Rhenus
Sehr aktives Mitglied
Lieber Rhenus,
Aufgrund Deines Beitrages gehe ich davon aus, dass Du noch nicht von Mobbing betroffen warst.
Mobbing löst i.d.R nicht nur "Unpässlichkeiten" aus, sondern heftige Störungen des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes. Die Therapien für Mobbingopfer sind oft langwierig, zeit- und kostenintensiv und belasten die Sozialkassen. Durch häufige Krankenstände, Abrutschen in die Arbeitslosigkeit und Frührente werden Betroffene und Allgemeinheit ebenso belastet.
Manche Mobbingopfer verlieren auch wegen dem Unverständnis, das Ihnen von ihren Mitmenschen, entgegenschlägt,den Lebenswillen.
Die Folgen des Mobbings als Unpässlichkeit zu bagatellisieren und Notwehrlösungen zu kriminalisieren ist M.M.n kein angemessener respektvoller Umgang mit den Betroffenen.
P.S: Solidarität ist keine Einbahnstrasse von Unten nach Oben.
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht, du meinst ich sollte mich zur Solidarität mit Sozialbetrügern bekennen?
Das darf ich nicht, das hätte für mich als... ernsthafte Konsequenzen...😀
Ich denke das ich darüber zudem keine Belehrung brauche, weil ich auf dem Gebiet erfolgreich tätig war und bin.
So habe ich z. B. an der Thematisierung des Problems überhaupt erst mitgewirkt, zu einer Zeit, wo das nicht in aller Munde war.
Daher bin ich so betroffen, dass hier zu Lug und Trug angeraten wird.
Und es muss sich auch nicht jemand aus Solidarität den Arm brechen, um glaubhaft zu erkennen, dass dies schmerzhaft ist.
Aber da geht auch keiner hin und sagt: "Herr Doktor mir tut der Fuß weh!"
Also vermute ich, dass hier einige des Verstehens von Texten Schwierigkeiten haben.
Daher frage ich mal: Hallo??? Falscher Film?? 😉
Genau deshalb, gegen das, was du schreibst, gibt es Sozial- und Schutzgesetze!
Nämlich damit Krankenkassen und Rentenkassen nicht belastet werden und dadurch wirksam die Ursachen beseitigt werden...
Das dem Opfer besonderen Schutz zuteil wird.
Und nicht deshalb, um Behandlungen zu verweigern, und zudem, um ihnen gezielte Behandlungen zukommen zu lassen...
Die hingegen gegen das Mobbingverbot verstoßen, (Arbeitgeber, Mitarbeiter) werden in Regress genommen und bestraft!
Daher braucht das Opfer sich ja nicht erst straffällig zu machen... was dann ja auch dazu führt, dass ihm nicht geglaubt wird.
Wo bitte, habe ich also gegen Mobbingopfer geschrieben?
Ich habe ausgeführt, dass sie den richtigen, den von der Sozialgesetzgebung vorgeschriebenen Weg, gehen und nicht lügen und betrügen sollen.
Denn es gibt keinen zwingenden Automatismus, dass Mobbingopfer zu Lüge gezwungen wären...
Und der Begriff Notwehr, wird von dir im völlig falschen Bezug verwendet.
Notwehr gegen wen gerichtet, gegen Arzt, Gesellschaft, Sozialgesetzbuch?
Sollte sich die Wehr nicht gegen die Verursacher richten?
Dann müssen die doch benannt werden... Oder?
Und darum gibt es den Schutz des Staates, der eingreift...
Man muss ihn nur lassen und ihn nicht betrügen.
Aber wer dazu aufruft Sozialbetrug zu begehen, ihn selbst begeht, der kann sich niemals auf Notwehrrecht berufen, weil es wirksame Schutzgesetze gibt.
Eine Notwehr gegen Gesetze gibt es nicht.