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Gelöscht 115192
Gast
Ich habe mir heute extra nochmal die Zeit genommen die BV durchzulesen und da steht folgendes.
Gleitzeit zwischen 6 und 8 Uhr, anschließend Kernzeit bis 15 Uhr. Von 15-18 Uhr wieder Gleitzeit, sowie eine tägliche mindestarbeitszeit von 8h.
Hier brauch es keinen BR oder Personalrat das steht schwarz auf weiß so in der BV und dies gilt für den gesamten Betrieb.
Wer ist nun im Recht?
Was hat das mit Recht haben zu tun?
Es wäre deine Aufgabe, in normaler, sachlicher Form dem Mitarbeiter das zu vermitteln, wie er denn zu arbeiten hat, damit ihr in eurer Abteilung eure Arbeit richtig und gut erledigen können.
Dir ist schon klar, dass Mindestarbeitszeit von 8 h bedeutet, dass er nicht genau 8 h arbeiten muss? Er kann an einem Tag mehr arbeiten, dann meinetwegen an einem anderen Tag weniger. Ist das nicht logisch? Er hat eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden? Wie stellst du dir das bitte vor?
Was steht denn da zu Überstunden?
Du hast den Passus offensichtlich nicht verstanden.