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Kündigungsfrist bei langjähriger Beschäftigung – bin etwas verwirrt 🤔

Wie wer es, wenn Ihr mal den § 622 BGB lesen würdet.? Er wurde hier verlinkt. Gerne noch mal:
Hier übrigens ganz deutlich welche Fristen für Arbeitgeber gelten und welche für Arbeitnehmer wenn diese nicht detailliert im Arbeitsvertrag benannt sind:

Hier zitiert aus obigem Link:

§ 622

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
 
Weil in § 622 Abs. 1 steht:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Weil in § 622 Abs. 2 steht:

"Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber..."
 
Dann hattest du entweder eine gesonderte Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder einen 💩-Anwalt
Is so. 😆
Das sich immer noch nicht rumgesprochen hat, dass für AN die Staffelung der Kündigungsfrist nicht gilt....
Selbst hier im Forum war das schon oft genug ein Thema und wurde immer entsprechend beantwortet.

Bei einer Eigenkündigung, die gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgt und eigenhändig unterschrieben ist, muss die Kündigung innerhalb einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Diese Frist ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Google, 3 Sekunden.
Und dafür beschäftigt ihr Anwälte...
 
Ich bin übrigens auch vom Fach und finde es nicht richtig, wie Laien hier immer wieder ihre falschen Rechtsauffassungen vehement trotz Zitats der gesetzlichen Grundlage vertreten.
 
Nein, keine gesonderte Vereinbarung.
Dann hat meine ehemalige Kollegin auch einen 💩 Anwalt.
Die ist nämlich noch länger im Unternehmen.
Mir sagt schon der gesunde Menschenverstand das es gar nicht sein kann.
Wie sollte ein AN dann einen Betrieb verlassen können wenn er 4 Monate vorher, ins blaue hinein, kündigen müsste?
Fast jeder AG sucht dringend, am besten ab sofort.

Was hattet ihr denn da für Spackos angeheuert?
 

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