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Krankschreiben wegen Mobbing auch bei Fremdarzt

Hallo,

ich bin selber gemobbt wurden und das massiv. Ich wurde sexuell belästigt von einem höher stehenden Arbeitgeber und ich wehrte mich dagegen. Leider ist so gewesen, dass man mir nicht geglaubt hat bzw. dass man meinte ich hätte psychisch eins an der Klatsche und wäre zu sensibel. Ich wurde auf der Arbeitsstelle gesperrt und musste weite Fahrwege in Kauf nehmen. Das Unternehmen hatte einen großen Stellenabbau, das Klima war auf dem Nullpunkt und jeder schaute nur auf Sich.

Es ist sehr vieles vorgefallen, was ich nicht erwähne. Allerdings haben mich die Erlebnisse sehr erschöpft und deswegen ging ich zum Arzt und ließ mir eine Erschöpfungsdepression ( Boreout/Burnout ist nicht anerkannt) für 5 Euro schriftlich bestätigen und kündigte. Ich habe zwischenzeitlich eine andere Stelle und auch auf dieser ist das Klima mehr als bedenklich. Ich denke, man muss im Arbeitsleben eine gewisse Gleichgültigkeit und LeckmichamArschEinstellung entwickeln, besonders wenn man Kollegen hat die einen mobben. Manchmal ist es nur wegen dem Lohn oder Qualitäten die man hat. Der Neidfaktor ist ziemlich groß.
Abstellen kann man das nicht, aber man kann lernen solche Dinge einfach nicht mehr an sich heran zulassen und trotzdem Spass zu haben. Respektlos gegenüber den Personen aufzutreten bringt nichts und lässt den Konflikt noch anschwellen, besser ist Selbstbewusst und Fröhlich aufzutreten, Kampfgeist zu entwickeln und sich seiner Gedanken bewusst zu werden.

Eine Opferhaltung bringt einen nicht weiter, besser wäre es, woanders Neu anzufangen.

MfG
Gast
 
Ich gebe zu bedenken, dass auch Mobbingtäter nur dann bestraft werden, wenn nach einer Anzeige und einem anschließenden Gerichtsverfahren offiziell bewiesen ist, dass üble Nachrede etc. stattgefunden haben.

Das Mobbingopfer trägt die Beweislast und ein m.M.n nicht unerhebliches Klagerisiko, weil es sehr schwer sein dürfte einen Arbeitskollegen als Zeugen zu finden, wenn das Mobbing vom gesamten Team ausgeht. Auch ein Mobbingtagebuch wird vermutlich als Selbstaussage des Klägers gewertet werden. Wenn überhaupt keine firmeninterne Beweise vorgelegt werden können, wie z.B: abwertende Emails, schikanöse Dienstpläne, schriftliche oder am Anrufbeantworter aufgenommene Beleidigungen, mündliche oder schriftliche Sachverhaltsdarstellungen des ehrrührigen Verhaltens der Betreuerkollegen von den Kindergarteneltern oder anderen Zeugen, besteht sehrwohl die Möglichkeit, dass das Mobbingopfer vor Gericht verliert. In einem solchen Fall wird das, wenn das Mobbingopfer keine Rechtsschutzversicherung hat u.U kostspielig.
 
Dieses "geh zum Psychiater" hat aber in meinen Augen einen weiteren Grund: es gibt Fälle, die lassen sich nur durch ein entsprechendes Gutachten dokumentieren. Z.B. bei Opfern, die - wie hier in einigen Fällen dargestellt - "nur" seelische, aber keine körperliche Gewalt erlebt haben. Da braucht es die Hilfe der Fachleute, die erkennen, dass dennoch eine Schädigung vorliegt.

Oder bei Mobbing, das sich als totales Ignorieren äußert. Nicht durch Arbeitsaufdrückung, spitze Bemerkungen oder Getuschel hinterrücks. Wie sollen die Opfer sich da wehren? Es wird einfach durch sie hindurchgesehen - aber niemand ist "böse" zu ihnen. Was, wenn das von der 1. Sekunde an und gemeinschaftlich so ist? Da wäre u.a. ein Psychologe für mich die Anlaufstelle. Schon für das eigene Selbstbewusstsein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gebe zu bedenken, dass auch Mobbingtäter nur dann bestraft werden, wenn nach einer Anzeige und einem anschließenden Gerichtsverfahren offiziell bewiesen ist, dass üble Nachrede etc. stattgefunden haben.

Das Mobbingopfer trägt die Beweislast und ein m.M.n nicht unerhebliches Klagerisiko, weil es sehr schwer sein dürfte einen Arbeitskollegen als Zeugen zu finden, wenn das Mobbing vom gesamten Team ausgeht. Auch ein Mobbingtagebuch wird vermutlich als Selbstaussage des Klägers gewertet werden. Wenn überhaupt keine firmeninterne Beweise vorgelegt werden können, wie z.B: abwertende Emails, schikanöse Dienstpläne, schriftliche oder am Anrufbeantworter aufgenommene Beleidigungen, mündliche oder schriftliche Sachverhaltsdarstellungen des ehrrührigen Verhaltens der Betreuerkollegen von den Kindergarteneltern oder anderen Zeugen, besteht sehrwohl die Möglichkeit, dass das Mobbingopfer vor Gericht verliert. In einem solchen Fall wird das, wenn das Mobbingopfer keine Rechtsschutzversicherung hat u.U kostspielig.

Es geht meiner Meinung nach in erster Linie darum, das Mobbing abzustellen.
Daher steht der Strafanspruch nicht im Vordergrund.

Doch muss man sich als Betroffener auch äußern.
Wenn ich im Laden eine fehlerhafte Ware bekomme, muss ich auch reklamieren, ansonsten bleibt es wie es ist.

Für mich ist es unabdingbar, dass Arbeitnehmer in eine Gewerkschaft eintreten, oder zumindest eine entsprechende Rechtschutzversicherung haben.
Wobei der Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer als Werbungskosten abzusetzen ist.

Zudem gehst auch du von der falschen Voraussetzung aus, als wenn Mobbing "Privatsache" sei.
Der Staat hat mit seiner Gesetzgebung erklärt, dass er eingreift, auch ohne Privat- und Strafrecht.
Darum rate ich immer, sich nicht in erster Linie selbst als Akteur zu sehen, denn das muss man nicht!
Der Gemobbte sollte zuerst versuchen sich unter den Schutz des Arbeitsrechtes und des Sozialgesetzbuchen zu stellen.

"Ermitteln", Gespräche führen, den Arbeitgeber notfalls anweisen, das tun andere.

Natürlich muss man etwas beweisen, wie soll man unter Strafe und Regie stellen, was nicht geschehen ist?
Und das 1000% Recht hat niemand auf seiner Seite.
Wo Menschen sind, gibt es auch Willkür und Bösartigkeit.
Ich kann es nur wiederholen, wer krank durch Mobbing wird, sollte sich seinem Arzt anvertrauen, um damit schon eine Beweisbarkeit herzuleiten.
Und ganz ohne Beweise geht es nie! Das dürfte ja auch klar sein.

 
Ja. Man kann auch alles belassen, wie es ist. In den nächsten Betrieb wechseln und irgendwann dasselbe Problem haben.
Sind zwei Dinge:
1. Man muss sich wehren! Ganz so dämlich sind unsere Arbeitsgerichte auch nicht, die wissen wohl, was Mobbing ist, dass es überhaupt stattfindet, wie es sich äußert.
2. Muss sich der/die TE mal fragen: wie angreifbar bin ich eigentlich selbst? Bin ich "Mode", weil ich neu bin, weil ich die falsche Frisur habe etc.

Ein Arbeitsplatzwechsel hat doch nur dann Sinn, wenn man sich bewußt ist, in wie weit man selbst an der Situation beteiligt ist. Und wenn der/die TE selbstbewußt genug ist, um zu sagen: okay, die mobben mich. Ich weiß aber, was ich kann, und hab jetzt einfach keinen Bock mehr auf dieses primitive Arbeitsklima (denn so wie es geschrieben wurde, sind da ja nicht nur einzelne Mitarbeiter beteiligt, sondern die ganze Einrichtung). Aber bevor ich gehe, räume ich (für mich) auf. Und da gehören diese Zustände einfach an die Öffentlichkeit.

Im Übrigen stimme ich Rhenus' Beitrag voll und ganz zu :daumen:


Ich gebe zu bedenken, dass auch Mobbingtäter nur dann bestraft werden, wenn nach einer Anzeige und einem anschließenden Gerichtsverfahren offiziell bewiesen ist, dass üble Nachrede etc. stattgefunden haben.

Das Mobbingopfer trägt die Beweislast und ein m.M.n nicht unerhebliches Klagerisiko, weil es sehr schwer sein dürfte einen Arbeitskollegen als Zeugen zu finden, wenn das Mobbing vom gesamten Team ausgeht. Auch ein Mobbingtagebuch wird vermutlich als Selbstaussage des Klägers gewertet werden. Wenn überhaupt keine firmeninterne Beweise vorgelegt werden können, wie z.B: abwertende Emails, schikanöse Dienstpläne, schriftliche oder am Anrufbeantworter aufgenommene Beleidigungen, mündliche oder schriftliche Sachverhaltsdarstellungen des ehrrührigen Verhaltens der Betreuerkollegen von den Kindergarteneltern oder anderen Zeugen, besteht sehrwohl die Möglichkeit, dass das Mobbingopfer vor Gericht verliert. In einem solchen Fall wird das, wenn das Mobbingopfer keine Rechtsschutzversicherung hat u.U kostspielig.
 
Zitat Rhenus: "Ich kann es nur wiederholen, wer krank durch Mobbing wird, sollte sich seinem Arzt anvertrauen, um damit schon eine Beweisbarkeit herzuleiten."

Das wird im hier hier geschilderten Fall zumindest zum jetzigen Zeitpunkt schwierig werden, weil ja der Eindruck entstanden ist, dass der Hausarzt nur zögernd krankgeschrieben hat mit dem Hinweis, dass von seiner Seite aus kein Grund besteht den Krankenstand zu verlängern. Bei diesem Szenario steht stillschweigend im Raum, dass die Ursache des Krankenstandes eventuell in der wenig belastbaren Persönlichkeit der Patientin, der indirekt eine gewisse
Wehleidigkeit unterstellt wird, begründet ist. Der Krankenstand für sich betrachtet hält wohl kaum als Beweis für stattgefundenes Mobbing, wenn selbst der Arzt eine Kausalität bezweifelt.

In manchen Situationen ist es im Interesse des eigenen psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens sinnvoller eine Lösung durch Weggehen, hier durch die Suche eines neuen Arbeitsumfeldes, anzustreben anstatt die eigenen wertvollen Energien in einem (Rechts-)Streit mit menschlichen Nieten zu verschwenden.

Den Hinweis dass ein Mobbingopfer durch seine Persönlichkeit, sein Verhalten und sein Aussehen provoziert und deshalb quasi Mitverantwortung für die Übergriffe trägt, halte ich für ebenso entbehrlich wie den, dass Frauen die sich z.b aufreizend kleiden, sich selbst zu Vergewaltigungsopfern machen.

Wenn behauptet wird ein Mobbingopfer trägt Verantwortung für die Mobbingsituation bürdet man/frau ihm zumindest eine Teilschuld auf!


 
Ich gebe zu bedenken, dass auch Mobbingtäter nur dann bestraft werden, wenn nach einer Anzeige und einem anschließenden Gerichtsverfahren offiziell bewiesen ist, dass üble Nachrede etc. stattgefunden haben.

Das Mobbingopfer trägt die Beweislast und ein m.M.n nicht unerhebliches Klagerisiko, weil es sehr schwer sein dürfte einen Arbeitskollegen als Zeugen zu finden, wenn das Mobbing vom gesamten Team ausgeht. Auch ein Mobbingtagebuch wird vermutlich als Selbstaussage des Klägers gewertet werden. Wenn überhaupt keine firmeninterne Beweise vorgelegt werden können, wie z.B: abwertende Emails, schikanöse Dienstpläne, schriftliche oder am Anrufbeantworter aufgenommene Beleidigungen, mündliche oder schriftliche Sachverhaltsdarstellungen des ehrrührigen Verhaltens der Betreuerkollegen von den Kindergarteneltern oder anderen Zeugen, besteht sehrwohl die Möglichkeit, dass das Mobbingopfer vor Gericht verliert. In einem solchen Fall wird das, wenn das Mobbingopfer keine Rechtsschutzversicherung hat u.U kostspielig.

Es gibt auch Firmen, da sagt der Anwalt gleich, dass er gegen die nicht vorgeht und da "kneift" auch schon ḿal eine Gewerkschaft.
 
Zitat Rhenus: "Ich kann es nur wiederholen, wer krank durch Mobbing wird, sollte sich seinem Arzt anvertrauen, um damit schon eine Beweisbarkeit herzuleiten."

Das wird im hier hier geschilderten Fall zumindest zum jetzigen Zeitpunkt schwierig werden, weil ja der Eindruck entstanden ist, dass der Hausarzt nur zögernd krankgeschrieben hat mit dem Hinweis, dass von seiner Seite aus kein Grund besteht den Krankenstand zu verlängern. Bei diesem Szenario steht stillschweigend im Raum, dass die Ursache des Krankenstandes eventuell in der wenig belastbaren Persönlichkeit der Patientin, der indirekt eine gewisse
Wehleidigkeit unterstellt wird, begründet ist. Der Krankenstand für sich betrachtet hält wohl kaum als Beweis für stattgefundenes Mobbing, wenn selbst der Arzt eine Kausalität bezweifelt.

Erstens ist es ein neuer Arzt und nicht der Hausarzt.
Zweitens ist ein Arzt nicht dafür da eine innerbetriebliche Beweisermittlung zu führen.
Wenn er sich außerstande sieht etwas festzustellen (vorausgesetzt das Zauberwort "Mobbing" ist gefallen), dann kannst du dich überweisen lassen, dir einen anderen Arzt suchen, dich an die Krankenkasse wenden, dich bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren und einen Zeugen mit zur Behandlung nehmen...

Ich möchte sehen, ob ein Arzt unter Zeugen einen Angstpatienten sich selbst überlässt...
Wenn er überfordert ist, dann muss er überweisen.

In manchen Situationen ist es im Interesse des eigenen psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens sinnvoller eine Lösung durch Weggehen, hier durch die Suche eines neuen Arbeitsumfeldes, anzustreben anstatt die eigenen wertvollen Energien in einem (Rechts-)Streit mit menschlichen Nieten zu verschwenden.

Ja das kann man tun, obwohl jeder eine soziale Verantwortung trägt!
Denn das Mobben wird dann einen anderen treffen...
Ist ja egal, die Allgemeinheit zahlt ja...🙄
Ob dieses Verhalten tatsächlich unterm Strich "sinnvoll" ist?

Da es sich um eine Straftat handelt, könnte man ja dann auch analog dazu quer durch alle Straftaten immer wegschauen und diese Täter alle weitermachen lassen.


Daher denke ich dass Mitgefühl etwas Wertvolles ist, jedoch nicht so zu verstehen, mitzuleiden, mitzuweinen, sondern dem Betroffenen Stärke zu vermitteln.
Mobbing nimmt rapide zu, weil Grenzen nicht mehr erkannt werden.
Wenn man also verfährt, dass man das klaglos hinnimmt, wird unser Sozialsystem zusammenbrechen.

Und ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, letztlich in Sozialhilfe zu landen, bezweifele ich.
Denn es besteht die Gefahr, dass nicht therapierte Mobbingopfer, sich als ständiges Mobbingopfer sehen, weil sie ihr Verhalten und das ihres Umfeldes nicht mehr real wahrnehmen könnten.

Schlechtes Arbeitsklima muss nicht Mobbing sein, eigenes Fehlverhalten und mangelnde Teamfähigkeit auch nicht.
Ob Mobbing tatsächlich vorliegt, muss man durch Gespräche und den Verfahren, die vorgesehen sind, tatsächlich ermitteln.
Daher kann es sein, dass ein Arbeitsplatzwechsel, Berufswechsel, Vorteile bringt, doch dann sprechen wir nicht von Mobbing.

Den Hinweis dass ein Mobbingopfer durch seine Persönlichkeit, sein Verhalten und sein Aussehen provoziert und deshalb quasi Mitverantwortung für die Übergriffe trägt, halte ich für ebenso entbehrlich wie den, dass Frauen die sich z.b aufreizend kleiden, sich selbst zu Vergewaltigungsopfern machen.

Wenn behauptet wird ein Mobbingopfer trägt Verantwortung für die Mobbingsituation bürdet man/frau ihm zumindest eine Teilschuld auf!


Wo stand das?
Das ist aber nicht von mir...
 

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