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Minusstunden auf der arbeit

G

Gelöscht 121693

Gast
Hey , ich arbeite zurzeit bei edeka als aushilfe ,3 mal wöchentlich für ca. 12 std ,ich bin in letzter zeit ziemöich häufig krank und mir geht ed einfach nicht gut ,aufgrund einer bauchspeicheldrüsen erkranken ,nun ist mein chef schon total verägert was ja auch nachvollziehbar ist . Er sagte mir ebend am telefon dass ich um die 30 minus stunden habe und die dringend nach arbeiten muss sonst würde ich kein geld bekommen .. ich hab immer eine au abgeben und wundere mich ,wie es sein kann dass ich jetzt die ganze zeit nacharbeiten soll?
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Wenn du als Aushilfe arbeitest, kannst du keine Minusstunden machen. Als Aushilfe darf man
max. 43 Stunden im Monat arbeiten, ist aber eine Bedingung.
Minusstunden machst du nur, wenn du öfter früher gehst, aber für die Stunden bezahlt wirst.
Wenn du eine AU vorlegst, dann bist du krank und kannst auch keine Minusstunden machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
Nein, wenn Du eingeplant warst und dann krank mit AUB, dann hast Du als Arbeitnehmerin Anspruch auf Lohnfortzahlung und die Stunden dürfen Dir nicht als Minusstunden angerechnet werden.

Minusstunden können in so einem Vertragsverhältnis nur entstehen, wenn Du nicht zur Verfügung stehen würdest, also nicht eingeplant werden könntest.

Und selbst wenn Du Minusstunden hättest, schuldet der Arbeitgeber Dir ja trotzdem das Gehalt. Er kann dann eben nur verlangen, dass Du das Stundenkonto wieder mit Arbeit auffüllst.

Ich dachte immer, edeka sei ein seriöser Laden und inzwischen hätten Arbeitgeber verstanden, wie sich das mit abhängiger Arbeit verhält 😡
 

weidebirke

Urgestein
Du hast über einen 450-€-Job als Warenverräumerin gesprochen.

Das ist doch nicht dieser hier? Mit 12 Wochenstunden erreichst Du aber nicht den Mindestlohn von 12 €/ Stunde.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Du hast über einen 450-€-Job als Warenverräumerin gesprochen.

Das ist doch nicht dieser hier? Mit 12 Wochenstunden erreichst Du aber nicht den Mindestlohn von 12 €/ Stunde.
Minijob bedeutet ja nicht, dass man auf das maximal mögliche Gehalt, mittlerweile übrigens 520 Euro, kommen muss.

Vermutlich hat die TE damit nur gemeint, sie ist geringfügig beschäftigt.
 

weidebirke

Urgestein
Minijob bedeutet ja nicht, dass man auf das maximal mögliche Gehalt, mittlerweile übrigens 520 Euro, kommen muss.

Vermutlich hat die TE damit nur gemeint, sie ist geringfügig beschäftigt.
Nein, aber wenn sie 12 Wochenstunden hat, würde ihr Gehalt mit Mindestlohn die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Also entweder stimmt das mit den 12 Wochenstunden nciht oder der Chef bescheißt sie um den Mindestlohn.

Minijob = geringfügige beschäftigung
 

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