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Mietschulden von Eltern über 2000 EUR - Hilfe!!!

G

Gast 08/15

Gast
Nach meiner Meinung kann der Vermieter auf den Sohn einen Schuldtitel eintragen lassen,wenn er
oder die Eltern sich nicht kümmern.Nicht zahlen.So hat der Vermieter 30 Jahre Zeit um an sein Geld zu kommen.

Wenn ich mit meiner Meinung richtig liege, ist es sogar möglich,einen Schuldtitel gegen einen Teenager (Kind) zu erwirken wenn er z.B.mein Auto demoliert und die Eltern kommen für den Schaden nicht auf.
Wieder 30 Jahre Zeit an mein Geld zu kommen.
 
G

Gast

Gast
Nach meiner Meinung kann der Vermieter auf den Sohn einen Schuldtitel eintragen lassen,wenn er
oder die Eltern sich nicht kümmern.Nicht zahlen.So hat der Vermieter 30 Jahre Zeit um an sein Geld zu kommen.

Wenn ich mit meiner Meinung richtig liege, ist es sogar möglich,einen Schuldtitel gegen einen Teenager (Kind) zu erwirken wenn er z.B.mein Auto demoliert und die Eltern kommen für den Schaden nicht auf.
Wieder 30 Jahre Zeit an mein Geld zu kommen.
Es ist doch wirklich anstrengend.

In rechtlichen Dingen kann man zwar eine 08-15 Meinung haben, aber was nutzt dies, wenn die an den Fakten vorbeigeht. Ist halt eine Meinung wie so viele andere auch.

Fakt ist, der Vermieter hatte keinen Vertrag mit dem Sohn der Mieter. Folgedessen kann er auch keine Ansprüche gegen ihn geltend machen. Er hat dies halt getan und der Sohn hat nicht richtig reagiert.

Daher, wie schon weiter oben beschrieben die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO.

Und eine Bitte noch, wenn man schon keine Ahnung, aber eine Meinung hat, sollte man überlegen, ob man bei solchen Themen die Meinung als absolute Wahrheit darstellt, oder ob man besser schweigt. Reden ist Silber, aber Schweigen kann Gold sein. Man muss sich darüber klar sein, dass man damit großen Schaden anrichtet. Und dies ist dann kein 08-15-Schaden. Der Schaden ist dann real und wirklich.
 

Rhenus

Urgestein
Und eine Bitte noch, wenn man schon keine Ahnung, aber eine Meinung hat, sollte man überlegen, ob man bei solchen Themen die Meinung als absolute Wahrheit darstellt, oder ob man besser schweigt. Reden ist Silber, aber Schweigen kann Gold sein. Man muss sich darüber klar sein, dass man damit großen Schaden anrichtet. Und dies ist dann kein 08-15-Schaden. Der Schaden ist dann real und wirklich.
Das ist gut... :)
Oder sollte ich sagen dreist?
Denn du schießt doch juristisch auch meilenweit vorbei.

Fakt ist, der Vermieter hatte keinen Vertrag mit dem Sohn der Mieter. Folgedessen kann er auch keine Ansprüche gegen ihn geltend machen. Er hat dies halt getan und der Sohn hat nicht richtig reagiert.
Daher, wie schon weiter oben beschrieben die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO.
Bevor ich sage, das ist Unsinn, weil er mehrere Widerspruchsmöglichkeiten untätig versäumte, nenne mir bitte einen Fall der zum Erfolg führte.

Ungeachtet dessen, sieht der § 767 Abs. 2 ZPO eine rechtzeitige Geltendmachung aller Verteidigungsmittel vor, die dem Schuldner zur Verfügung stehen, bevor das vorausgehende Prozessurteil gesprochen wurde.
Auch hier wirkte er nicht mit. (Gebot der Leichtigkeit eines Prozesses)

Also stelle ein Urteil ein, nenne einen RA oder was weiß ich.
Sogar eine Klageannahme, in einem vergleichbaren Fall, würde mich schon zweifeln lassen.
Bitte stelle es doch ein...

Du verstehst die Begrifflichkeiten nicht.
Man kann doch nicht querbeet durch die ZPO sich was zusammenflicken.
Die einzige Möglichkeit die ihm blieb, wurde vom Gericht zurecht verworfen.

Nur noch eine Frage, wann hat die Verhandlung stattgefunden, auf die du dich beziehst?
Laut TE'in hat doch keine Verhandlung stattgefunden, doch selbst dann, wäre das immer noch eine andere Sache.
Ich bin also auf deine Antwort gespannt. :D
 
G

Gast

Gast
Danke für Antworten, die sind allerdings recht verwirrend. Wir möchten auf keinen Fall irgendeine Klage stellen, die im Nachhinein nicht funktioniert und wo man für den Prozess erneut hunderte von Euros zahlen muss.

Stand der Dinge ist: Wir haben mittels Anwalt beim Gericht versucht, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen mit der Begründung dass mein Freund die Mahnbescheide noch nie in der Hand gehalten hat! Das Gericht hat abgelehnt und verlangt dafür weitere 300 Euro.
Und wir stehen ohne Mittel und Auswege da.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Gast,

verwirrend deshalb, weil keiner von den Ratgebern für die Antwort einstehen muss, außer dein Freund.
Ich weiß, das euch das Verfahren ungerecht vorkommen muss, doch daran trägt alleine dein Freund die Verantwortung.
Begründung dass mein Freund die Mahnbescheide noch nie in der Hand gehalten hat!
Das ist leider keine Begründung, denn er ist für seine Post alleine verantwortlich.
Wenn jemand seine Post nicht täglich nachschaut oder sich kümmert, hat eben Pech.
Er konnte seine Adresse ummelden.
Weißt du, mir fällt auch manchmal schwer so etwas zu glauben. Eltern, die sich selbst einer Straftat bezichtigen, damit sie sich selbst vor der Zahlung drücken?

Dein Freund kann ja immer noch zu seinem Geld kommen, 2000 plus 300€ Kosten.
Er kann von den Eltern das Geld fordern, die sich übrigens in Grund und Boden schämen sollten.
 
G

Gast kiku

Gast
Er steht nicht im Mietvertrag . Ich würde einfach so schnell wie möglich meine Sachen packen und gehen. Sollen sich die Eltern darum kümmern.
 
C

ChrisBW

Gast
Er steht nicht im Mietvertrag . Ich würde einfach so schnell wie möglich meine Sachen packen und gehen. Sollen sich die Eltern darum kümmern.
So einfach ist das eben nicht.

Widerspricht man dem Mahnbescheid nicht rechtzeitig, so ist dieser rechtskräftig und man gilt rechtlich als Schuldner, ob das tatsächlich so ist oder nicht spielt dann keine Rolle mehr.
 

Simone_1979

Mitglied
So einfach ist das eben nicht.

Widerspricht man dem Mahnbescheid nicht rechtzeitig, so ist dieser rechtskräftig und man gilt rechtlich als Schuldner, ob das tatsächlich so ist oder nicht, spielt dann keine Rolle mehr.
Das ist vollkommen richtig. Es gibt auch keine Gründe, weiter dagegen rechtlich vorzugehen. Der Bescheid ist rechtskräftig. Der Zug ist abgefahren. Um nicht noch mehr Geld zum Fenster rauszuwerfen, einfach mit dem Gläubiger verhandeln. Vielleicht kann man sich auf einen Vergleich (20 oder 30 Prozent der Summe) einigen. Und es dann als schlechte Erfahrung abbuchen.

Susanne
 
D

dianafr333

Gast
Haltet ihr denn eine Verhandlung angebracht? Und wie geht man da vor?

Sprich: Man schreibt dem Vermieter und bietet ihm an, nur 20-30 Prozent der Summe tatsächlich zu begleichen? Und auf so was würde er eingehen???

Danke im Voraus!
 

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