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Kinder weg

G

Gast

Gast
Gibt es bitte konkrete Schritte , die man gehen kann um die eigene Kinder wieder zurück zu bekommen?
Deine Freundin muß als erstes auf jeden Fall wieder selbst stabil werden, damit es zum einen ihr wieder gut geht, und zum zweiten ist das die Grundlage, daß die Kinder wieder bei ihr leben können.

Wenn das alles noch so frisch ist, dann KANN auch niemand eine Prognose stellen, denke ich, und dann wäre es unfair, der Mutter einen Zeitpunkt zu nennen.

Im Internet liest Du nur die schlimmen Fälle. Grundsätzlich ist die Aufgabe des Jugendamts, für die Sicherheit der Kinder zu sorgen, und die ist bei einem Suizidversuch der Mutter nun mal gefährdet.

Ich würde Deiner Freundin auf jeden Fall raten, sich einen Anwalt zu nehmen, der sie da begleitet und unterstützt.



In dem moment, als sie sich umbringen wollte, waren ihr die kinder scheissegal
Solche Kommentare finde ich das Allerletzte. Ich gehe davon aus, dass Du die Mutter nicht persönlich kennst, also bist Du einfach nicht in der Position, solche Urteile zu fällen.
 
E

Edy

Gast
Frag doch mal bei einem Jugendamt nach, warum sie Bekannten und Freunden einer betroffenen Familie keine Auskunft erteilen. Ein Grund, denke ich, ist der Datenschutz bzw. der Schutz der jeweils betroffenen Person.
"Datenschutz". Oft sind Freunde der Familie wichtige Bezugspersonen der Kinder oder womöglich sogar bevollmächtigt, Auskunft erteilt zu bekommen, würde theoretisch auch für Akteneinsicht gelten.

Was ist denn, wenn der Lehrer anruft oder der Erzieher aus dem Kindergarten, Kinderarzt, -psychologe etc. - gibt`s da auch noch "Datenschutz"?

Doch eher eine einseitige Angelegenheit, zum Nachteil der Kinder.
 
E

Edy

Gast
Deine Freundin muß als erstes auf jeden Fall wieder selbst stabil werden, damit es zum einen ihr wieder gut geht, und zum zweiten ist das die Grundlage, daß die Kinder wieder bei ihr leben können.
Ehrlich?

Ich glaube da nicht dran und halte es schlicht für unbarmherzig, Eltern Hoffnungen zu machen, wenn die Kinder einer Inobhutnahme ausgesetzt worden sind, und sie schließlich als "Versager" da stehen zu lassen, da es nur in exemplarischen Fällen zur Realität wird.

Im Gegenteil, die werden "mitverwertet", d. h. durch die Psychologie gedreht...
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
"Datenschutz". Oft sind Freunde der Familie wichtige Bezugspersonen der Kinder oder womöglich sogar bevollmächtigt, Auskunft erteilt zu bekommen, würde theoretisch auch für Akteneinsicht gelten.

Was ist denn, wenn der Lehrer anruft oder der Erzieher aus dem Kindergarten, Kinderarzt, -psychologe etc. - gibt`s da auch noch "Datenschutz"?

Doch eher eine einseitige Angelegenheit, zum Nachteil der Kinder.
Was zum Nachteil der Kinder ist, lässt sich oft nicht so einfach "von außen" feststellen. Auch gibt es Lebenssituationen, in denen man lediglich die Wahl hat zwischen einem Unglück oder einem anderen Unglück.

Wer will da "für alle" ausgewogen entscheiden? Es ist schon ein schwieriges Thema.

Hinsichtlich Akteneinsicht ist zu überlegen, warum jemand Akteneinsicht verlangt. Es macht keinen Sinn, jemandem aus reiner Neugierde Akteneinsicht zu gewähren. Auch der Wunsch zu helfen ist nicht alleine ausreichend. Die betreffende Helferperson sollte schon eine gewisse Kompetenz haben. Bei z.B. einem Erzieher aus dem Kindergarten sehe ich nicht, dass durch diesen Beruf alleine schon die Kompetenz gegeben ist. Das Jugendamt entscheidet auf Grund entsprechender Regelungen, nach welchen Kriterien genau Akteneinsicht zu gewähren ist. Diese genauen Regelungen und Kriterien kenne ich nicht. Mir ist lediglich klar, dass ein Anwalt zumindest die juristische Kompetenz hat.
Wenn Dich das so sehr interessiert, dann sprich doch mal direkt ein Jugendamt an.

LG, Nordrheiner
 
E

Edy

Gast
Dann mach doch mal einen konstruktiven Vorschlag, wie mit dieser Situation umzugehen ist !
Also keine Polemik sondern konkrete Anregungen.
Kann ich nicht - da müsste sich erst mal grundlegend was ändern. Der Fisch stinkt vom Kopf her, so wie in meiner Signatur beschrieben, als Beispiel. ;)

Was zum Nachteil der Kinder ist, lässt sich oft nicht so einfach "von außen" feststellen. Auch gibt es Lebenssituationen, in denen man lediglich die Wahl hat zwischen einem Unglück oder einem anderen Unglück.

Wer will da "für alle" ausgewogen entscheiden? Es ist schon ein schwieriges Thema.

Hinsichtlich Akteneinsicht ist zu überlegen, warum jemand Akteneinsicht verlangt. Es macht keinen Sinn, jemandem aus reiner Neugierde Akteneinsicht zu gewähren. Auch der Wunsch zu helfen ist nicht alleine ausreichend. Die betreffende Helferperson sollte schon eine gewisse Kompetenz haben. Bei z.B. einem Erzieher aus dem Kindergarten sehe ich nicht, dass durch diesen Beruf alleine schon die Kompetenz gegeben ist. Das Jugendamt entscheidet auf Grund entsprechender Regelungen, nach welchen Kriterien genau Akteneinsicht zu gewähren ist. Diese genauen Regelungen und Kriterien kenne ich nicht. Mir ist lediglich klar, dass ein Anwalt zumindest die juristische Kompetenz hat.
Wenn Dich das so sehr interessiert, dann sprich doch mal direkt ein Jugendamt an.
Die Berufsgruppen, die du da ansprichst, sind aber kongeniale Partner der JÄ und FG - da kannst du als betroffener Minderjähriger bzw. Eltern nicht erwarten, dass du da irgendeine Rechtshilfe zu erwarten hättest. Bei RA wäre ich mir da auch nicht so sicher - das ist halt die düstere Seite des Rechtsstaats...
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Edy,
Spekulation und Vorurteile gegenüber Berufsgruppen helfen Dir aber auch nicht, wenn Du Interesse an Klärung hast. Es gibt nichts Besseres, als sich selbst mit der Materie zu beschäftigen und sich Sachinfos zu besorgen.

LG, Nordrheiner
 
E

Edy

Gast
Hallo, Edy,
Spekulation und Vorurteile gegenüber Berufsgruppen helfen Dir aber auch nicht, wenn Du Interesse an Klärung hast. Es gibt nichts Besseres, als sich selbst mit der Materie zu beschäftigen und sich Sachinfos zu besorgen.

LG, Nordrheiner
Hallo Nordrheiner,

war ja auch der einhellige Tipp für die TE, aus Mangel an Alternativen: "FA für Familienrecht".

Sicher: immer gut, sich zu informieren, aber die Sachlage sieht nun mal nach jemandem, der sich Jahre vor und Jahre nach "seinem eigenen Fall" damit beschäftigt, nach wie vor so aus:

Reine Willkür, abgekartet, zum Nachteil der Betroffenen, und alle ziehen am selben Strang.

Und wir nehmen das so hin, so lange es uns nicht selber betrifft, halte ich für gelinde gesagt: schäbig, unethisch, obszön, asozial, perfide grundsätzlich usw...
 
Zuletzt bearbeitet:

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
In vielen Bereichen gibt es den sogenannten Ermessungsspielraum. Innerhalb dieses Ermessungsspielraumes ist Willkür möglich. Für Gerechtigkeit gibt es keine Sicherheit, abgesehen davon, dass es keine Definition von Gerechtigkeit gibt, die von allen Menschen auch nur des selben Landes akzeptiert wird.

Aber wenn wir einen konkreten Fall diskutieren, gehören auch konkrete Informationen auf den Tisch. Es hilft den jeweils betroffenen Menschen nicht, wenn wir bei einem konkreten Fall allgemein über Gerechtigkeit und Willkür philosophieren.
 
E

Edy

Gast
I

Es hilft den jeweils betroffenen Menschen nicht, wenn wir bei einem konkreten Fall allgemein über Gerechtigkeit und Willkür philosophieren.
Denke ich schon, dass man nicht so falsch, fadenscheinig, verlogen und scheinheilig agieren sollte. Wir als Volk. ;)

Betroffene haben es schwer genug.

Die brauchen nicht noch konstruierte Schuld.
 

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