Der Haushalt der Ampelregierung wird vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswiedrig und nichtig eingestuft.
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist. Die antragstellenden Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion...
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Die Regierung hatte rechtswidrig versucht ihre Politik durch die notlagenbedingte Kreditaufnahmen der Vorjahre zu finanzieren.
Damit steht nun alles, was die Ampel eingeführt hat, auch Bürgergeld oder Kindergrundsicherung, auf dem Prüfstand. Irgendwo her muss jetzt das Geld kommen, welches man eingeplant und teilweise bereits ausgegeben hat.