Winnetou
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Kann natürlich schon - je nach Umständen eben. Und in diesem Fall waren die von Aaron geschilderten Umstände eben so, dass eine Festnahme und die Anwendung unmittelbaren Zwangs mit ziemlich hoher Sicherheit unnötig und unverhältnismäßig waren.Wieso nicht? Bei Diebstahl kann schon eine Festnahme durchgeführt werden.
Seit wann werden denn solche Beträge den Kindern von ihren Eltern in bar übergeben und in einer schnöden Klassenkasse gesammelt? Für sowas gibt es doch in aller Regel ein Konto, und die Zahlung erfolgt per Überweisung.In der Klassenkasse befanden sich mehrere tausend Euro, wenn da wirklich die Beiträge der Schüler für die Klassenfahrt drin waren. Sagen wir 300€ mal 20 gleich 6000€.
Aber selbst wenn die Klassenkasse einen höheren Betrag enthalten haben sollte, rechtfertigt das nicht die Maßnahmen, die die Polizisten in diesem Fall ergriffen haben. Die anderen Umstände - Jugendlicher, geständig, einsichtig, Personalien bekannt - ändern sich ja nicht dadurch.
"Fluchtgefahr" spielt dann eine Rolle, wenn eine tatverdächtige Person sich absetzen und man ihrer nicht mehr habhaft werden könnte, wenn man sie nicht direkt am Fliehen hindert. Es müsste die Gefahr bestehen, dass durch die Flucht irgendwas vertuscht und die Strafverfolgung behindert wird. Und zudem müsste die Strafandrohung auch hoch genug sein. Das ist in diesem Fall doch alles nicht gegeben. Der Sachverhalt war klar, der Täter minderjährig, reumütig und in keiner Weise aggressiv, seine Identität bekannt, die Tat wurde vor Zeugen eingeräumt. Wozu also bitte eine Festnahme?Das zieht eine drastische Strafe nach sich, und es besteht Fluchtgefahr. Ich verstehe nicht, warum es hier auf die Handschellen ankommen soll.
Selbstverständlich ist sowas eine klassische jugendtypische Straftat, die mit "gewöhnlicher Kriminalität" gar nichts zu tun haben muss.Mit Notlage und Dumme-Jungen-Streich hat das nichts zu tun, sondern mit gewöhnlicher Kriminalität.
"Raub" ist rechtlich gesehen auch schon wieder was ganz anderes - das lag in diesem Fall nicht vor. Und einen schlechten Charakter hat ein Mensch sicherlich nicht automatisch, wenn er mal was klaut. Wäre es so, wären wir wohl von einer Menge Personen mit schlechtem Charakter umgeben. Aber glücklicherweise sind die Dinge nicht so simpel und Menschen wesentlich vielschichtiger.Dein Sohn hat geklaut. Vielleicht wirkte er unberechenbar. Wer das gemeinsame Geld einer Klasse raubt hat nun einen sehr schlechten Charakter. Die Polizei kann das so entscheiden und das war sicher auch gut so.
Die Polizei kann eben nicht entscheiden, wie sie will. Und ob sie in diesem Fall korrekt gehandelt hat, halte ich wirklich für sehr fraglich.Die Polizei kann das so entscheiden und das war sicher auch gut so.
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