfolge, in dieser ist alles klar geregelt 🙂
Und auch mein Mann soll davon in keinster Weise belastet werden.
Ja, dann ist aber der Hof futsch. So denkt der Vater.Man gibt zu gleichen Teilen. Bist du weniger wert? Was soll das?
Ich habe den Vertrag einem Freund vorgelegt, der von Beruf Anwalt ist. Er hat erkannt, dass in diesem Vertrag nicht das private 2-Familien-Haus enthalten ist, sondern das Grundstück neben diesem Haus, das aber auch als Gebäude- und Freifläche bezeichnet wird und dieselbe Hausnummer hat, obwohl kein Haus draufsteht. Das war sehr verwirrend, denn es gibt ja nur die Angabe von Flurnummern. Das Grundstück hat Flurnummer 55/1, das Haus Flurnummer 55/2, weil das früher mal ein Grundstück war und später geteilt wurde. Aber beide haben Hausnummer 1. Und ins Grundbuch schauen können wir ja nicht. Wir haben die Flurstücke dann über den Hessenatlas gefunden und konnten es zuordnen.Wie ist denn der aktuelle Stand ?
Hast du einen Termin bei einer Fachberatung gemacht ?
Aus diesen Ausführungen werde ich nicht ganz schlau. Klingt ziemlich verworren.
Soll hier ein Erbvertrag geschlossen werden oder was?
Man erbt ohnehin nicht ein Grundstück oder Haus, sondern den Nachlass bzw. einen Teil davon, je nach Erbquote. Ist man pflichtteilsberechtigt, hat man gegen die Erben einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichteils in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Da deine Eltern geschieden sind, hat dein Vater überhaupt nichts zu kamellen, was den Nachlass deiner Mutter betrifft. Das Vermögen seiner Exfrau geht ihn gar nichts an.Im Testament unserer Mutter ist ihr Erbe gedrittelt. Unser Vater will, dass mein Bruder und ich auf den Pflichtteil des 2-Familienhauses von ihm verzichten und unsere Schwester dafür auf den Pflichtteil bei der Mutter. Doch da das keiner will, wird das so nicht zustande kommen.
Sehe ich auch so, deshalb werde ich das auch nicht machenDa deine Eltern geschieden sind, hat dein Vater überhaupt nichts zu kamellen, was den Nachlass deiner Mutter betrifft. Das Vermögen seiner Exfrau geht ihn gar nichts an.
Ich würde an deiner Stelle nicht auf den Pflichtteil verzichten, weder im Hinblick auf seinen Nachlass noch auf den deiner Mutter.
Deine Mutter könnte außerdem ihr Testament noch jederzeit zu euren Ungunsten ändern, und was dann?
Anzeige (6)
| Autor | Ähnliche Themen | Forum | Antworten | Datum |
|---|---|---|---|---|
|
|
110 % eigene Dummheit: Mein Weg aus 95.000 € Konsumschulden | Finanzen | 97 |
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)