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Was gehört bei der Krankenkasse zu Kost und Unterkunft?

Natha

Mitglied
Hallo
Ich habe einen Antrag bekommen mich freiwillig Krankenversichern zu lassen.
Bei meinem Partner kann ich bald einziehen und dort kostenlos wohnen gehört das auch zu Kost und Unterkunft da das in dem Antrag gefragt wird?
 
G

Gelöscht 128256

Gast
Ich weiß nicht, ob das Deine Frage beantwortet.
Aber lies mal:

Zitat:
"" Eine Kompaktkur dauert in der Regel 3 Wochen und wird nur alle 3 Jahre genehmigt. Je nach Krankenkasse werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 25 € pro Tag oder mit einer einmaligen Pauschale von 100 € bezuschusst.“"
 

Natha

Mitglied
Tut mir leid damit kann ich nichts anfangen ich meine in der Einkommenserklärung steht die Frage Unterkunft und kost ob da auch dazu gehört, wenn man kostenlos beim Partner wohnt?
 

CAT

Aktives Mitglied
Wenn du kostenlos bei deinem Partner wohnst, dann hast du keine Miete zu bezahlen.

Wenn das mit Unterkunft gemeint ist, dann kannst du dort 0 Euro angeben.

Mit Kost dürfte gemeint sein, wie viel du ca. für Lebensmittel ausgibst.
 

Natha

Mitglied
Wenn du kostenlos bei deinem Partner wohnst, dann hast du keine Miete zu bezahlen.

Wenn das mit Unterkunft gemeint ist, dann kannst du dort 0 Euro angeben.

Mit Kost dürfte gemeint sein, wie viel du ca. für Lebensmittel ausgibst.
OK .... ich habe etwas gelesen das das was mit Arbeitgeber zu tun hätte ,der kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellt .Wenn man nur vom Partner und Familie lebt ohne Sozialleistungen zahlt man ja den Mindestbetrag bestimmt oder?
 

CAT

Aktives Mitglied
Ich habe mir jetzt mal ein paar Anträge auf freiwillige Krankenversicherung von diversen Krankenkassen angeschaut. Da wird nicht nach Unterkunft und Kost gefragt (Ausgaben) sondern ob man Einnahmen aus Miete und Pacht hat.

Kannst du mal ein Bild machen von dem Abschnitt?

1703583633963.png
 
G

Gelöscht 128256

Gast
Ich weiß nicht, ob das Deine Frage beantwortet.
Aber lies mal:

Zitat:
"" Eine Kompaktkur dauert in der Regel 3 Wochen und wird nur alle 3 Jahre genehmigt. Je nach Krankenkasse werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 25 € pro Tag oder mit einer einmaligen Pauschale von 100 € bezuschusst.“"
Ich verstehe das so, dass das mit häuslichen Gegebenheiten nichts zu tun hat.
 

CAT

Aktives Mitglied
OK .... ich habe etwas gelesen das das was mit Arbeitgeber zu tun hätte ,der kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellt .Wenn man nur vom Partner und Familie lebt ohne Sozialleistungen zahlt man ja den Mindestbetrag bestimmt oder?
Schau am Besten auf der Seite der Krankenkasse nach , welche du für deine Versicherung im Auge hast.
Nachstehend, was die Techniker Krankenkasse dazu schreibt:

1703583916463.png
Quelle:
 
G

Gelöscht 128256

Gast
Um was geht es hier eigentlich bei #1?
Um einen Antrag auf eine (freiwillige) Krankenversicherung? (Siehe Eingangsbeitrag.)
Oder um eine Steuererklärung?
 

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