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Kündigung Schwerbehinderter - Eingliederungszuschuss zurückzahlen? Hilfe

B

bluemchen5

Gast
Hallo zusammen!

Ich habe ein Problemchen:

Mein Arbeitgeber hatte mich 15 Monate Beschäftigt.
Anzumerken ist, dass bei mir eine Schwerbehinderung von 70% vorliegt und der Arbeitgeber 60% des Arbeitengeltes als Eingliederungszuschuss bekommen hat.

Nun ist es aber so gekommen, dass er mich aus betrriebswirtschaftlichen Gründen kündigen musste.

Wir haben das zusammen besprochen und es stellte für mich selbst kein Problem dar bzw. ich wusste über die Problematik bescheid.

Wir haben das Inegrationsamt eingeschaltet und diese haben uns ein Formular in 2 facher Ausfertigung zugeschickt
(Arbeitgeber + Arbeitnehmer) dass wir dann beide ausfüllen mussten.

Wir haben dann die beiden Schreiben wieder zurück gesendet und auf die Entscheidung des Integrationsamtes gewartet. Diese schrieben ein paar Tage später zurück und teilten mit das die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, in diesem Falle, in Ordnung gehe, da betsimmte Voraussetzungen dafür gegeben sind bzw. in diesem Falel eben betriebliche Notwendigkeit.

Auf diesem Schreiben vom Integrationsamt war ebenfalls vermerkt, dass dieses Schreiben also die Bestätigung vom Inegrationsamt an das Arbeitsamt weitergeleitet wird.

Mein Arbeitsgeber hat nun gedacht, dass die Sache in Ordnung sei und es eben erledigt ist.

Vor kurzem erhielt er einen Schreiben vom Arbeitsamt wo die Weiterbeschäftigungserklärung angefordert wurde.

Anzumerken ist aber, dass er mich ja 8 Monate länger beschäftigt hat. Also nachdem die letzte Zahlung des Zuschusses kam eben.

Ich kenne Ihn sehr gut bzw. wir haben ein gutes Verhältniss miteinander, deswegen schreibe ich das und frage eben mal nach.
Er hat mir damals ermöglicht zu arbeiten und eben auch Berufserfahrung zu sammeln. Für die Kundigung an sich war eben mitunter die momentane wirtschaftliche Lage verantwortlich.

Können jetzt noch Forderungen vom Arbeitsamt bestehen.

Anzumerken ist dazu auch noch, dass er vorher mit dem Arbeitsamt telefoniert hat, und man im telefonisch bestätigt hat, dass er keine Rückzahlung leisten muss, wenn dass Integrationsamt die Kündigung bewilligen würde und da ja sowieso wirtschaftliche Gründe eine Rolle spielen.

Wichtig ist für mich und für Ihn eben.

Was kann da an Forderung noch kommen ODER KANN überhaupt noch was zurückgefordert werden.

Danke schonmal für eure Hilfe

Gruß
bluemchen5
 
D

Deichgräfin

Gast
SGB III Arbeitsförderung


§ 221 Rückzahlung

Eingliederungszuschüsse sind teilweise zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderungszeitraums oder einer Nachbeschäftigungszeit beendet wird. Dies gilt nicht, wenn


1. der Arbeitgeber berechtigt war, das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, zu kündigen,


2. eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, berechtigt war,
 

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