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Kündigungsfrist bei langjähriger Beschäftigung – bin etwas verwirrt 🤔

Die Kündigungsfrist verlängert sich nur für den Arbeitgeber!
Selbstverständlich kann im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt sein, dass die gesetzlichen Fristen beidseitig gelten.
 
Mir sagt schon der gesunde Menschenverstand das es gar nicht sein kann.
Wie sollte ein AN dann einen Betrieb verlassen können wenn er 4 Monate vorher, ins blaue hinein, kündigen müsste?
Es ist in der Tat ziemlich egal, was dein Bauchgefühl oder dein GM dir sagt.
Zum Beispiel ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende für beide Seiten bei (für den AG) entsprechend "wichtigen" Positionen überhaupt keine Seltenheit.

Das ist dann aber auch vertraglich so vereinbart! Denn "man" kann alles vertraglich vereinbaren, der AN darf nur nicht schlechter als das Gesetz und der AG gestellt sein.
 
Es ist in der Tat ziemlich egal, was dein Bauchgefühl oder dein GM dir sagt.
Zum Beispiel ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende für beide Seiten bei (für den AG) entsprechend "wichtigen" Positionen überhaupt keine Seltenheit.

Das ist dann aber auch vertraglich so vereinbart! Denn "man" kann alles vertraglich vereinbaren, der AN darf nur nicht schlechter als das Gesetz und der AG gestellt sein.
Aber hier in diesem Fall hat der/die TE doch klar geschrieben, dass im AV stand, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Und das sind gemäß des hier im Thread verlinkten Gesetzes nunmal vier Wochen.

Meine Güte.
 
Es ist in der Tat ziemlich egal, was dein Bauchgefühl oder dein GM dir sagt.
Ist es für mich nicht, da ich in der Juristerei zu 99 Prozent mit meinem Bauchgefühl stets richtig liege.

Zum Beispiel ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende für beide Seiten bei (für den AG) entsprechend "wichtigen" Positionen überhaupt keine Seltenheit.
Es geht aber nicht um irgendwelche speziellen Jobs und der damit einhergehenden, individuellen vertraglichen Gestaltung. Sondern um Betriebszugehörigkeiten im allgmeinen, die dann einfach mal JEDEN Arbeitnehmer betreffen würden. Und das empfinde ich mehr als logisch, das dies nicht sein kann.


Das ist dann aber auch vertraglich so vereinbart! Denn "man" kann alles vertraglich vereinbaren, der AN darf nur nicht schlechter als das Gesetz und der AG gestellt sein.
Nur DU schreibst über vertragliche Vereinbarungen. Alle anderen haben sich nach der Sachlage im Topic gerichtet.
 
Nur DU schreibst über vertragliche Vereinbarungen. Alle anderen haben sich nach der Sachlage im Topic gerichtet.
Naja, DU fragst dich, wie ein AN je eine Kündigungsfrist von 4 Monaten haben könnte - nachdem eine Userin schrieb, das wäre ihre Kündigungsfrist bei Eigenkündigung gewesen. (die muss vertraglich vereinbart gewesen sein, beruht auf einer ungültigen Klausel im AV o.ä. und hat mit Spackos nichts zu tun).
Das bezieht sich also auch nicht so richtig auf das Topic, denn das Gesetz wurde hier früh genug von anderen verlinkt 🙂
 
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