Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kleiner Bruder in Probezeit gekündigt, zu viele Krankgeitstage

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Elenora

Mitglied
Mein kleiner Bruder wurde in der Probezeit gekündigt. Er hatte 2 Mal Corona und war insgesamt 14 Tage Tage erkrankt. Nun ist meine Frage, ist das gerechtfertigt oder kann man irgendwie dagegen vorgehen? Er lag jeweils 7 Tage im Bett. Er hätte so nicht arbeiten können.
 

linkin

Mitglied
Ist Probezeit dürfen sie .
Kann man wenn nur versuchen mit den zu reden aber machen kann man so da nichts.
 

kasiopaja

Urgestein
Mein kleiner Bruder wurde in der Probezeit gekündigt. Er hatte 2 Mal Corona und war insgesamt 14 Tage Tage erkrankt. Nun ist meine Frage, ist das gerechtfertigt oder kann man irgendwie dagegen vorgehen? Er lag jeweils 7 Tage im Bett. Er hätte so nicht arbeiten können.
In der Probezeit kann man gegen eine Kündigung gar nichts machen.
 

CAT

Aktives Mitglied
Fristlos ist mir neu. Hat sich da etwas geändert?

Ich kenne es nur mit 14 Tagen innerhalb der Probezeit.

@Elenora
wenn in der Kündigung als Grund die Krankheit drin steht, würde ich dagegen vorgehen.
Ist die Kündigung ohne Grund verfasst, so ist das leider wirksam.
 

Yara

Aktives Mitglied
Das ist völlig ohne Belang, in der Probezeit kann man zu jeder Zeit auch ohne Angabe von Gründen Fristlos gekündigt werden.
Das stimmt leider so nicht.
Eine fristlose Kündigung in der Probezeit erfolgt in der Regel dann, wenn der Arbeitnehmer ein derart gravierendes Fehlverhalten an den Tag legt, welches das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Krankheit zählt nicht zu gravierendes Fehlverhalten.
Sollte man während der Probezeit Krank werden, besteht auch während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz. So kann der Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben