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Mietschulden von Eltern über 2000 EUR - Hilfe!!!

C

chrismas

Gast
Mit einer Feststellungsklage kann man feststellen lassen, dass kein Mietverhältnis bestand die zu irgendeiner Forderung geführt hätte.
 

Rhenus

Urgestein
Ach Chrismas,

das muss man doch nicht. Das Mahnverfahren sieht doch vor, der Forderung, weil unbegründet, zu widersprechen. Diese Klage wäre vorher auch nicht stattgegeben worden, weil ein anderes Verfahren zuständig wäre.
Rechtskräftige Urteile können in der Zivilgerichtsbarkeit nicht angefochten werden.
Oder nur, wie der Anwalt es machte. Doch dann hätte sich der junge Mann eine bessere Ausrede einfallen lassen müssen.
Im Nachhinein ist diese Klage nicht zulässig. Auch wenn es jemand nicht gefällt.
Man hat an solchen Verfahren eine Minimierungspflicht. Man muss mitwirken, sonst stimmt man der Forderung zu!
Frist versäumt, Tür zu, aus die Maus....
Und jetzt komm nicht noch mit Europäischem Gerichtshof... :D
 
C

chrismas

Gast
Ich muss dich leider Enttäuschen.

Es gibt bei den Zivilen Rechtsstreitigkeiten noch eine sogenannte Nichtigkeitsklage, wenn von Amts wegen her ein Fehler begangen worden ist oder ähnliches, oder eine sogenannte Restutionsklage, wenn zum Beispiel falsche Angaben gemacht worden sind.

§ 579 ZPO Nichtigkeitsklage

§ 580 ZPO Restitutionsklage

Das bedeutet in diesem Falle, wenn man nun eine Feststellungsklage darauf begründet, dass kein Mietvertrag zwischen Vermieter und dem angeblichen Schuldner bestanden hat, kann dadurch im direkten Anschluss eine Restitionsklage eingereicht werden, weil der Vermieter hier falsches Zeugnis abgelegt hat.

Aber dafür bedarf es eben der entsprechenden Feststellungsklage.

Ein Antrag (Antrag nicht Klage) auf Stand eines bestimmten Tages hat mit diesen beide Klageformen nichts zu tun.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__233.html
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Vielen Dank schon mal für die Antworten :)

Wir waren schon bei der Schuldenberatung und beim Anwalt. Beide meinten, es sei egal ob er nun im Mietvertrag steht oder nicht (was NICHT der Fall ist), da er auf die Mahnbescheide nicht reagiert hat, sieht ihn das Gericht automatisch als Schuldigen an. Es muss also erst einmal der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt werden, wo glaubhaft gemacht werden muss, WARUM er nicht reagiert hat. Wir haben sogar uns ein Schreiben von seinem Vater ausstellen lassen, dass er ihm den Mahnbescheid voranthalten hat, also dass mein Freund den Bescheid gar nicht rechtzeitig gesehen hat. Dennoch hat das Gericht gegen uns entschieden, und wir müssen dazu noch über 200 Euro für dieses Verfahren zahlen! Dabei ist mein Freund Praktikant und ALG II Empfänger und hat gerade mal Geld zum Überleben.
Beim Gerichtsvollzieher, der die eid. versicherung wollte, haben wir ebenfalls die Situation erklärt, er sagte er mache nur seinen Job, und riet uns den Gang zum Anwalt. Geht aber alles ins Leere!
Wir sind wikrlich verweifelt! Wir haben den Mietvertrag in unseren Händen wo schwarz auf weiß steht dass er NICHT im Mietvertrag steht, mehr noch: zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses war er Minderjährig!!! Er kann und will so viel Geld nicht für etwas zahlen, wofür er nichts kann. Aber keine Ahnung wie man da jetzt noch rauskommt...
 
G

Gastleser

Gast
Hier wurde viel geschrieben und gedacht.

Aber auch das Richtige?

Hier wäre eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO angezeigt, da dadurch durch richterlichen Beschluss dem titulierten Anspruch seine Vollstreckbarkeit genommen wird („Enttitelung“).

Das ist jetzt die richtige Vorgehensweise.
 

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