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Kündigungsfrist bei Tod des Mieters im ambulant Betreuten Wohnen

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Oh je.
Hat er wenigstens Geld hinterlassen, damit Du das alles in Ruhe abschließen, kündigen und bezahlen kannst? Und Dir etwas Zeit lassen kannst.

Sonst kündige einfach, wie Du es für richtig hältst. Wenn das dem vermieter nciht gefällt, dann wird er Dir das schon mitteilen.

Aber 3 Monate nach Tod finde ich schon hastig.
Auf seinem Konto ist soviel Geld, dass ich soweit alles zahlen kann. Bin jetzt bei 10 000 €mit Bestattung, Mietzahlungen, unbezahlte Rechnungen, Inkasso usw.

Kündigung ist geschrieben, habe @CAT Vorschlag übernommen.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Guck mal, das hat mich jetzt beschäftigt. Die normale gesetzliche Frist ist 3 Monate.

Zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher frist agt das Gesetz folgendes:

(2) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats (gesetzliche Frist). § 573a Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.

Demnach wäre es doch der 31. Mai. Und keine 3 Monate. Wäre ja auch sonst kein Unterschied zur ordentlichen Kündigung.
So hatte ich es auch gelesen, dass der Sterbemonat mitzählt.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Geniale Idee !!!

Wenn er 500K auf dem Konto hat, sind die auch weg !

@Kirschblüte
ich verstehe es so:
Z.B.: 15/03/24 = Todestag
Sonderkündigung = innerhalb vier Wochen zum nächsten Monatsdritten
wäre aus meiner Sicht der 03/04/2024
jetzt
+
3 Monate wäre der
03/07/2024

Mein Beileid.
Er hat keine 500 000 € auf dem Konto, allenfalls soviel, dass ich alles zahlen kann. Der 31.07. ist Quatsch.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Das ist wohl das Beste, damit es erledigt ist.

Wenigstens hast Du die Vollmacht. Das hatten wir damals bei meinem Vater nicht. Es hat 6 Monate gedauert, bis der Erbschein kam.
Ich kann jedem nur empfehlen, eine Vorsorgevollmacht und eine Bank- und Kontovollmacht über den Tod hinaus abzuschließen. Die Bank hatte mir sogar die Karte gesperrt, ich musste den Sachbearbeiter darauf aufmerksam machen, dass das unzulässig ist, wenn eine Bankvollmacht besteht.
 
G

Gelöscht 126488

Gast
Danke, nein ich kann das Erbe nicht ausschlagen, weil ich von seinem Konto alles bezahlen muss.
Das Appartement wurde renoviert übernommen, aber die Schönheitsklauseln sind, wie du erwähnst, rechtlich nicht zu halten. Alle 3 Jahre Wohnzimmer etc. solange wohnt er nicht mal dort.

Ich habe eine Bankvollmacht über den Tod hinaus und eine Vorsorgevollmacht. Das rettet mich finanziell gerade, andernfalls müsste ich alles bezahlen.
Auch wenn du es schon gefunden hast, Kündigungsfristen gelten immer ab Zeitpunkt der Ausstellung, hast du dies im März gemacht zählt der März noch mit rein.

Zu den Renovierungen, solche Klauseln sind schlichtweg von Anfang an nichtig. Bei Bedarf suche ich dir gerne die Urteile raus damit du dem Vermieter direkt widersprechen kannst, mach das unbedingt schriftlich, ich weiß in deiner Situation hat man gerade anderes im Kopf.

Zu guter letzt mein Beileid, zu deinem Verlust.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Auch wenn du es schon gefunden hast, Kündigungsfristen gelten immer ab Zeitpunkt der Ausstellung, hast du dies im März gemacht zählt der März noch mit rein.

Zu den Renovierungen, solche Klauseln sind schlichtweg von Anfang an nichtig. Bei Bedarf suche ich dir gerne die Urteile raus damit du dem Vermieter direkt widersprechen kannst, mach das unbedingt schriftlich, ich weiß in deiner Situation hat man gerade anderes im Kopf.

Zu guter letzt mein Beileid, zu deinem Verlust.
Danke! Dass die Renovierungsklauseln unwirksam sind, weiß ich, allerdings muss man schauen, was als Abnutzung (Boden, eingebaute Küche) gilt. Die Übergabe hat noch nicht stattgefunden. Danach kann ich bzgl. Renovierung erst aktiv werden, aber angedeutet wurde schon, ich solle die Wohnung streichen.
 
G

Gelöscht 126488

Gast
Danke! Dass die Renovierungsklauseln unwirksam sind, weiß ich, allerdings muss man schauen, was als Abnutzung (Boden, eingebaute Küche) gilt. Die Übergabe hat noch nicht stattgefunden. Danach kann ich bzgl. Renovierung erst aktiv werden, aber angedeutet wurde schon, ich solle die Wohnung streichen.
War die Wohnung bei Einzug renoviert? Weißt du das zufällig? Oder hat dein Vater bei Einzug irgendwas in der Richtung festgehalten? Wenn nein bist du nicht verpflichtet sie zu streichen.
 
G

Gelöscht 126488

Gast
Genau weiß ich es nicht, denke aber schon, da Neubau. Im Mietvertrag steht "nach dem Übergabeprotokoll" es gibt aber keines.
Achtung: Neubau ist nicht gleichzusetzen mit renoviert.
Trotzdem muss ich sagen da reicht mein Wissen nicht aus. Ich würde mich da aber an das halten was der Anwalt uns damals sagte (wir hatten den selben Stress bei meiner Oma), “solange der Wohnraum nicht verwohnt ist und keine 7-8 Jahre vergangen sind wird dem kein Gericht recht geben.” (Gedächtnis Zitat)
 

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