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Kündigung wegen Mitwirken an einem Pornodreh?

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Er wird den Pornodreh vorher auch nicht als Nebentätigkeit angemeldet haben. Man muss bei Nebentätigkeiten auch den Inhalt beschreiben. wenn er das gemacht hätte, dann hätte er ja nciht entlassen werden können, weil es gar nciht erlaubt worden wäre.

Ich denke, er wusse, worauf er sich einlässt. Hab da kein Mitleid.
 
Mir persönlich geben Pornos nichts. Aber wie schon gesagt, jeder ab 18 soll sich das angucken, was er will. So lange alles von allen Beteiligten freiwillig geschieht, viel Spaß. Wenn ich mir nun vorm Fernseher oder Rechner einen Porno ansehe, mich dazu mit mir selbst vergnüge und mich hinterher entspannter fühle, verderbe ich damit auch keine Kinderseelen.

Man wird nicht vom bloßen Porno gucken gleich pornosüchtig. Da ist schon ein gewisses Suchtpotenzial vorhanden. Wäre es nicht der Porno, wäre es Alkohol, Glücksspiel, Zigarretten, was auch immer. Sucht ist eine Krankheit, die wird nicht durch Pornos ausgelöst.

Danke.

Rainer mag sich manchmal etwas merkwürdig ausdrücken... aber er hat von etlichen Dingen die das Menschliche und das Geistig-Seelische betreffen n.m.M. tatsächlich Ahnung.

Nein, hat er nicht.

ich mein es ja nicht böse, aber ich halte es für wichtig Dir das zu schreiben: Du bist an dieser Stelle wirklich nicht gut informiert.

Es ist sehr leicht - sogar im Internet aufschlußreiche Ausführungen von Experten zu lesen, die eine negative Auswirkung von Pornographie auf Kinder/Jugendliche beschreiben.

Wen es interessiert, empfehle ich den Link: https://www.welt.de/gesundheit/psyc...-werden-durch-harte-Pornografie-gepraegt.html

Nachdem Du den Artikel gelesen hast, findest Du den Zusammenhang von Pornographie und Kinder/Jugendliche immer noch lächerlich?

LG, Nordrheiner

Das ist kein seriöser Link, da N24 zum Alxel Springer Verlag gehört, ebenso wie Welt.
 
Es ist sehr leicht - sogar im Internet aufschlußreiche Ausführungen von Experten zu lesen, die eine negative Auswirkung von Pornographie auf Kinder/Jugendliche beschreiben.

Hier geht es nicht um Moral oder sonstige Befindlichkeiten.
Der AN (Beamter auf Widerruf?) hat eine Nebentätigkeit ausgeübt ohne seinen AG zu benachrichtigen. Das reicht normalerweise for eine Abmahnung. Bei Beamten weiss ich nicht...

Haltet mal den Ball flach.
 
Ich habe auf die Fachmeinung eines Sexualwissenschaftlers aufmerksam gemacht.
Wenn Du über mehr Kompetenz als dieser verfügst, dann lass uns an Deinem Wissen teilhaben.

Ich habe dies schon kund getan und du hast duch sehr gehässig über mich lustig gemacht. Beiträge wurden leider entfernt. Lustig gemacht über etwas das ich im gewalt Forum gepostet habe.
 
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Kleiner Tipp: Ein Link ist zielführend - oder auch nicht. Aber er kann niemals seriös oder unseriös sein. Über diese und ähnliche Eigenschaften kann ein Link nicht verfügen.

Wenn das das einzige ist was dir als Erwiderung einfällt scheint dir ja wenigstens bewusst zu sein, dass die Quelle nichts taugt.
 
Um dem inzwischen "angestrebten" Kommunikationsniveau gerecht zu werden, wurde dieser Thread in den Bereich "Gesellschaft" verschoben. Bitte beachtet, dass auch hier persönliche Sticheleien noch immer OT sind.
 
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