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Mein sohn will studieren

momo28

Moderator
Teammitglied
Dein Sohn scheint es hervorragend zu können, dir ein schlechtes Gewissen zu machen.
Doch dazu hat er kein Recht und du musst dich dagegen verwahren.

Du und dein Mann ihr macht was ihr könnt und wo ist sein Beitrag für die Familie.

Dein Sohn will nehmen, nehmen, nehmen, aber dafür nichts tunt.

Mache ihm klar, er soll sich umgehend um einen Studienplatz bemühen und dann Bafög beantragen. Weiter soll er sich eine Studentenwohnung suchen.

Und bis dahin bekommt er nur noch sein Taschengeld und die Fahrkarte.
Alles, was er sonst möchte, soll er sich erarbeiten.
 

tork

Aktives Mitglied
Hm, wir kennen natürlich nur Deine Sicht. Daher finde ich es schwer eine Urteil abzugeben. Natürlich sollte sich Dein Sohn auch selbst anstrengen. Aber Du sagst Du hast ein behindertes Kind? Oftmals ist es doch so, dass, wenn Eltern sich vermehrt einem Kind wegen einer Behinderung zuwenden, die anderen automatisch auch mehr fordern, weil sie sich nicht genügend beachtet oder gar zurückgesetzt fühlen. Auch kann das psychische Probleme bei diesen Kindern auslösen. Wie war das in der bisherigen Lebensgeschichte Deines Jungen? Vielleicht wäre hier eine Beratungsstelle, die sich damit auskennt, auch nicht verkehrt. Nicht, damit Du ihm mehr Zuwendung gibst, sondern damit er auch Jemanden (außerhalb der Familie) hat, der sich seine Probleme und Sorgen anhören kann und ihn dabei untestützen kann bald ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
 
M

Mayamaus

Gast
Ich will es nur erwähnen, das Kindergeld steht natürlich den Eltern zu, soweit sie natürlich ihren elterlichen Pflichten, entsprechend ihren Möglichkeiten, nachkommen.
Ich weiss gar nicht wer dieses Gerücht mit dem Kindergeld in die Welt gesetzt hat.
Wenn er auszieht, steht dem Sohn das gesamte Kindergeld zu. So war das gemeint, ist aber auch logisch.

Mayamaus
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Ich würde auch hinterfragen, ob das mit der Freundin und der Schwangerschaft stimmt. Ich kannte mal wen, der hat für die Abtreibung seiner Freundin "gesammelt". Dann war sie aber nie schwanger gewesen. Nach der Beschreibung des Charakters könnte das im Bereich des Möglichen liegen.
 
E

eraser4400

Gast
...und dein Sohn sollte mal nach der Definition des Wortes "Urlaub" suchen. Das ist nämlich die Zeit, die man von seinem Arbeitsplatz fernbleibt, obwohl eigentl. Arbeitsleistungen zu erbringen wären...Oh! Er arbeitet gar nicht...?

Na dann...

Was will er denn eigentlich studieren? Weis er DAS denn wenigstens? Und reicht dafür sein Abitur? Hat er überhaupt eines?
Für einen unselbstständigen Menschen ist ein Studium eigentl. eine Sackgasse. Im Gegensatz zur Schule (wo man gesagt bekommt, was man wann, wo und wie lernen soll, um eine Klassenarbeit zu bestehen), ist dies im Studium nicht mehr so. Da muss man das selbständig mit den richtigen Mitteln am richtigen Ort, die Lehrmaterialien selbst beschaffen und verstehen, was relevant davon ist und was nicht, um eine der Klausuren zu meistern. Das erfordert eine Menge Selbstständigkeit.
Man muss so zu sagen, das Lernen, lernen...

Nicht umsonst klagen die Professoren unserer Hochschulen oft davon, das die meisten der heutig Eingeschriebenen gar keine Studierfähigkeit mehr aufweisen...
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Wenn er 18 ist,
muss er Euch Kostgeld zahlen, wenn er bei Euch wohnt.
Allerdings müsst Ihr ihm die erste Ausbildung zahlen.

Wenn man es genau nimmt, müsste man mit Hilfe der Unterhaltstabellen (Düsseldorfer Tabelle) ausrechnen, wer wem wieviel zahlt.
Die meisten Eltern/Kinder machen das nicht, sondern einigen sich.
Aber daraus könntest Du sehen, ob er mit den 200.- Forderung recht hat.

Wenn er auszieht, müsst Ihr ihn aber auf jeden Fall unterhalten (!), und zwar 860.- (nach Düsseldorfer Tabelle), das ist der Betrag , der einem Studierenden mindestens bis zum ersten Abschluss (Bachelor) zusteht,
deswegen wäre ich nicht scharf darauf, dass er auszieht. BaFöG und/oder Arbeit Deines Sohnes (wozu man ihn aber nicht zwingen kann) mindern den Betrag.

hier kannst Du das nachlesen

er hat dafür die Verpflichtung, SCHNELL zu studieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Wenn er auszieht, steht dem Sohn das gesamte Kindergeld zu. So war das gemeint, ist aber auch logisch.

Mayamaus
ganz so ist es nicht;
sie sind unterhaltspflichtig und können dafür auch das Kindergeld hernehmen;
an sich steht es aber den Eltern FÜR die Kindererziehung zu. So ist es gedacht.


Und bis dahin bekommt er nur noch sein Taschengeld und die Fahrkarte.
Alles, was er sonst möchte, soll er sich erarbeiten.
das ist so nicht passend, wenn er über 18 ist bzw. man müsste es eben auf den Einzelfall ausrechnen.
Pauschal vom Kind ohne Ausbildung zu verlangen, es soll arbeiten, ist gegenstandslos.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Eine Beispielrechnung wäre (nach der erwähnten Düsseldorfer Tabelle)

Dein Sohn bekommt:
Essen 160.-
anteilig Wohnung (nehmen wir an, er spart auf die Art 150.- WG-Zimmer)
handy-Vertrag 20.-
Taschengeld 75.-
er bekommt im Monat von Euch im Moment also 405.-
dazu verdient er pro Monat 390.- FSJ
____________
sein Einkommen: 795.-
wenn er noch sein Kindergeld bekommen sollte, kommt er auf 989.-

Da er zu Hause wohnt, stehen im 541.- zu.
Also muss er Euch Geld zahlen:
795.- - 541- = 254.- im Monat
989.- - 541.- = 448.-, wenn Ihr im sein Kindergeld geben würdet (das ist ja für ihn Einkommen).

wenn er auszieht, müsst Ihr im Geld zahlen:
860.- (Düsseldorfer Tabelle) - 795.- (was er sonst hätte) = 65.-
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
Pauschal vom Kind ohne Ausbildung zu verlangen, es soll arbeiten, ist gegenstandslos.
Wie meinst Du das? Üblicherweise wird volljährigen Kindern eine gewisse Übergangszeit gewährt, in denen sie sich eine Ausbildung suchen können und in denen die Eltern unterhaltspflichtig sind. Diese ist aber auf 4 Monate begrenzt. Tritt das Kind nicht innerhalb dieser Frist eine Ausbildung an, muss es arbeiten gehen.

Und auch wenn der grundsätzlich durch die Eltern zu leistende Unterhaltsbedarf bei ca. 800 € liegt, müssen sie diese Summe nur zahlen, wenn sie auch leistungsfähig sind. Wenn die 3 weiteren Kinder minderjährig sind, sind diese vorrangig. Das stark pflegebedürftige Kind auf jeden Fall. Da muss man schon einen sehr hohen Verdienst haben, um noch Unterhalt zahlen zu können.
 

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