Dalmatiner
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Eine Anzahlung für Wohnraum- Mietverträge, die bei Nichtantritt einbehalten wird, ist rechtswidrig. Egal ob man Mieter ist oder Untermieter, egal ob befristeter Vertrag oder nicht.
Anders sieht das aus, wenn es sich um eine Ferienunterkunft oder was vergleichbares handelt. Da sind Anzahlungen üblich und da kann der Vermieter auch was einbehalten bei Nicht- Antritt. Diese Variante scheint es aber nicht zu sein, denn andererseits soll ja auch Kaution gezahlt werden. Das ist in dieser Höhe (700€) völlig unüblich für ein Ferienobjekt.
Also: einen MV gibt es. Den haben beide Parteien unterzeichnet. Dann ist der Vermieter am Ankunftstag aber nicht da. Obwohl er weiss, daß der Mieter aus 700km Entfernung anreist. Weil dieser sich- und auch das steht in Frage- um 30 Minuten verspätet hat. Wir nehmen auch an, das diese Wohnungsübergabe am Tag X zu Uhrzeit Y keine Pfllcht für beide Seiten ist, die sich direkt aus dem Mietvertrag ergibt.
Der Vermieter weiss auch, daß dem Mieter nun ein Schaden droht, weil er an diesem Sonntag einen anderen Schlafplatz braucht. Am Montag ruft er dann an und bietet einen Termin an, der 2h und 15 min später stattzufinden hat. Sonst ist wieder 1 Woche Ruhe.
Ich würde sicherheitshalber den MV fristlos kündigen und auf die gescheiterte Wohnungsübergabe verweisen. Das Verhalten des Vermieters ist unzumutbar. Dieser muss lediglich einen Schlüsselbund übergeben. Dafür ein Zeitfenster von 30 Minuten einmal in der Woche zu offerieren und dies 2h vorher dann zu offenbaren, grenzt an Sabotage.
Im Übrigen Anzahlung zurückfordern schriftlich mit Fristsetzung und hoffen das du das Geld bekommst. Durch das neuerliche Angebot vom Montag hat der Vermieter seine Position verbessert. Jedoch wirkt er weiterhin so, als wenn er gar kein Interesse an der Vermietung hat.
Ein Gericht würde sich mit der Frage befassen, was man Mieter und Vermieter zumuten kann. Das ergibt sich nicht direkt aus dem Mietvertrag und auch nicht aus dem Mietrecht. Es geht um Nebenpflichten, die die Beteiligten haben. Und da ist das Handeln des Vermieters nicht zumutbar
Anders sieht das aus, wenn es sich um eine Ferienunterkunft oder was vergleichbares handelt. Da sind Anzahlungen üblich und da kann der Vermieter auch was einbehalten bei Nicht- Antritt. Diese Variante scheint es aber nicht zu sein, denn andererseits soll ja auch Kaution gezahlt werden. Das ist in dieser Höhe (700€) völlig unüblich für ein Ferienobjekt.
Also: einen MV gibt es. Den haben beide Parteien unterzeichnet. Dann ist der Vermieter am Ankunftstag aber nicht da. Obwohl er weiss, daß der Mieter aus 700km Entfernung anreist. Weil dieser sich- und auch das steht in Frage- um 30 Minuten verspätet hat. Wir nehmen auch an, das diese Wohnungsübergabe am Tag X zu Uhrzeit Y keine Pfllcht für beide Seiten ist, die sich direkt aus dem Mietvertrag ergibt.
Der Vermieter weiss auch, daß dem Mieter nun ein Schaden droht, weil er an diesem Sonntag einen anderen Schlafplatz braucht. Am Montag ruft er dann an und bietet einen Termin an, der 2h und 15 min später stattzufinden hat. Sonst ist wieder 1 Woche Ruhe.
Ich würde sicherheitshalber den MV fristlos kündigen und auf die gescheiterte Wohnungsübergabe verweisen. Das Verhalten des Vermieters ist unzumutbar. Dieser muss lediglich einen Schlüsselbund übergeben. Dafür ein Zeitfenster von 30 Minuten einmal in der Woche zu offerieren und dies 2h vorher dann zu offenbaren, grenzt an Sabotage.
Im Übrigen Anzahlung zurückfordern schriftlich mit Fristsetzung und hoffen das du das Geld bekommst. Durch das neuerliche Angebot vom Montag hat der Vermieter seine Position verbessert. Jedoch wirkt er weiterhin so, als wenn er gar kein Interesse an der Vermietung hat.
Ein Gericht würde sich mit der Frage befassen, was man Mieter und Vermieter zumuten kann. Das ergibt sich nicht direkt aus dem Mietvertrag und auch nicht aus dem Mietrecht. Es geht um Nebenpflichten, die die Beteiligten haben. Und da ist das Handeln des Vermieters nicht zumutbar