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Miete zurückerhalten

Piepel

Aktives Mitglied
Könnte sich um ein Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit handeln.

Solange der Vertrag 1. zustande gekommen ist und 2. fort gilt, fällt natürlich Miete an.

Aktuell scheint der Vermieter aber nicht auf zu machen.
Also fällt prinzipiell immer noch Miete an, die aber rund 100% gemindert ausfallen kann - und dazu verwendet werden kann, einen anderen Wohnraum zu nutzen.

Insgesamt wirst Du - ohne Fristen zu setzen - aber kaum weiter kommen.
 

Amoebe

Mitglied
Erstmal bedanke ich mich bei euch für eure zahlreichen Antworten (ich bin übrigens ein Er)! 🙂
Also, der Typ scheint mir ziemlich cholerisch zu sein und das Inserat und die Dateien, die ich von ihm erhalten hatte, sind völlig unübersichtlich/überladen, unstrukturiert und mit Rechtschreibfehlern. Ich hatte mich nur auf den eingelassen, weil er mir am Telefon symphatisch war (mehrere Telefonate). Leider hat mich meine Menschenkenntnis wohl getäuscht. Ich hatte in der Tat in Kassel einen Anschlusszug verpasst. Wegen sowas hatte ich ja auch eine Zeitspanne schriftlich in einer von ihm erstellten und von mir ausgefüllten Excel-Datei angemeldet. In seinem tollen "Mietbescheid" hatte er diese, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen, auf 16 Uhr gesetzt. In der Email, von der ich sprach, hatte ich ebenso um die Zeitspanne 15:30-16:30 Uhr gebeten. Ich denke, dass es ihm mehr um den Fakt ging, dass ich mich von unterwegs nicht nochmal gemeldet hatte, weil er mir im Telefongespräch ja auch mitteilte, dass andere scheinbar Stunden später erscheinen (was natürlich nicht ok ist), was bei mir ja nicht der Fall war.
Im Nachhinein denke ich mir natürlich auch, dass es gut ist, dass er nicht mein Vermieter geworden ist, zumal das Haus auch nicht gerade einladend aussah.
Rechtsschutzversicherung ist übrigens nicht vorhanden.
Danke für den Tipp GrayBear. Ich hatte auch auf Zweckgebundenheit o.ä. gehofft und im Mietrecht gibt es doch sicherlich auch etwas wie Verhältnismäßigkeit, zumal er wusste, dass ich eine Anreise von 7 Stunden reiner Zugfahrt hatte? Zumindest meinem Empfinden nach (was natürlich nicht zählt) war seine Aktion, mich vor der Tür stehen zu lassen, unverhältnismäßig, obwohl ich sofort anrief, als er um 16:23 Uhr die Email schrieb, dass er nicht mehr verfügbar sei.
Er schrieb in seiner letzten Email, dass eine von mir gewünschte vorzeitige Weitervermietung (also vor dem 1. Mai) "entsprechend dem Aufwand ggf." (was auch immer er damit meint) gerne eingeleitet werden könnte, wenn ein entsprechendes Einverständnis schriftlich vorliegt. Ansonsten würde das Mietverhältnis am Ende des Monats enden. Ich habe ja jetzt zweimal letzte Woche per Mail erklärt, dass ich nicht mehr an dem Zimmer interessiert bin und die Aprilmiete zurückerhalten möchte (Willenserklärung in Textform), zumal ja noch gar kein schriftlich fixiertes Mietverhältnis bestand.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Kann ich da rechtlich etwas machen bzw. argumentieren, dass seine Aktion nicht verhältnismäßig war bzw. hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten sollte (falls Rechtsberatung nicht erlaubt
Das Mietverhältnis ist nicht zu stande gekommen, da der Vermieter zwar für April bereits Miete, du aber kein Zimmer bekommen hast.

Maßgebend sind die tatsächlichen Gegebenheiten. Klar kann der MV auch mündlich geschlossen werden. Aber der Vermieter hat seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt.

Details zur Wohnungsübergabe spielen keine Rolle. Der Vermieter kann vielleicht selbst vom Vertrag zurücktreten. Aber er kann nicht einfach die Miete einbehalten. Dafür hätte er mindestens die Wohnungsschlüssel übergeben müssen.

Der Fall ist so klar, da gibt es nichts drüber nachzudenken. Ich könnte mir sogar vorstellen, das eine Vermietung gar nicht geplant war und das Ganze eine Betrugsmasche ist.

Also schriftlich zur Rückzahlung derMiete auffordern. Dafür eine Frist setzen. Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein.

Erfolgt keine Erstattung innerhalb der Frist, Strafanzeige wegen Betrug oder Anwalt einschalten. Letzteres wäre natürlich sehr aufwändig, darum eher Variante 1.
 
Zuletzt bearbeitet:

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Mit einer Anzeige kriegt er sein Geld auch nicht wieder.
Betrug? Würde mich interessieren, ob dieser Straftatbestand überhaupt vorliegt.
Aber wir werden es wohl nicht erfahren. Ich bin auch kein Anwalt für Mietrecht. Wie kaum jemand hier.
 

Amoebe

Mitglied
Das Mietverhältnis ist nicht zu stande gekommen, da der Vermieter zwar für April bereits Miete, du aber kein Zimmer bekommen hast.

Maßgebend sind die tatsächlichen Gegebenheiten. Klar kann der MV auch mündlich geschlossen werden. Aber der Vermieter hat seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt.

Details zur Wohnungsübergabe spielen keine Rolle. Der Vermieter kann vielleicht selbst vom Vertrag zurücktreten. Aber er kann nicht einfach die Miete einbehalten. Dafür hätte er mindestens die Wohnungsschlüssel übergeben müssen.

Der Fall ist so klar, da gibt es nichts drüber nachzudenken. Ich könnte mir sogar vorstellen, das eine Vermietung gar nicht geplant war und das Ganze eine Betrugsmasche ist.

Also schriftlich zur Rückzahlung derMiete auffordern. Dafür eine Frist setzen. Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein.

Erfolgt keine Erstattung innerhalb der Frist, Strafanzeige wegen Betrug oder Anwalt einschalten. Letzteres wäre natürlich sehr aufwändig, darum eher Variante 1.
Danke, das wäre ja schön, wenn es so wäre.
In seiner Excel Datei zum Anmelden hat er geschrieben, dass die Anzahlung von 200€, die ich am 18.3. geleistet habe, einbehalten werden, wenn das Mietverhältnis nicht zustande kommen sollte (der Fall ist ja nun eingetreten), als Aufwandsentschädigung o.ä.
Diese 200€ wurden mit weiteren 200€, die ich am 3.4. geleistet habe, verrechnet zur Miete des ersten Monats April. Dementsprechend ist der Zweck der Anzahlung doch auch die Miete (es heißt ja nicht umsonst Anzahlung). Dann wäre es doch unrechtens, wenn er diese einbehalten würde/könnte ohne Gegenleistung?
Und du meinst, dass es auch unerheblich ist, dass er mir per Mail am letzten Montag (am Tag nach der Aktion) um 12:47 Uhr eine telefonische Terminvereinbarung bis 15 Uhr für einen Ersatztermin zum Einzug am gleichen Tag anbot (für die Folgetage wäre es unsicher und bedürfe einer rechtzeitigen Planung schrieb er). Abgesehen davon, dass ich kein Interesse mehr hatte und das auch so schrieb, ist ~13 Uhr auch nicht gerade rechtzeitig und ein 2 Stunden Fenster mMn nicht gerade flexibel vor dem Hintergrund, dass die Miete schon geleistet war.
Ich schätze mal, dass er auch nicht damit gerechnet hat, dass ich eine Alternative habe.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Hier wurde schon öfter geschrieben, dass überhaupt kein Vertrag zustande gekommen sein soll.

Gut - dann gab es nie einen Vermieter, keinen Mieter, kein Mietobjekt und keine Mietzahlung.
Es gibt dann jetzt erst recht keinen Widerruf, keinen Rücktritt, keine Kündigungsmöglichkeit, keine Aufhebung aber auch keinen Grund anzureisen sowie keine Pflichten wie sie ein Vermieter hätte.
All dies sind Dinge, die nur durch einen Vertrag entstehen können.

Das einzige was es dann noch gibt ist ein Zahlungsempfänger, der eine Summe ohne Rechtsgrund erhalten hat - und die kann man natürlich zurück fordern.

Anscheinend stimmt da aber was nicht.

Eine unterschriebene Hausordnung kann nur als Ergänzung eines wie auch immer zustande gekommenen Mietvertrages verstanden werden.
Die Hausordnung schreibt selten Leuten im Nachbarhaus vor, was sie zu tun haben, sondern den Mietern des Hauses. Mieter wird man nur durch einen Vertrag. Und der verweist - als Bestandteil -auf die Hausordnung.

Gibt es nun einen Vertrag, so eröffnet erst dieser die Möglichkeiten (s.o.) sich daraus zu lösen.
 
V

Versuch

Gast
Hallo,
folgende Situation hat sich zugetragen:
Ich bin letzten Sonntag für ein Praktikum von Kiel nach Frankfurt mit dem Regionalexpress, ICE, S-Bahn und Bus gefahren. Es war mit dem Vermieter zunächst abgemacht, dass ich am Vortag zwischen 15:30 und 16:30 Uhr eintreffe. Zumindest hatte ich diese Zeitspanne in meiner Anmeldung (pdf) angegeben. In dem vom Vermieter ausgestellten und von ihm unterschriebenen Mietbescheid (pdf) hat er diese Zeitspanne jedoch einseitig und ohne mich in Kenntnis zu setzen auf 16:00 Uhr geändert, dabei sollte es doch durchaus berechtigt sein, dass ich bei der langen Anfahrt nur eine Zeitspanne nennen kann?
Aufgrund persönlicher Umstände musste ich meine Anreise um einen Tag auf Sonntag verschieben und informierte den Vermieter telefonisch am Samstag morgen. Zuvor schrieb ich ihm eine E-Mail, weil ich ihn zunächst telefonisch nicht erreichen konnte, und bat um die gleiche Zeitspanne zur Ankunft. Es schien kein Problem zu sein, denn der Vermieter war erfreut bzw. bedankte sich, dass ich mich überhaupt meldete bzw. das überhaupt mitteilte. Er erzählte dann noch, dass manche trotz Zusage zu nachmittags dann erst um 18 Uhr kämen und dass ihn das nicht erfreute.
Am Sonntag stieg ich dann um 16:23 Uhr an der Bushaltestelle, die max. 5min von dem angebotenen WG-Zimmer in seinem Haus entfernt liegt, aus und erhielt zeitgleich die E-Mail vom Vermieter, dass er für heute nicht mehr erreichbar sei. Er schrieb, dass er traurig und wütend sei, dass ich mich nicht nochmal meldete zwecks Ankunftszeitpunkt (dementsprechend war die E-Mail voller Rechtschreibfehler), weil er davon ausging, dass wir in unserem Telefongespräch am Samstag morgen das so besprochen hätten, dass ein "Zwang" meinerseits bestand, mich nochmal zu melden. Für mich klang das aus dem Gespräch nur als optional heraus (nach dem Motto, dass ich mich nochmal melden könne), zumal ihm meine genannte Zeitspanne bekannt war.
Ich rief sofort an und sagte, dass ich sofort da sei (aufgrund des Verkehrs konnte ich nicht verstehen, ob der Vermieter überhaupt abgehoben hatte oder nur der Anrufbeantworter ansprang). Um Punkt 16:30 Uhr (also innerhalb der Zeitspanne) stand ich vor seiner Tür. Nach mehrmaligem Klingeln und Anrufen (bestimmt 5-6 mal) und 3 E-Mails später mit der Bitte mich reinzulassen, bin ich dann wieder in die Innenstadt gefahren, um mir Schlüssel für ein Apartment abzuholen, in dem ich jetzt auch lebe (Plan B).
Alternativ hätte ich mir theoretisch natürlich auch eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel suchen können und dann am Folgetag nochmal beim Vermieter auftauchen bzw. einen neuen Einzugstermin vereinbaren können. Für mich kam das jedoch nicht in Frage, weil das Vertrauensverhältnis hinüber war. Solch einer Person, die mich bewusst ausgesperrt hat, um mir scheinbar einen Denkzettel zu verpassen und die wusste, dass ich am Folgetag meinen ersten Arbeitstag hatte, überweise ich nicht noch 700€ Kaution.
Problem ist nun, dass ich schon die Aprilmiete für das Zimmer von 400€ gezahlt hatte und der Vermieter auf meine Forderung, mir das Geld zurück zu überweisen, bisher nicht eingeht. Er schrieb nur, dass er das Zimmer zu Anfang Mai weitervermieten würde, wenn ich kein Interesse mehr am Einzug hätte.
Kann ich da rechtlich etwas machen bzw. argumentieren, dass seine Aktion nicht verhältnismäßig war bzw. hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten sollte (falls Rechtsberatung nicht erlaubt)? Unterschrieben hatte ich bisher nur eine Zusatzvereinbarung (Verhaltensregeln im Haus) und keinen Mietvertrag über Miethöhe, Dauer etc. Vom Vermieter weiß ich zudem seinen Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus für mögliche Hilfe/Antworten.
Ich finde diese Geschichte sehr merkwürdig.

Entweder gibt es einen Mietvertrag (nun mündlich oder schriftlich abgeschlossen) oder nicht. Wenn du ihm Geld für die Miete überwiesen hast, deutet das meiner Meinung nach doch darauf hin, dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist, oder nicht?

In diesem Fall könntest du nicht einfach einseitig zurück treten, sondern müsstest den Vertrag erst kündigen. Reguläre Kündigungsfrist sind 3 Monate, bei möbliertem Mietraum weniger. In diesem Fall würdest du dem Vermieter noch die Miete für den Rest des Kündigungszeitraums schuldig sein.

Ob du einseitig von diesem Vertrag zurückzutreten kannst, weil es da offenbar ein Missverständnis oder sonstiges Kuddelmuddel über den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe gegeben hat, müsstest du in der Tat rechtlich klären lassen. Neben Anwälten bieten auch Mietervereine oder manchmal auch Verbraucherzentralen Rechtsberatung an.

Persönlich habe ich da Zweifel, dass dir ein Rücktrittsrecht zusteht, bin aber kein Jurist.

(Nur Meinung:)
Im Übrigen finde ich deinen Anspruch an einen potenziellen Vermieter überzogen. Du erwartest allen Ernstes, dass sich dieser an einem Sonntag Nachmittag über einen Zeitraum von 1,5 Stunden bei der zu übergebenden Wohnung / Zimmer aufhält, um auf dich zu warten? Das ist eine Schlüsselübergabe, keine Hotel mit Rezeption.

Wenn der Vermieter in der Nähe wohnt, kann er natürlich aus Kulanz ausmachen, dass du ihn anrufst oder per Chat mitteilst, wann genau du angekommen bist oder sobald du abschätzen kannst, wann du ankommst und er dann erst kommt. Habt ihr aber offensichtlich so nicht vereinbart.

Dass er sich auf eine Schlüsselübergabe am Sonntag eingelassen hat (üblich ist Werktag incl Samstag) und das bevor die Kaution überwiesen war, zeigt schon guten Willen.

Dass du einen Plan B in petto hattest und jetzt offenbar woanders wohnst, finde ich auch merkwürdig. Hast du zwei Mietverträge parallel abgeschlossen?

Im Gegensatz zu den meisten Meinungen hier finde ich, dass dem Vermieter die April - Miete moralisch zusteht (juristisch kann ich es nicht beurteilen).

Immerhin hat er das Zimmer oder Apartment offenbar für dich frei gehalten und dass er im laufenden Monat jemanden finden kann, der sofort einzieht und taggenau bezahlt, ist eher unwahrscheinlich. Ob du im Gegenzug einen Anspruch auf das Geld für eine Hotelübernachtung gehabt hättest wegen der geplatzten Schlüsselübergabe, ist ebenfalls eine juristische und hier außerdem fiktive Frage

#2Ct
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Jetzt sind doch noch einige Details dazugekommen, die das Ganze noch undurchsichtiger gemacht haben. Es gab eine E-Mail, in der 200,-€ als Aufwandsentschädigung bestätigt wurden? Dann war das also doch keine Mietanzahlung und damit sind sie vielleicht doch "futsch".

Ok, versuch einfach Dein Glück mit einem Einschreiben und evtl. dem Mahnbescheid (Kostet nur das Formular und 20,-€ oder so). Wenn dem widersprochen wird, muss Du eben vor Gericht. Aber wenn Du in keinem Mieterverein bist und keine Versicherung hast, dann wird der Anwalt und das Verfahren teurer als 400,-€ und es macht keinen Sinn zu klagen. Darauf spekuliert dieser Herr womöglich. Soll heißen: beim nächsten Mal weniger Chaos anrichten.
 

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