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Miete zurückerhalten

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Falls es über Airbnb ging ist klar, daß das Mietrecht mit Füssen getreten wird. Dieses Geschäftsmodell ist nicht kompatibel zum Mietrecht. Es passt nur zur Ferienvermietung und das auch das nur zur Hälfte.

Ändert aber nichts an meiner Einschätzung.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
@Eisherz Hättest du an meiner Stelle im Hotel übernachtet und am Folgetag eine erneute Kontaktaufnahme versucht und 700€ Kaution überwiesen? Sorry, glaube ich dir nicht. Ich dachte, dass meine Reaktion (zumindest emotional) nachvollziehbar ist.
Vermutlich hätte ich das getan.
Ich hätte mich entschuldigt für die schiefgelaufene Schlüsselübergabe und hätte dann das Apartement bezogen.
Was sollte mir denn passieren? Was hätte der Vermieter mir denn für Knüppel in die Beine werfen können?
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Es gab eine E-Mail, in der 200,-€ als Aufwandsentschädigung bestätigt wurden?
der typ kann keine "Aufwandsentschädigung" fordern.
Das geht nur bei Ehrenamt (die Arbeit muss gemeinnützlich oder kirchlich oder mildtätig sein).
Als Privatmensch kann er auch keine "Bearbeitungsgebühr" verlangen.

Du schreibst, der Typ macht ständig Rechtschreibfehler in einem Wust von mails.
Das hört sich so an, als ob er sich selbst als professionellen Geschäftsmann sieht, der mit "Fachsprache" um sich wirft und sich so im Recht sieht.
Ich denke, du kommst da echt nur mit einem Anwalt weiter, weil der Typ aufgrund seiner Unkenntnis überhaupt keiner Argumentation gegenüber aufgeschlossen sein wird.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Du erwartest allen Ernstes, dass sich dieser an einem Sonntag Nachmittag über einen Zeitraum von 1,5 Stunden bei der zu übergebenden Wohnung / Zimmer aufhält, um auf dich zu warten? Das ist eine Schlüsselübergabe, keine Hotel mit Rezeption.
also eigentlich hätte er einfach anrufen können,
wenn er da ist und der vermieter dann los tigern.
Wenn ich eine Wohnung vermieten will und schon den ganzen Papierkram habe,
kann ich auch ein oder zwei Studnen auf den Anruf warten.
 

Amoebe

Mitglied
@Versuch: Also mir haben die Beiträge von GrayBear und Dalmatiner beim weiteren Vorgehen geholfen. Auch finde ich deinen Beitrag sehr hilfreich, auch wenn ich deine Meinung zum Vermieter nicht teile.
Wie könnte ich denn denken, dass er nicht einverstanden gewesen sei, wenn genannte Zeitspanne mehrmals mündlich als auch in Textform besprochen wurde? Deswegen bin ich ja so verärgert. Und wenn es für ihn so eine Zumutung gewesen war, hätte er das ja im Vorfeld kommunizieren können. Ich weiß nicht, wie du daraus herleitest, dass das meine Anspruchshaltung war.
Im Übrigen kennen wir doch alle die Deutsche Bahn oder? Ich bin um 5:30 Uhr aufgestanden (O-Ton des Vermieters: "Sie müssen nun auch nicht um 6 Uhr aufstehen", am Telefon klang das alles noch sehr locker/problemlos).
Und wie ich schon schrieb, ging es ihm wohl mehr um den Fakt, das ich mich von unterwegs nicht nochmal gemeldet hatte, weil andere Praktikanten ihn laut Eigenaussage auch mal Stunden warten lassen, was ich natürlich nicht in Ordnung finde und mir auch nicht das Recht gibt, es ebenso zu tun, was ja aber auch nicht der Fall war, weil ich innerhalb der Zeitspanne ankam.

So wie es scheint, haben wir ja nun einen mündlichen Mietvertrag über 3 Monate 😁 Ich bin leider ein bisschen naiv an die Sache herangegangen. Er hat sich ja schon dazu bereiterklärt, sich zum 1.5. einen neuen Mieter zu suchen und bei schriftlichem Einverständnis meinerseits auch schon früher.
Falls das jemand weiß: Verbaue ich mir denn irgendetwas, indem ich schriftlich zurücktrete oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige zur Weitervermietung? Immerhin würde ich damit dann ja eingestehen,dass wir einen MV haben. Ich möchte die 400€ nicht in den Wind schießen und solch ein Verhalten auch noch belohnen, wobei bei erfolgreicher Weitervermietung noch im April mir anteilig Aprilmiete zusteht und je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher wird das wohl? Deshalb weiß ich nicht, ob ich noch versuchen sollte, vorher (oder erst danach) eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, falls die überhaupt weiterhilft.

Das Inserat war übrigens bei wg-gesucht.

Und warum sollte ich mich entschuldigen, nachdem ich am Vortag mehrere Male eiskalt ignoriert wurde und mich von ihm per Email dumm anmachen lassen musste? Das ist für mich verkehrte Welt. Ich habe auch meinen Stolz, der mich scheinbar womöglich Geld kostet. Ich hatte auch schon einen 11std Tag hinter mir. Am besagten Tag hatte ich mich zweimal per Mail dafür entschuldigt, dass/falls ich ihn verärgert habe, aber auch nur um reingelassen zu werden, um ehrlich zu sein, weil ich kein Fehlverhalten bei mir sah und bewusst auch keines zugestand.
Ich bin ja durchaus selbstkritisch, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie manche beim Vermieter keinerlei Fehlverhalten sehen und ich könnte auch nicht nachvollziehen, wenn das rechtlich überhaupt keine Rolle spielte.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wenn du dich zur Weitervermietung ab 1.5. bereiterklärst, musst du im Zweifel die vollen 3 Monate Miete zahlen. Das bedeutet, daß der MV bis 30.6. besteht. Der Vermieter ist lediglich berechtigt, bereits vorzeitig einen neuen Mieter, eben zum 1.5., aufzunehmen.

Kündige fristlos schriftlich und lass es darauf ankommen. Im schlechten Fall sind die 200€ Anzahlung weg. Durch die Kündigung kann er ebenfalls zum 1.5. weitervermieten. Und somit fordert er im schlechtesten Fall insgesamt 400€ von dir. Du kannst aber im Gegenzug verlangen das du nur die paar Tage bis zur Kündigung bezahlst. Oder auch gar nichts.
 

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