@lotte66
Ein vollstreckbarer Titel liegt mir nicht vor (und ja, ich lese meine Post immer...)
Es hätte mir manch Tipperei erspart wenn das im Eingangsbeitrag gestanden hätte. Aber gut, bin ja eh von Langeweile geplagt.
Weiter steht in §8, dass der Eigentümer der Pfändung widersprechen kann, da ihm das Recht zustehe, die Veräußerung der Pfandsache zu verhindern, wenn er geltend macht, dass ihm gehörige Gegenstände von der Zwangsvollstreckung betroffen seien. Welche Rechte die Veräußerung hindern, bestimmt sich nach Bürgerlichem Recht.
Ohne vollstreckbaren Titel gegen dich kann auch niemand irgendwas veräußern.
Wobei das Anbringen eines Pfandsiegels allerdings noch lange keine Veräußerung darstellt.
Es ist lediglich eine 'Inbesitznahme'
Aber, egal.
Nach BGB ist mein Vater so lange Eigentümer des Wagens, bis die letzte Rate bezahlt ist. Dabei spielt es keine Rolle, wer im Kaufvertrag steht...
Na, da würde es mich mal interessieren wie, für den Fall das ein vollstreckbarer Titel vorgelegen hätte, im Falle einer Drittwiderspruchsklage und einem nachfolgenden Prozess der Eigentumsnachweis hätte belegt werden sollen?
Anarchie? Mein Auto, ich habe es und wer es will der bekommt was mit dem Hackebeil?
Gut, auch nicht mehr wichtig.
Nur nochmal falls da was nicht gelesen, oder etwas übersehen wurde: Die
Eigentumsrechte deines Vaters werden durch eine Pfändung garnicht berührt.
Für meinen Vater ist es auch nicht egal, wer sich im Besitz des Wagens befindet. Mein Vater hat bis zur vollständigen Tilgung ein Veräußerungsrecht für das KFZ (Sicherheitsübereignung). Wenn ich die Raten nicht mehr bezahle, wird das Auto verkauft um damit die Restsumme zu tilgen. Da die Stadt den Wagen gepfändet hat, um diesen zu verkaufen, werden meinem Vater seine Rechte als Eigentümer genommen, er hat keine Sicherheit mehr, um den Kredit im Bedarfsfall zu tilgen.
Wer in
Besitz des Wagens ist spielt für deinen Vater absolut keine Rolle.
Vom Veräußerungsrecht kann/könnte er nur Gebrauch machen wenn du, wie du selbst geschrieben hast, der Ratenzahlung nicht mehr nachkommst.
Eine Pfändung (Inbesitznahme) bedeutet nicht zwangsläufig eine unmittelbare Veräußerung seitens des Gläubigers.
Die Raten für den Wagen können auch nicht gepfändet werden, da ich aufgrund von Arbeitslosigkeit keine Raten zahle.
Ja was denn nun? Oben schreibst du '
wenn ich die Raten nicht mehr zahle', hier schreibst du, dass du keine Raten zahlst?
Hört sich für mich nach einer ziemlich faulen Geschichte an. Keine Ahnung ob man sowas hier toleriert, für mich jedenfalls ist das eines 'Hilferufs' nicht würdig.
Da soll es ja echt 'arme' Leute geben die tief in der Schuldenfalle sitzen, du bist für mich nicht gerade so jemand.
Aber: wem´s gefällt. Bitteschön.
Bevor es jetzt heißt "die 350 oder 500 Euro, da kann man doch was in Raten machen..." will ich euch noch kurz schildern, wie es zu dieser Summe gekommen ist:
Die Schilderung spar ich mir. Nicht weil ich so unsensibel bin, sondern weil du dich ja gesetzestechnisch bestens auskennst, allerdings scheinbar im Einfachsten 'vergessen' hast einen ordentlichen Widerspruch schriftlich zu formulieren.
Und das du dann manches gar noch als 'lustig' empfinden kannst spricht doch auch für sich.
Ein 'ernstzunehmendes' Problem entnehme ich diesem Thema nicht, moralische oder gesellschaftliche Aspekte mal weg lassend.
Ich bin aus diesem 'lustigen' Thema dann auch raus, viel Spaß noch und so weiter.
Bin vor langer Zeit vom Ordnungsamt der Stadt (nicht Polizei) geblitzt worden. Selber Schuld... Post bekommen, x km/h zu schnell, macht 30 € Verwarngeld. Zähneknirschend bezahlt und die Sache abgehakt.
4 Wochen Später kommt eine Mahung: 30 € Verwarngeld + 7,50 € Mahngebühr + 3€ Porto und Verwaltungskosten.
Bei der Stadt angerufen und gesagt, dass das Geld bereits vor 3 1/2 Wochen überwiesen wurde. Stadt hat das Überprüft und festgestellt "ja, Geld ist schon lange da"... soweit alles normal, jetzt wirds lustig...
Obwohl ich meinen Pflichten nachgekommen bin und pünktlich bezahlt habe (Bankverbindung, Aktenzeichen etc waren richtig) hat die Stadt darauf bestanden, dass ich die 7,50 Mahngebühr + Porto bezahle, weil die ja die Arbeit damit hatten und die Sachen raussuchen mussten, um Festzustellen, dass ich pünktlich bezahlt habe. Die 10,50 € habe ich natürlich nicht bezahlt. Dafür gabs dann auch wieder ne Mahnung (nochmal + 10,50€). Diese habe ich dann auch gekonnt ignoriert. 14 Tage später kam eine Pfändungsankündigung (nochmal + 3€). Eine weitere Woche später stand der Vollstreckungsbeauftragte der Stadt bei mir vor der Tür. Daran zu erkennen, dass er ne nette Nachricht im Briefkasten hinterlassen hat (+22,50 €). Daraufhin bin ich zum Anwalt. Der hat sich fast totgelacht als ich den Sachverhalt schilderte.
Da die Stadt kein Gerichtsverfahren wollte hat man mir die Forderung "freundlicherweise" erlassen (von Einsicht noch immer keine Spur). Auch die Anwaltskosten wurden von der Stadt übernommen.
Thema war damit für mich erledigt. Und zwar bis Gestern... Forderungsaufstellung: Mahngebühren, Portokosten, Wegegeld, Anwaltskosten, Verwarngeld.. im Prinzip alles, was mir vorher erlassen wurde + Zinsen + 280,- € unbekannter Herkunft