Nordrheiner
Sehr aktives Mitglied
Also ich habe einen Kreditvertrag über diese genannte Summe bei der Postbank . Diese Summe habe ich von der Bank bereits erhalten und meinem ( Freund bzw Ex ) auf sein Konto überwiesen . Er hat damit die Anzahlung für das Haus gemacht . Er ist im
Grundbuch eingetragen , weil er meinte er will mich da raushalten falls was schief geht und wir könnten mich ja später nachtragen .
Was ich damals nicht wusste ist dass ich auf meinem Kreditvertrag noch 3000 Euro von seinem Rest Auto Kredit abzahle ... er kennt da jemand von der Versicherung , war einmal mit dort und der meinte es müsste alles so sein . Hab nochmal nachgefragt und er meinte anders geht es nicht . Mein Ex bzw Freund was auch immer hat mir dieses Geld nicht wieder gegeben. Was ich damals auch nicht schlimm fand.
Aber der Mann von der Versicherung sagte noch zu ihm , gib ihr was schriftlich sonst hast du alles sie nichts
Meine ganz dringende Empfehlung:
Genau diesen ganze Zusammenhang schreibst Du auf und gehst damit und mit dem Kreditvertrag zum Rechtsanwalt.
Im Moment sieht es so aus: Du alleine hast den Kredit aufgenommen. Damit hat Dein Ex-Freund nichts zu tun.
Damit stehst Du gegenüber der Postbank alleine in der Verpflichtung, der Postbank das Geld mit Zinsen zurückzuzahlen.
Achtung, wichtig: Hier ist zu prüfen, ob die Postbank als Sicherheit sich in das Grundbuch hat eintragen lassen!!! Wenn nein, welche Sicherheiten hat die Postbank dann genommen?
Du hast einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch, weil Du das Haus mitfinanzierst. Also geh zum Grundbuch und besorge Dir einen Grundbuchauszug (10 €). Den nimmst Du zum Anwalt mit.
Da ich davon ausgehe, dass Dein Freund das Haus alleine nicht halten und Dir oder der Postbank die 50.000 € zurückzahlen kann, wird er das Haus verkaufen müssen. Das ist nicht Dein Problem. Jedoch Dein Risiko liegt darin, dass er das Haus mit Verlust verkauft und in der Folge Schulden verbleiben, an denen Du einen Anteil hast, wenn Du oder die Postbank ihr Geld nicht voll erhält.
Du, das wird eine rechtlich diffizile Sache.
Dein Ex-Freund hat Dich hintergangen, weil er das Geld zumindest teilweise in eine andere Sache (Ablöse des Autokredits) gesteckt hat. Ich denke schon, dass sich ein Rückforderungsanspruch einfach darstellen lässt.
Du solltest Dir in folgendem Punkt klar sein. Du kommst nur dann mit einem blauen Auge aus der Sache, wenn Du jetzt kämpfst. Ob sich der materielle Verlust auf Null reduzieren lässt, kann jetzt noch nicht gesagt werden.
Übrigens, da ich davon ausgehe, dass Du einen Rechtsstreit gewinnen wirst, gehen die Kosten Deines Rechtsanwaltes zu Lasten Deines Ex-Freundes. Also nimm Dir einen guten Anwalt !
Nur bei einem Vergleich trägst Du die Kosten Deines Anwaltes so wie anteilige Gerichtskosten.
Viel Erfolg,
Nordrheiner