Genau da wäre ich mir nicht sicher: Bei der Kreditvergabe fragt die Bank ja normalerweise, wofür der Kredit gebraucht wird und will dann sicer auch was schriftlich: ZB einen Kaufvertrag, oder die Bestätigung der Anzahlung oder sonst irgendwas.höchstens die überweisung der 50.000 (zuerstz von der bank zu ihr, dann von ihr zu ihm) könnten als "argument" gelten. aber er kann einfach behaupten, dass es eine schenkung war und sie steht dumm da. zeugen wird er im zweifelsfall genügende auftreiben, da bin ich mir sicher.
Außerdem kann eine Schenkung unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden
(wiki)Da eine Schenkung ohne Gegenleistung des Beschenkten erfolgt, aber das Vermögen des Schenkers mindert (möglicherweise auch seine Bonität), hat sie grundsätzlich das Potential, Interessen Dritter in besonderem Maße zu gefährden. Daher gesteht ihr das Recht nur eine sehr geringe Schutzbedürftigkeit zu und sieht für eine Vielzahl von Fällen vor, dass die Schenkung wieder rückgängig gemacht werden kann.
In dem Fall könnte man sagen, dass die Bank der Dritte ist, zu dessen Gunsten die Schenkung rückgängig gemacht werden kann. Die Bonität der TE ist ja auch beeinträchtigt und vermutlich hätte sie keine anderen Möglichkeiten, den Betrag an die Bank zurückzuzahlen, als durch Rückgängigmachen der Schenkung.
Zumindest klingt das nach einem vielversprechenden Ansatz. Ein Anwalt kann da sicher leicht weiterhelfen!
Wichtig ist halt, dass Du liebe TE Dich nicht einlullen lässt und um Dein Recht kämpfst!