Die Beurteilung von ethischen ebenso wie rechtlichen Sachverhalten unterliegt immer der (juristischen) Auslegung.
Ein ebensolcher Spielraum besteht bei der Bewertung von Handlungen oder Lösungen.
Rein juristisch formal mögen die Ausführungen von Rehnus oberflächlich betrachtet stimmen, wenn man folgende real-existierenden Kausalitäten leugnet: das Mobbing hat dazu geführt, dass die Ratsuchende sich nicht mehr arbeitsfähig fühlt und ihr allgemeiner (Gesundheits-)Zustand von Angst und Unwohlsein bestimmt wird und sie fast schon Panik bekommt beim Gedanken an den nächsten Arbeitstag. Wenn sie sich also krankschreiben ließe entspräche das ihrem Zustand und wäre nicht gelogen und folglich auch kein Betrug hinsichtlich des Wesens eines Krankheitsattestes.
Somit stellt sich lediglich die Frage inwieweit eine Fehldiagnose, rein juristisch, dazu führen könnte eine Krankschreibung zu annullieren. Ich denke nicht, dass es eine dementsprechende Judikatur gibt solange der Krankenstand nicht in betrügerischer Absicht ( was hier ja nicht der Fall zu sein scheint) erschlichen wurde.
Sozialbetrug ist immer vorsätzlich und besteht darin, dass eine Person durch bewusste Täuschung/ Irreführung eine Leistung erschleicht, die der Person unter Kenntnis des realen Sachverhaltes nicht zustünde.