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Miete zurückerhalten

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Eine Anzahlung für Wohnraum- Mietverträge, die bei Nichtantritt einbehalten wird, ist rechtswidrig. Egal ob man Mieter ist oder Untermieter, egal ob befristeter Vertrag oder nicht.

Anders sieht das aus, wenn es sich um eine Ferienunterkunft oder was vergleichbares handelt. Da sind Anzahlungen üblich und da kann der Vermieter auch was einbehalten bei Nicht- Antritt. Diese Variante scheint es aber nicht zu sein, denn andererseits soll ja auch Kaution gezahlt werden. Das ist in dieser Höhe (700€) völlig unüblich für ein Ferienobjekt.

Also: einen MV gibt es. Den haben beide Parteien unterzeichnet. Dann ist der Vermieter am Ankunftstag aber nicht da. Obwohl er weiss, daß der Mieter aus 700km Entfernung anreist. Weil dieser sich- und auch das steht in Frage- um 30 Minuten verspätet hat. Wir nehmen auch an, das diese Wohnungsübergabe am Tag X zu Uhrzeit Y keine Pfllcht für beide Seiten ist, die sich direkt aus dem Mietvertrag ergibt.

Der Vermieter weiss auch, daß dem Mieter nun ein Schaden droht, weil er an diesem Sonntag einen anderen Schlafplatz braucht. Am Montag ruft er dann an und bietet einen Termin an, der 2h und 15 min später stattzufinden hat. Sonst ist wieder 1 Woche Ruhe.

Ich würde sicherheitshalber den MV fristlos kündigen und auf die gescheiterte Wohnungsübergabe verweisen. Das Verhalten des Vermieters ist unzumutbar. Dieser muss lediglich einen Schlüsselbund übergeben. Dafür ein Zeitfenster von 30 Minuten einmal in der Woche zu offerieren und dies 2h vorher dann zu offenbaren, grenzt an Sabotage.

Im Übrigen Anzahlung zurückfordern schriftlich mit Fristsetzung und hoffen das du das Geld bekommst. Durch das neuerliche Angebot vom Montag hat der Vermieter seine Position verbessert. Jedoch wirkt er weiterhin so, als wenn er gar kein Interesse an der Vermietung hat.

Ein Gericht würde sich mit der Frage befassen, was man Mieter und Vermieter zumuten kann. Das ergibt sich nicht direkt aus dem Mietvertrag und auch nicht aus dem Mietrecht. Es geht um Nebenpflichten, die die Beteiligten haben. Und da ist das Handeln des Vermieters nicht zumutbar
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Alternativ hätte ich mir theoretisch natürlich auch eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel suchen können und dann am Folgetag nochmal beim Vermieter auftauchen bzw. einen neuen Einzugstermin vereinbaren können. Für mich kam das jedoch nicht in Frage, weil das Vertrauensverhältnis hinüber war.
Man müsste ja mal diesem Herrn genauer auf die Finger schauen, ob er sich öfter schwarz leicht verdientes Geld hintenrum in die eigene Tasche steckt.
Mit so einer Äußerung über den Vermieter wäre ich schon eher vorsichtig.
Denn der "Rücktritt" kam ja eindeutig von Dir, Amoebe. Der Vermieter hat Dir nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass jetzt kein Einzug mehr erfolgen könnte.

Diese Absprache über die Zeit der Schlüsselübergabe ist mehr als verkorkst gelaufen.

Und wenn Du für 200 Euro per vertraglicher Vereinbarung haftbar gemacht werden kannst, ist leider hier der Vermieter nicht im Unrecht.

Und ich schließe mich letztlich anderen Vorschreibern an, ob ein Klageerfolg wirklich vorliegt, was ich persönlich anzweifel, kann sicher eindeutig jemand vom Fach klären.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Wir sind hier in einem Hilferufforum. Jeder darf seine Gedanken äußern @Eisherz . Willst mich verklagen, wenn man Vermutungen äußert? Das wird schwierig werden.
Was hast Du denn für komische Gedanken?
Für Deine Vermutungen über ein möglicherweise strafbares Verhalten des Vermieters gibt es allerdings keine konkrete Grundlage, darauf bezog sich allein mein Satz.
 

Amoebe

Mitglied
Also, wie ich schon schrieb, gibt es eine Anmeldung meinerseits, eine von ihm unterzeichnete Mietreservierung/-bestätigung und eine von mir unterzeichnete Sondervereinbarung (sonst habe ich nichts unterschrieben).
Der Vermieter wird das Zimmer zum 1.5. weitervermieten, wenn ich bis morgen nicht den Einzug nebst Sicherheit (700€ Kaution) vorgenommen habe. Wenn ich eine vorzeitige Weitervermietung wünsche (was ich tue), könne diese "entsprechend dem Aufwand ggf. gerne eingeleitet werden, wenn hier die entsprechende Einverständnis schriftlich vorliegt. Ansonsten endet dies am Ende des Monats."
@Versuch: Wo liest du bitte eine Anspruchshaltung von mir heraus, wenn ich den Vermieter gefragt habe, ob auch eine Zeitspanne von 1std (nicht 1,5std) möglich sei und er telefonisch zugestimmt hat? Im Übrigen wohnt er da. Er ist auch kein Betrüger im eigentlichen Sinne, nur bisschen sonderbar (mit der Meinung bin ich ja scheinbar fast allein). Beruflich ist er Vertriebsmanager und ich finde es schade, dass er es trotzdem nötig hat, Praktikanten "abzuziehen". Für mich ist das nichts anderes.
Mein Plan B war ein Apartment meines Arbeitgebers, das für mich bis zum letzten Montag reserviert war (nein, ich habe es niemandem weggenommen), ist halt nur ein bisschen teurer.
Ich weiß nicht, was solche Kommentare bzgl. Anwalt sollen. Es geht hier wie gesagt um 400€ Streitwert und wenn ich eine Rechtschutzversicherung hätte, würde ich hier ja nicht schreiben. Ich erhoffe mir ja nur Anregungen, Erfahrungswerte etc. Insofern spielen Meinungen für mich schon eine Rolle @Buntehäsin.
@Eisherz Hättest du an meiner Stelle im Hotel übernachtet und am Folgetag eine erneute Kontaktaufnahme versucht und 700€ Kaution überwiesen? Sorry, glaube ich dir nicht. Ich dachte, dass meine Reaktion (zumindest emotional) nachvollziehbar ist.
@Dalmatiner Vielen Dank für den Beitrag. Das klingt für mich zumindest fundiert.
Auch vielen Dank an alle anderen für ihren Input bisher (auch kritischen). Sorry, dass ich nicht direkt zitiert habe. Ist mir bisschen aufwendig mitm Tablet.
Dann werde ich wohl den Weg mit dem Einschreiben und evtl. Mahnbescheid gehen. Sollte ich ihm vorher noch das von ihm verlangte schriftliche Einverständnis geben (ist ihm vielleicht wichtig, damit seine von ihm unterzeichnete Mietreservierung hinfällig wird)? Wobei ich ja schon zweimal in Textform (Email) erklärt habe, dass ich nicht mehr an dem Zimmer interessiert bin und ich auch nicht weiß, was er mit "entsprechend dem Aufwand" im finanziellen Sinne meint.
 

kasiopaja

Urgestein
Wie bist Du denn überhaupt auf diesen Vermieter gestoßen? Das wäre für den Sachverhalt auch wichtig.
War es auf einer Plattform für Ferienwohnungen oder wie bist Du auf den gekommen?
 
V

Versuch

Gast
@Versuch: Wo liest du bitte eine Anspruchshaltung von mir heraus, wenn ich den Vermieter gefragt habe, ob auch eine Zeitspanne von 1std (nicht 1,5std) möglich sei und er telefonisch zugestimmt hat? Im Übrigen wohnt er da. Er ist auch kein Betrüger im eigentlichen Sinne, nur bisschen sonderbar (mit der Meinung bin ich ja scheinbar fast allein). Beruflich ist er Vertriebsmanager und ich finde es schade, dass er es trotzdem nötig hat, Praktikanten "abzuziehen". Für mich ist das nichts anderes.
Mein Plan B war ein Apartment meines Arbeitgebers, das für mich bis zum letzten Montag reserviert war (nein, ich habe es niemandem weggenommen), ist halt nur ein bisschen teurer.
So, wie du schreibst, würde ich als nicht-Jurist davon ausgehen, dass ein Vertrag mündlich abgeschlossen wurde (übereinstimmende Willenserklärung/ konkludentes Handeln).

Der Hinweis mit dem Anwalt (nicht nur von mir) verdankt sich der Tatsache, dass in Deutschland juristische Laien keine Rechtsberatung leisten dürfen. Eine Meinung kann jede/r haben. Das hilft bei rechtlichen Fragen aber nicht wirklich weiter.

Ich korrigiere mich: du hast darum gebeten, im Zeitraum innerhalb einer Stunde anreisen zu können (nicht 1,5 h). Anscheinend gab es nichtsdestotrotz telefonisch ein Missverständnis: offenbar dachtest du, er sei einverstanden, er verstand anscheinend einen Zeitpunkt (16 Uhr).

Davon auszugehen, dass eine andere Person einen längeren Zeitraum (in diesem Fall eine Stunde) lang auf die eigene Anreise wartet, finde ich nichtsdestotrotz schon eine Anspruchshaltung.

Du hättest ihn zumindest über die Verspätung informieren können (auch hier gab es offenbar telefonisch ein Missverständnis: anscheinend war er ja der Meinung, dass du das auch zugesagt hättest.)

Dass er dort wohnt, mildert das etwas ab.

Aber dennoch kann man vernünftigerweise davon ausgehen, dass Menschen an einem Sonntag Nachmittag evtl noch andere Dinge zu tun haben oder andernorts erledigen wollen (zum Beispiel jemanden besuchen) anstatt zu warten.

Dass er dich 'abziehen' wollte, kann ich aus dem Geschilderten nicht entnehmen.

Der Termin zur Schlüsselübergabe ist geplatzt.

Am nächsten Tag hat er lt deiner Information eine Mail geschrieben und angeboten, dass eine Schlüsselübergabe noch am gleichen Tag stattfinden kann, wenn du bis 15 Uhr noch anrufst

Falls das nicht klappt, könne die Schlüsselübergabe noch in der gleichen Woche an einem anderen Tag stattfinden, aber mit etwas Vorlauf/ Planung.

So zumindest verstehe ich diese Aussage von dir:

Und du meinst, dass es auch unerheblich ist, dass er mir per Mail am letzten Montag (am Tag nach der Aktion) um 12:47 Uhr eine telefonische Terminvereinbarung bis 15 Uhr für einen Ersatztermin zum Einzug am gleichen Tag anbot (für die Folgetage wäre es unsicher und bedürfe einer rechtzeitigen Planung schrieb er). Abgesehen davon, dass ich kein Interesse mehr hatte und das auch so schrieb, ist ~13 Uhr auch nicht gerade rechtzeitig und ein 2 Stunden Fenster mMn nicht gerade flexibel vor dem Hintergrund, dass die Miete schon geleistet war.
2 Stunden Zeit zum zurück rufen ist jetzt nicht so üppig. Andererseits wissen wir nicht sicher, wann er die Mail geschrieben hat. Meistens brauchen Mails nur paar Minuten, bis sie eintreffen. Im Einzelfall kann das aber auch mal mehrere Stunden dauern.

Alles in allem: schreib dem Vermieter am besten einen Brief (per Prio, dann gibt es einen Nachweis), dass du vom Mietvertrag zurück trittst, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst und eine Weitervermietung so bald wie möglich wünschst und schreib das Geld für die Aprilmiete ab
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Falls es über Airbnb ging ist klar, daß das Mietrecht mit Füssen getreten wird. Dieses Geschäftsmodell ist nicht kompatibel zum Mietrecht. Es passt nur zur Ferienvermietung und das auch das nur zur Hälfte.

Ändert aber nichts an meiner Einschätzung.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
@Eisherz Hättest du an meiner Stelle im Hotel übernachtet und am Folgetag eine erneute Kontaktaufnahme versucht und 700€ Kaution überwiesen? Sorry, glaube ich dir nicht. Ich dachte, dass meine Reaktion (zumindest emotional) nachvollziehbar ist.
Vermutlich hätte ich das getan.
Ich hätte mich entschuldigt für die schiefgelaufene Schlüsselübergabe und hätte dann das Apartement bezogen.
Was sollte mir denn passieren? Was hätte der Vermieter mir denn für Knüppel in die Beine werfen können?
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Es gab eine E-Mail, in der 200,-€ als Aufwandsentschädigung bestätigt wurden?
der typ kann keine "Aufwandsentschädigung" fordern.
Das geht nur bei Ehrenamt (die Arbeit muss gemeinnützlich oder kirchlich oder mildtätig sein).
Als Privatmensch kann er auch keine "Bearbeitungsgebühr" verlangen.

Du schreibst, der Typ macht ständig Rechtschreibfehler in einem Wust von mails.
Das hört sich so an, als ob er sich selbst als professionellen Geschäftsmann sieht, der mit "Fachsprache" um sich wirft und sich so im Recht sieht.
Ich denke, du kommst da echt nur mit einem Anwalt weiter, weil der Typ aufgrund seiner Unkenntnis überhaupt keiner Argumentation gegenüber aufgeschlossen sein wird.
 

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