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Mein Freund hat seine Affäre geschwängert

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Also ich habe einen Kreditvertrag über diese genannte Summe bei der Postbank . Diese Summe habe ich von der Bank bereits erhalten und meinem ( Freund bzw Ex ) auf sein Konto überwiesen . Er hat damit die Anzahlung für das Haus gemacht . Er ist im
Grundbuch eingetragen , weil er meinte er will mich da raushalten falls was schief geht und wir könnten mich ja später nachtragen .
Was ich damals nicht wusste ist dass ich auf meinem Kreditvertrag noch 3000 Euro von seinem Rest Auto Kredit abzahle ... er kennt da jemand von der Versicherung , war einmal mit dort und der meinte es müsste alles so sein . Hab nochmal nachgefragt und er meinte anders geht es nicht . Mein Ex bzw Freund was auch immer hat mir dieses Geld nicht wieder gegeben. Was ich damals auch nicht schlimm fand.
Aber der Mann von der Versicherung sagte noch zu ihm , gib ihr was schriftlich sonst hast du alles sie nichts

Meine ganz dringende Empfehlung:

Genau diesen ganze Zusammenhang schreibst Du auf und gehst damit und mit dem Kreditvertrag zum Rechtsanwalt.

Im Moment sieht es so aus: Du alleine hast den Kredit aufgenommen. Damit hat Dein Ex-Freund nichts zu tun.
Damit stehst Du gegenüber der Postbank alleine in der Verpflichtung, der Postbank das Geld mit Zinsen zurückzuzahlen.

Achtung, wichtig: Hier ist zu prüfen, ob die Postbank als Sicherheit sich in das Grundbuch hat eintragen lassen!!! Wenn nein, welche Sicherheiten hat die Postbank dann genommen?

Du hast einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch, weil Du das Haus mitfinanzierst. Also geh zum Grundbuch und besorge Dir einen Grundbuchauszug (10 €). Den nimmst Du zum Anwalt mit.

Da ich davon ausgehe, dass Dein Freund das Haus alleine nicht halten und Dir oder der Postbank die 50.000 € zurückzahlen kann, wird er das Haus verkaufen müssen. Das ist nicht Dein Problem. Jedoch Dein Risiko liegt darin, dass er das Haus mit Verlust verkauft und in der Folge Schulden verbleiben, an denen Du einen Anteil hast, wenn Du oder die Postbank ihr Geld nicht voll erhält.

Du, das wird eine rechtlich diffizile Sache.

Dein Ex-Freund hat Dich hintergangen, weil er das Geld zumindest teilweise in eine andere Sache (Ablöse des Autokredits) gesteckt hat. Ich denke schon, dass sich ein Rückforderungsanspruch einfach darstellen lässt.

Du solltest Dir in folgendem Punkt klar sein. Du kommst nur dann mit einem blauen Auge aus der Sache, wenn Du jetzt kämpfst. Ob sich der materielle Verlust auf Null reduzieren lässt, kann jetzt noch nicht gesagt werden.

Übrigens, da ich davon ausgehe, dass Du einen Rechtsstreit gewinnen wirst, gehen die Kosten Deines Rechtsanwaltes zu Lasten Deines Ex-Freundes. Also nimm Dir einen guten Anwalt !
Nur bei einem Vergleich trägst Du die Kosten Deines Anwaltes so wie anteilige Gerichtskosten.

Viel Erfolg,
Nordrheiner
 
Ich kann nur dem Rat mit dem Anwalt zustimmen.

Wenn du nicht im Grundbuch eingetragen bist, kann dein (Ex)Freund das Haus nach Lust und Laune verkaufen und sich das Geld einsacken.

Du stehst weiterhin mit deinen 50 000 Euro in der Schuld.
 
Was ich damals nicht wusste ist dass ich auf meinem Kreditvertrag noch 3000 Euro von seinem Rest Auto Kredit abzahle ... er kennt da jemand von der Versicherung , war einmal mit dort und der meinte es müsste alles so sein . Hab nochmal nachgefragt und er meinte anders geht es nicht . Mein Ex bzw Freund was auch immer hat mir dieses Geld nicht wieder gegeben. Was ich damals auch nicht schlimm fand.
Aber der Mann von der Versicherung sagte noch zu ihm , gib ihr was schriftlich sonst hast du alles sie nichts
Schlau gemacht. Er hat dir auch noch seine Karre aufs Auge gedrückt.
Er scheint ja mit allen Wassern gewaschen zu sein. Du warst aber auch zu blauäugig und sitzt jetzt gewaltig in der S****. Du hast nicht nur die Anzahlung fürs Haus geleistet, ohne eine Sicherheit zu haben, sondern ihm auch noch ermöglicht, sein Auto ratenfrei zu bekommen. Wie stellst du dir eine persönliche Klärung der Finanzen vor? Seinen mündlichen Versprechungen kannst du nicht trauen. Es geht um eine Menge Geld. Du solltest schleunigst einen Anwalt suchen. Nach Möglichkeit, vor eurem persönlichen Gespräch.
Dieser Feigling hat nichtmal die Courage dich aufsuchen und schreibt dir dafür schleimende Nachrichten. Er will nur seinen eigenen A**** retten.
 
Er hat dir nur gesagt, das er dich betrogen hat, weil sie nun schwanger ist.
Ob du dir einen Anwalt leisten kannst ?
Die erste Beratung ist oft kostenlos und ich vermute es wird die beste Investition deines Lebens sein...
 
Er hat dir nur gesagt, das er dich betrogen hat, weil sie nun schwanger ist.
Ob du dir einen Anwalt leisten kannst ?
Die erste Beratung ist oft kostenlos und ich vermute es wird die beste Investition deines Lebens sein...
 
Einen Anwalt zu nehmen ist keine Sünde sondern der Fehler den du bisher gemacht hast ihn nicht zu haben.
Du musst ihm nicht erst noch eine Chance geben du riskierst für das Weitere wieder ohne Zeugen dazustehen.
Das wäre sooo dumm!!
Geh jetzt zu einem Anwalt unabhängig von seinem Verhalten wie willst du sonst überprüfen ob er dir echte Dokumente gibt???
 
Du willst noch abwarten bis du dir einen Anwalt holst? Nach dem, was du da als letztes geschrieben hast, willst du noch abwarten?
Das klingt doch langsam alles sehr unglaubwürdig.
 
Du willst noch abwarten bis du dir einen Anwalt holst? Nach dem, was du da als letztes geschrieben hast, willst du noch abwarten?
Das klingt doch langsam alles sehr unglaubwürdig.

Naja, ich kann verstehen, dass man in gewissen Situationen aus Gründen diverser Ängste einfach nicht in der Lage ist, das eigentlich Angemessene zu tun. Ist ähnlich wie bei Patienten, die trotz schlimmer Symptome nicht den Weg zum Arzt finden. Die TE ist natürlicherweise noch im Schockzustand.

Meines Erachtens ist es das Wichtigste, dass sich die TE jetzt mental wieder sammelt. Vermutlich tut ihr der ständige Kontakt (Nachrichten per Smartphone etc.) zu dem Typen (positiver möchte ich ihn nicht benennen) auch nicht gut.

Ich rate ihr (nochmals), sich vertrauenswürdigen möglichst professionellen Menschen zu offenbaren. An erster Stelle stände für mich die Suche nach einem Anwalt. Dies könnte man indirekt über andere Stellen oder Personen machen oder sich auch direkt ins Internet begeben. Auf die Schnelle weiß ich jetzt nicht, welche Art von Anwalt der Richtige wäre. Vielleicht kann dazu ein anderer einen Tipp geben!?
 
Lieber sofort zum Anwalt gehen. Und auch ein Gespräch mit der Bank kann sinnvoll sein (vielleicht verhält es sich ja wirklich so, das die Bank im Grundbuch mit drinsteht, oder sonst irgendwie Rat weiß). Trotzdem würde ich zu allererst zum Anwalt gehen- auch aus taktischen Gründen!
Hast Du denn garnichts schriftlich? Nicht mal ne Mail, wo es um den Hauskauf geht, oder SMS?
Also zumindest scheint es ja wohl einen Zeugen zu geben, für den autokauf (der Verkäufer, dem ja auch anscheinende nicht ganz wohl dabei war) das ist ja schon mal was.
 
Das mit der Geldüberweisung für den Hauskauf lässt sich beweisen anhand der Bank-Kontoauszüge.
Die Rückgabeforderung basiert - nach meinen Kenntnissen - auf gesetzlichen Bestimmungen im BGB, nach denen Verlobungsgeschenke zurückzugeben sind, wenn die Verlobung aufgelöst wird. Auch wenn es hier in diesem Fall keine Verlobung gegeben haben sollte, so denke ich doch, kann man die Geldüberweisung analog sehen, da diese auch im Hinblick auf eine gemeinsame Zukunft erfolgte.

Und die gemeinsame Zukunft gibt es nunmehr sicher nicht mehr.
Auch hier wieder: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Sei mutig. Du hast schon mental genug verloren. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung! Hol Dir Dein Geld zurück!

LG, Nordrheiner
 

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